Intern
Katholisch-Theologische Fakultät

Betreuende Person

Zentrale Bezugsperson in Ihrem Promotionsvorhaben. Ist regelmäßig ein*e Professor*in, ggf. aber auch eine andere, nach geltendem Hochschulrecht im Doktoratsexamen prüfungsbefugte Person. Betreut Ihre Dissertation und schließt dazu eine Betreuungsvereinbarung mit Ihnen. Wirkt in aller Regel als Erstgutachter*in Ihrer Dissertation und als Prüfer*in im Promotionsexamen.

Als betreuende Person kommen in Betracht: Professor*innen der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 PromO); Professor*innen des Instituts für Katholische Theologie der Fakultät Geistes- und Kulturwissenschaften an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 PromO); weitere Professor*innen, Fachvertreter*innen, wissenschaftliche Mitarbeiter*innen sowie Nachwuchsgruppenleiter*innen, sofern diese hochschulrechtlich zur Prüfung im Promotionsexamen befugt sind (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 PromO).

Zur Prüfung im Promotionsexamen befugt sind zum einen Professor*innen (vgl. §§ 4 S. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1 Hochschulprüferverordnung [HSchPrüferV]), zum anderen nach mindestens einjähriger Lehrtätigkeit im Prüfungsfach die Privatdozent*innen und jene wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen, denen gemäß Art. 21 Abs. 1 S. 4 Hochschulpersonalgesetz von dem*r Dekan*in die selbstständige Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre übertragen wurde (vgl. §§ 4 S. 2, 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 HSchPrüferV).