Intern
Lehrstuhl für Religionspädagogik

3. Forum Christentum-Islam

Religionsfreiheit und Menschenrechte

(Informationen für die Pressearbeit finden Sie hier)

In allen Religionen lässt sich die Überzeugung finden, dass Glaubenspraxis und Wertbezogenheit miteinander verbunden sind. Religionen und Wertüberzeugungen – für viele Menschen gehören beide selbstverständlich zusammen. Gläubige und Nicht-Gläubige werden zudem wohl angeben können, mit welchen Werten sie welche Religion (besonders) in Verbindung bringen. So sehr Religion und Werte auf der einen Seite zusammen zu gehören scheinen, gibt es keinen exklusiven Anspruch der Religionen auf die Definition und den Anwendungsbezug von Werten. Weder haben Werte ihre Ursache in der Existenz der Religionen, noch gibt es Werte nur in Verbindung mit religiösen Überzeugungen.

In der westlichen Welt gibt es eine Reihe von Grundwerten, die ihren besonderen Ausdruck in den Menschenrechten finden. Wie stehen die Religionen zu den Menschenrechten, genauer: Islam und Christentum? Wenn man gegenwärtige Debatten in den Medien verfolgt, trifft man häufig auf Berichte, in denen das Verhältnis des Islam zu den Menschenrechten hinterfragt wird. Nicht selten wird dem Islam unterstellt, kein positives Verhältnis zu den Errungenschaften der Moderne seit der Aufklärung zu haben. Hingegen scheint vielen Zeitgenossen das Christentum, zumindest seiner westlichen Gestalt, mit den Menschenrechten kompatibel zu sein. Allenfalls säkulare Kritiker des Christentums melden hierbei Zweifel an. Aber selbst wenn es keine aktuellen Gründe geben sollte, an der Passung von Christentum und Menschenrechten zu zweifeln, darf nicht unerwähnt bleiben, dass der Vatikan der einzige

Staat in Europa ist, der die Menschenrechtskonvention nicht ratifiziert hat. Wie steht es also um die Beziehung von Religion und Menschenrechten? Haben die Religionen vielleicht unterstützenswerte Gründe, wenn sie sich den Menschenrechten nicht ohne weiteres unterwerfen? Oder ist der Gesellschaft Wachsamkeit aufgetragen, Religionen auf Grundwerte und Menschenrechte zu verpflichten und Verstöße streng zu ahnden?

Im Grundgesetz ist verankert, dass die „Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses“ unverletzlich ist (GG Artikel 4,1). Niemand darf wegen seines Glaubens verfolgt oder diskriminiert werden. Die „ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ (GG Artikel 4,2). Diese Artikel beziehen ihre Legitimation u.a. aus dem Menschenrecht der Religionsfreiheit. Allen Menschen sind zudem Rede- und Meinungsfreiheit zu gewährleisten. Wie ist jedoch die ungestörte Religionsausübung der unterschiedlichen Religionen zu beurteilen, die mit jeweils unterschiedlichen Ansprüchen auftreten und in einer gesellschaftlichen Realität agieren, die von religiöser und kultureller Pluralität gekennzeichnet ist? Hierbei sind unterschiedliche gesellschaftliche Positionen denkbar: von der größtmöglichen Toleranz religiöser Praktiken bis hin zur Verbannung des Religiösen in den Raum des Privaten. Allerdings, versuchen Politik und Gesellschaft religiöse Praxis zur bloßen „Privatsache“ zu erklären und aus dem öffentlichen Raum auszuschließen, geraten sie in Konflikt mit dem Anspruch der Religionen, nicht nur privat, sondern auch öffentlich wirksam sein zu wollen. Wo sind die Grenzlinien, wie kann eine Gesellschaft zugleich Vielfalt gewährleisten und Einheit stiften?

Programm:

14:15 Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. Hans-Georg Ziebertz (Universität Würzburg)

14:30 Menschenrechte im Islam: Menschenrechte - ein universaler Minimalkonsens?
Wolf D. Aries (Universitäten Kassel und Bielefeld)

15:40 Menschenrechte im Christentum: Menschenrechte oder Gottes Gebote? Zwischen christlicher Genese und säkularer Geltung
Prof. Dr. Konrad Hilpert (LMU München)

17:00 Einstellungen junger Muslime und Christen zu den Menschenrechten
Dipl.-Theol. Tobias Benzing/Prof. Dr. Hans-Georg Ziebertz (Universität Würzburg)

18:10 Podiumsdiskussion: Menschenrechte, Religion und Bildung
Wolf D. Aries
Prof. Dr. Konrad Hilpert
Tobias Benzing
Moderation: Prof. Dr. Hans-Georg Ziebertz

19:00 Abschluss
Prof. Dr. Hans-Georg Ziebertz

anschließend kleiner Empfang