Intern
Katholisch-Theologische Fakultät

Weitere Fördermöglichkeiten

Kongress- und Vortragsreisenprogramm

Der DAAD fördert die aktive Teilnahme an internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen im Ausland und Vortragsreisen ins Ausland bei schriftlicher Einladung. Förderungsfähig sind durch Forschungsleistungen ausgewiesene promovierte WissenschaftlerInnen sowie DoktorandInnen, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland sein sollte.

Die Förderung besteht für Vortragsreisen aus einer Reisekostenpauschale, für Kongressreisen kommen eine Aufenthaltspauschale für die Dauer der Teilnahme an der Veranstaltung sowie ein Zuschuss zu Tagungsgebühren hinzu.

Während der Promotion sowie in den ersten fünf Jahren danach ist eine Förderung alle 12 Monate möglich, danach alle 24 Monate.

Bewerbungsfristen für Kongressreisen sind spätestens vier Monate vor Kongressbeginn, für Vortragsreisen ein Monat vor dem Vortragsdatum. Zu- und Absageschreiben werden laut Angaben des DAAD spätestens 4 Wochen vor Kongressbeginn zugestellt. Die Mittel werden nach Einreichung der Abrechnungsunterlagen (inkl. Online-Sachbericht) innerhalb von vier Wochen ausgezahlt.

Ein Überblick über das Auswahlverfahren findet sich hier.

Formulare für Kongress- und Vortragsreisen finden Sie unter folgendem Link in dem Reiter "Bewerbungsverfahren" auf der Homepage des DAAD.

Hier finden Sie eine Zusammenfassung vom DAAD über das Verfahren und die Voraussetzungen.

Länderspezifische Programme

Neben dem Kongress- Vortragsreisenprogramm bietet der DAAD für bestimmte Länder je eigene Programme, deren Voraussetzungen und Förderungsleitsungen variieren.