Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Aktuelle Lehrveranstaltungen (SoSe 2024)

Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Bernd Dennemarck, Lehrbeauftragter

Diese Lehrveranstaltung findet bis auf Weiteres als Onlineveranstaltung statt! Link auf WueCampus!

Vorlesung, 2-stündig, Mo, 14.00 – 16.00 Uhr, SR 3, Bibrastr. 14                      

Zielgruppe:                
Mag, BA, MA, LA FB, ‚ GWS, HaF

LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Die Kirche ist verfasst als die Gemeinschaft der Gläubigen und zugleich als hierarchische Gemeinschaft. Das kirchliche Verfassungsrecht reflektiert beide grundlegenden Gegebenheiten der Kirche und beginnt – erstaunlicherweise – nicht mit dem Papst, sondern mit den Gläubigen und ihrer aktiven Teilhabe an der Sendung der Kirche. Aufbauend darauf werden die drei Verfassungsebenen der lateinischen Kirche vorgestellt: Die Gesamtkirche, die Teilkirche und die Pfarrei.

Im Kontext des kirchlichen Verfassungsrechts stellen sich wichtige Fragen: Sind die Gläubigen aktive Subjekte in der Kirche oder Objekte der Seelsorge? Wie kann das Verhältnis zwischen „Hauptamtlichen“ und „Ehrenamtlichen“ in einer Pfarrei beschrieben werden? Warum kann nur ein Priester eine Pfarrei leiten? Welche Aufgaben hat ein Diözesanbischof? Wer ist Träger höchster Autorität in der Kirche? Und in welchem Verhältnis stehen Teilkirchen und Gesamtkirche zueinander?

Daneben soll auch Raum sein, um eigene Fragen der Studierenden oder aktuelle Fragen anzusprechen.

Literatur:
Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Diese Lehrveranstaltung findet bis auf Weiteres als Onlineveranstaltung statt! Link auf WueCampus!

Vorlesung, 2-stündig, Mo, 16.00 - 18..00 Uhr, SR 3, Bibrastr. 14

Zielgruppe:                
LA GYM, LA FB, GWS

LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Kirchenrecht im Lehrplan? Auch zahlreiche kirchenrechtliche Themen finden sich im LehrplanPLUS:

Wie ist die Kirche als Volk Gottes eigentlich strukturiert? Was ist ein Bistum? Was ist eine Pfarrei? Welche Ämter und Dienste gibt es in der Kirche? Welche rechtlichen Spielräume gibt es in ökumenischen Fragen? Wie sind in der Kirche die Sakramente allgemein und insbesondere Taufe, Firmung, Eucharistie und Ehe in Grundzügen geregelt? Was ist der Unterschied von Recht und Moral? Wie gestaltet sich das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland? etc.

Die Vorlesung vermittelt das notwendige kirchenrechtliche Fachwissen für die Beantwortung und Erarbeitung dieser Themen im schulischen Religionsunterricht und vermittelt zudem Grundwissen zu den rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts in Staat und Kirche.

Für die Studierenden im Lehramt Gymnasium 2015 dient diese Vorlesung als Einführung in kirchenrechtliche Fragestellungen, die dann im Wintersemester in der Veranstaltung „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche: Schwerpunkte des Kirchenrechts“ (01-LA-Gym-GKR-1V2) vertieft werden und für die Unterrichtspraxis aufgearbeitet werden. Daher ist es zu empfehlen, zunächst die Veranstaltung im Sommersemester zu besuchen.

Darüber hinaus steht die Vorlesung allen Studierenden unabhängig von der Art ihres Studiengangs offen und richtet sich insbesondere an alle Lehramtsstudierenden.

Literatur:
Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.