Intern
Katholisch-Theologische Fakultät

Staatsleistungen an die Domkapitel in Bayern

27.01.2011

Gastvortrag des Kirchenrechtlers Dr. Bernd Dennemarck

Am 26. Januar 2011 hielt Dr. iur. can. Bernd Dennemarck, Lehrbeauftrager für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benediktbeuern, einen Gastvortrag über die Staatsleistungen an die Domkapitel in Bayern. Der gut besuchte Vortrag – unter den Zuhörern der Würzburger Generalvikar Dr. Karl Hillenbrand und der ehemalige Eichstätter Generalvikar Johann Limbacher – stellte klar, dass die Staatsleistungen keine unbegründeten Geschenke an die Kirche darstellen, sondern Ausgleichsleistungen für den Entzug von Kirchengütern in der Zeit der Reformation im 16.Jh. und insbesondere der Säkularisation Anfang des 19. Jh. sind.

Mit der staatlichen Übernahme von Kirchengütern hat der Staat gemäß dem Reichsdeputationshauptschluss auch die mit diesen ehemaligen Kirchengütern verbundenen Abgaben und Lasten übernommen. Ohne diesen historischen Kontext lassen sich sowohl die positiven Staatsleistungen als auch die negativen Staatsleistungen wie etwa bestimmte Steuerbefreiungen nicht verstehen. Im Bayerischen Konkordat von 1817 wurde geregelt, dass für den Unterhalt der bayerischen Erzbischöfe und Bischöfe ein Fonds gegründet wird, der von diesen selbst verwaltet werden soll. Ferner wird den Bischöfen und mit der Wiedererrichtung der Domkapitel auch den Dignitären und den älteren Kanonikern und Vikaren eine ihrer Würde und ihrem Stand entsprechende Wohnung zur Verfügung gestellt.

Dennemarck zeigte, dass in der weiteren Rechtsentwicklung dieser Rechtsstand über die Weimarer Reichsverfassung, das Bayerische Konkordat von 1924, das Reichkonkordat von 1933 bis hin zur heutigen Bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz nicht nur in der Sache erhalten blieb, sondern auch immer stärker im Verfassungsrecht verankert wurde. Seit der Weimarer Reichsverfassung war aber auch die Ablösung von Staatsleistungen geregelt, wofür die Grundsätze vom damaligen Reich aufgestellt werden sollten.

Abschließend illustrierte Dennemarck einzelne Staatsleistungen und deren vertraglich vereinbarte Ablösung, wie etwa Ablösungen im Bereich der zur Verfügung gestellten Wohnungen. An den Vortrag schloss sich eine rege Diskussion an, in der weitere Aspekte des Themas zur Sprache kamen.

(Text: Thomas Meckel)

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