Intern
Katholisch-Theologische Fakultät

Phase 5: Nach dem Promotionsexamen. Veröffentlichung der Dissertation und Ablieferung der Pflichtexemplare. Verleihung des akademischen Grades. Doktordiplom (Promotionsurkunde)

Sie sind verpflichtet, Ihre Dissertation gemäß §§ 33 und 44 PromO zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung hat üblicherweise innerhalb einer Frist von zwei Jahren, gerechnet ab Zugang des Bescheids über das Bestehen des Doktorexamens, zu erfolgen (vgl. § 44 Abs. 1 S. 1 PromO), wobei die Frist auf begründeten, und fristgerecht (zwei Monate vor Fristablauf) eingereichten Antrag hin um höchstens weitere zwei Jahre verlängert werden kann. Hinsichtlich der Art der Veröffentlichung eröffnet § 33 Abs. 2 PromO verschiedene Möglichkeiten. Weitere Normierungen zur Beschaffenheit der Pflichtexemplare und zur Sicherstellung der Verbreitung der Dissertation ergeben sich aus § 34 Abs. 3 PromO.

Nach der Veröffentlichung Ihrer Dissertation haben Sie fünf Exemplare an das Dekanat der Katholisch-Theologischen Fakultät und weitere fünf Exemplare an die Universitätsbibliothek als Pflichtexemplare abzuliefern (vgl. §§ 34, 45 PromO). Die Ablieferung hat unverzüglich nach ihrem Erscheinen im Druck, spätestens aber binnen eines Monats nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist zu erfolgen (vgl. § 45 S. 1 PromO). Wird die Frist versäumt, so haben Sie in aller Regel die Anwartschaft auf die Promotion verwirkt (vgl. § 34 Abs. 2 PromO).

Nach (fristgerechter) Vorlage eines rechtsverbindlich unterschriebenen Verlagsvertrags über die Veröffentlichung der Dissertation oder Ablieferung der Pflichtexemplare kann Ihre Promotion zum*r Doktor*in der Theologie vollzogen werden, in dem die Dekanin bzw. der Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät Ihnen das Doktordiplom (Promotionsurkunde) aushändigt (vgl. § 46 Abs. 1 S. 1 PromO) oder per Post zustellt (vgl. § 46 Abs. 1 S. 2 PromO). Sobald Sie das Doktordiplom in Händen halten, sind Sie berechtigt, den Titel „Dr. theol.“ zu führen.

Nochmals herzlichen Glückwunsch!

Damit ist das Ziel des Promotionsverfahrens erreicht; das Promotionsverfahren ist abgeschlossen.