Intern
Katholisch-Theologische Fakultät

Sexueller Missbrauch und kirchliches Strafrecht

29.09.2011

Gemeinsame Fachtagung der Lehrstühle für Kirchenrecht in Mainz und Würzburg beschäftigt sich mit (kirchen)strafrechtlichen Fragen zum Thema Missbrauch

"Der Strafanspruch der Kirche in Fällen von sexuellem Missbrauch", so lautet das Thema einer wissenschaftlichen Fachtagung, die vom 4. bis 6. Oktober 2011 gemeinsam von den Lehrstühlen für Kirchenrecht der Universität Mainz und der Universität Würzburg im Bildungshaus Hirschberg veranstaltet wird.

Aus der Ankündigung der Veranstalter: Nach der Welle der Anzeigen gegen Geistliche wegen sexuellen Missbrauchs kommt es inzwischen vermehrt zu Verfahren nach kirchlichem Strafrecht. Diesbezüglich scheint der Erfahrungsschatz der Kirche gering zu sein. Schon im Vorfeld stellen sich wichtige Fragen: Wie kann bzw. soll eine Diözese mit Beschuldigten umgehen? Was ist von den üblichen sofortigen „Suspendierungen“, „Beurlaubungen“ oder „Ruhestandsversetzungen“ zu halten? Wie steht es um den Schutz des guten Rufs der Beschuldigten? Und wenn es dann zum Strafverfahren kommt: Was ist „sexueller Missbrauch“? Was regelt c. 1395 § 2 CIC konkret? Wie läuft ein Strafprozess ab und welche Aufgaben haben dabei Anwälte und Gutachter? Welcher Beweiswert kommt staatsanwaltlichen Ermittlungen zu? Was ist eine gerechte Strafe? Und wie können Angeklagte rehabilitiert werden?

Das Programm der Tagung finden Sie hier.

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