piwik-script

Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Aktuelle Lehrveranstaltungen (SoSe 2023)

Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Martin Rehak

Vorlesung, 2-stündig, Mo, 14.00 – 16.00 Uhr, HS 315, Neue Uni, Sandering 2                       

Zielgruppe:                
Mag, BA, MA, LA FB, ‚ GWS, HaF
Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, können diese Vorlesung insbesondere mit der Lehrveranstaltung „Seminar Kirchenrecht 3 - Quellen und Texte zum Verfassungsrecht der lateinischen Kirche“ (01500850) kombinieren.

LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Die Kirche ist verfasst als die Gemeinschaft der Gläubigen und zugleich als hierarchische Gemeinschaft. Das kirchliche Verfassungsrecht reflektiert beide grundlegenden Gegebenheiten der Kirche und beginnt – erstaunlicherweise – nicht mit dem Papst, sondern mit den Gläubigen und ihrer aktiven Teilhabe an der Sendung der Kirche. Aufbauend darauf werden die drei Verfassungsebenen der lateinischen Kirche vorgestellt: Die Gesamtkirche, die Teilkirche und die Pfarrei.

Im Kontext des kirchlichen Verfassungsrechts stellen sich wichtige Fragen: Sind die Gläubigen aktive Subjekte in der Kirche oder Objekte der Seelsorge? Wie kann das Verhältnis zwischen „Hauptamtlichen“ und „Ehrenamtlichen“ in einer Pfarrei beschrieben werden? Warum kann nur ein Priester eine Pfarrei leiten? Welche Aufgaben hat ein Diözesanbischof? Wer ist Träger höchster Autorität in der Kirche? Und in welchem Verhältnis stehen Teilkirchen und Gesamtkirche zueinander?

Daneben soll auch Raum sein, um eigene Fragen der Studierenden oder aktuelle Fragen anzusprechen.

Literatur:
Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Seminar, 2-stündig, Mi, 16.00 – 18.00 Uhr,  SR 3, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14        Das Seminar beginnt Mi, 26.04.2023!

Zielgruppe:  
Mag, BA, MA, LA FB, GWS
Die Veranstaltung ist außerdem für Magister Theologiae, Lehramt und Bachelor im SQL-Bereich als Seminar im interdisziplinären Gespräch belegbar. Zudem ist diese Veranstaltung auch im ASQ-Bereich der Universität für alle Studierenden geöffnet.

LeistNachweis:
Portfolio
Eine Liste mit möglichen Referatsthemen kann ab sofort am Lehrstuhl eingesehen werden. Die genaue Arbeitsweise wird in der ersten Sitzung am 26.04.2023 besprochen.

Zum Thema:
Dieses Seminar zu Grundfragen und aktuellen Problemen des Verhältnisses von Staat und Kirche bereitet auf eine Exkursion nach Berlin vor, die im Zeitraum 17.-22. September 2023 stattfinden wird. Die Exkursion wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen unmittelbaren Einblick in die Arbeit an den Schnittstellen von Staat, Politik und Kirche gewähren. Das Exkursionsprogramm, das in Abstimmung mit dem Katholischen Büro Berlin erarbeitet wird, soll insbesondere Besuche

- der Apostolischen Nuntiatur
- des Kommissariats der deutschen Bischöfe (Katholisches Büro)
- des Deutschen Bundestages nebst Gespräch mit religionspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der dort vertretenen Fraktionen
- im Erzbischöflichen Ordinariat
- im Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr
- im Bundeskanzleramt
- im Bundespräsidialamt (angefragt)

umfassen.

Exkursion

Zeit:                           
17. - 22. September 2023

Anmeldung:
Persönliche Anmeldung bis 14.04.2023 im Sekretariat des Lehrstuhls für Kirchenrecht.

Teilnehmerbeschränkung:
max. 25 Personen

Vorbesprechung:      
Mi, 19.04.2023, 19.00 Uhr, SR 2, Bibrastr. 14

Zielgruppe:               
Mag, BA, MA, LA FB, GWS und alle Interessierten

LeistNachweis:          
Portfolio

Zum Thema:
Die Exkursion wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen unmittelbaren Einblick in die Arbeit an den Schnittstellen von Staat, Politik und Kirche gewähren. Das Exkursionsprogramm wird insbesondere Besuche

- der Apostolischen Nuntiatur
- des Kommissariats der deutschen Bischöfe (Katholisches Büro)
- des Deutschen Bundestages nebst Gespräch mit religionspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der dort vertretenen Fraktionen
- im Erzbischöflichen Ordinariat
- im Evangelischen Kirchenamt für die Bundeswehr
- im Bundeskanzleramt
- im Bundespräsidialamt (angefragt)

umfassen.

Die Lehrveranstaltung wird als 1-stündige Blockveranstaltung durchgeführt.

