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  • Frau im Museum
Lehrstuhl für Pastoraltheologie

Auslandserfahrungen

Wenn Sie grundsätzlich interessiert sind oder auch konkret planen, während Ihres Studiums im Ausland zu arbeiten (z. B. Praktikum, qualifizierter Ferienjob, FSJ), können Sie vereinbaren, eine solche Praxiserfahrung als berufsorientierende Maßnahme im Modul 15 anrechnen zu lassen.

Eine persönliche Absprache vor(!) Antritt Ihres Auslandsaufenthalts ist dann unverzichtbar! Nur so kann für beide Seiten verlässlich ausgemacht werden, wie die in der Studienordnung angegebenen formalen Voraussetzungen (Workload, Zuordnung zum Praxisfeld usw.) erfüllt werden und die Zeit, in der Sie im Ausland sind, der Zielrichtung der studienbegleitenden Praktika entspricht. Es können z. B. Aufenthalte, bei denen Berufsorientierung bzw. Erwerbstätigkeit nicht ein Hauptzweck ist (wie das Freijahr als solches oder Pilgern), für eine Verbuchung im Modul 15 nicht geltend gemacht werden.

Die Uni Würzburg fördert im Rahmen des Erasmus-Programms Praktika in europäischen Ländern (einschl. Überseegebiete). Grundlegende Informationen dazu finden Sie hier https://www.theologie.uni-wuerzburg.de/internationales/. Die Mindestdauer eines Auslandspraktikums, das in dieser Weise gefördert wird, beträgt zwei Monate (Vollzeit). Evtl. kann Ihr Aufenthalt so konzipiert werden, dass Sie nicht nur einen Arbeitsort kennen lernen, sondern unterschiedliche Praxisfelder durchlaufen. Dann besteht die Möglichkeit, mit dem kompletten Einsatz beide vom Studium verlangten Praktika abzudecken. Näheres muss individuell besprochen werden. Wenn Sie Interesse an einer Förderung durch Erasmus haben, nehmen Sie bitte frühzeitig Verbindung mit dem Referenten für internationalen Austausch Dr. Lic. theol. Florian Klug auf. Für die weitere Planung vereinbaren Sie einen Termin mit Wiss. Mitarbeiter Dr. Peter Frühmorgen am Lehrstuhl für Pastoraltheologie.