Anmeldung: 
Die Teilnahme erfolgt auf persönliche Einladung des Dozenten.

Zeit und Ort werden gesondert bekannt gegeben.

LeistNachweis:  
Die Art des Leistungsnachweises wird mit den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung vereinbart. Die Teilnehmer präsentieren ihre eigenen Forschungsergebnisse und diskutieren und vertiefen diese im wissenschaftlichen Diskurs mit den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Zielgruppe:
Studierende, die Abschlussarbeiten schreiben; Promovendinnen und Promovenden sowie Habilitanden im Fach Kirchenrecht.

Lehrveranstaltungen von Lic. iur. can. Tobias Stümpfl

Vorlesung, 2-stündig, Do, 10.00 – 12.00 Uhr, SR 3, Bibrastr. 14

Zielgruppe:                
LA GYM, LA FB, GWS

LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Kirchenrecht im Lehrplan? Auch zahlreiche kirchenrechtliche Themen finden sich im LehrplanPLUS:

Wie ist die Kirche als Volk Gottes eigentlich strukturiert? Was ist ein Bistum? Was ist eine Pfarrei? Welche Ämter und Dienste gibt es in der Kirche? Welche rechtlichen Spielräume gibt es in ökumenischen Fragen? Wie sind in der Kirche die Sakramente allgemein und insbesondere Taufe, Firmung, Eucharistie und Ehe in Grundzügen geregelt? Was ist der Unterschied von Recht und Moral? Wie gestaltet sich das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland? etc.

Die Vorlesung vermittelt das notwendige kirchenrechtliche Fachwissen für die Beantwortung und Erarbeitung dieser Themen im schulischen Religionsunterricht und vermittelt zudem Grundwissen zu den rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts in Staat und Kirche.

Für die Studierenden im Lehramt Gymnasium 2015 dient diese Vorlesung als Einführung in kirchenrechtliche Fragestellungen, die dann im Wintersemester in der Veranstaltung „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche: Schwerpunkte des Kirchenrechts“ (01-LA-Gym-GKR-1V2) vertieft werden und für die Unterrichtspraxis aufgearbeitet werden. Daher ist es zu empfehlen, zunächst die Veranstaltung im Sommersemester zu besuchen.

Darüber hinaus steht die Vorlesung allen Studierenden unabhängig von der Art ihres Studiengangs offen und richtet sich insbesondere an alle Lehramtsstudierenden.

Literatur:
Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Seminar, 2-stündig, Di, 08.00 – 10.00 Uhr, SR 1, Bibrastr. 14

Zielgruppe:
Insbesondere Theologiestudierende im Bachelor sowie Master im Wahlpflichtbereich, Lehramtsstudierende im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden.
Studierende (insb. BA, MA und GWS), die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, können dieses Seminar in Verbindung mit der Lehrveranstaltung “Das Verfassungsrecht der lateinischen Kirche” (01503000) belegen.

LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Die Kirche ist verfasst als die Gemeinschaft der Gläubigen und zugleich als hierarchische Gemeinschaft. Dabei kann die rechtliche Gestalt der Kirche nicht ohne die ihr zugrundeliegende Ekklesiologie gedacht werden, wie sie im II. Vatikanischen Konzil dargelegt wurde. Diese Verknüpfung zeigt sich schon im Buch II des CIC/1983, welches die Überschrift des 2. Kapitels der Kirchenkonstitution „Lumen gentium“ aufgreift: „Über das Volk Gottes“. Die Fragen nach den Rechtssubjekten des kirchlichen Rechts – den Gläubigen –, ihren Rechten und Pflichten sowie der hierarchischen Struktur der Kirche auf den Ebene der Gesamtkirche, der Teilkirchen und der Pfarrei sind demnach immer aufbauend auf ihrer theologischen Grundlage zu betrachten und von dort aus zu verstehen.

Im Seminar bzw. in der Übung werden verschiedene verfassungsrechtliche Themenbereiche daher durch das Lesen und Besprechen von konziliaren und anderen außerkodikarischen Quellentexten erschlossen und vertieft. Im Fokus stehen dabei zunächst Texte des II. Vatikanischen Konzils: die Kirchenkonstitution „Lumen gentium“, das Dekret über den Hirtendienst der Bischöfe „Christus Dominus“, das Dekret über das Apostolat der Laien „Apostolicam actuositatem“ sowie das Dekret über den Dienst und das Leben der Priester „Presbyterorum ordinis“. Darüber hinaus sollen auch weitere Grundlagendokumente für das kirchliche Verfassungsrecht bis in die Gegenwart hinein zusammen gelesen und besprochen werden.

Literatur:
Mitzubringen sind der Codex Iuris Canonici von 1083 sowie ein Konzilskompendium bzw. eine dt./lat. Version der Konzilstexte. Weitere Literatur wird in der Veranstaltung besprochen.