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Deutsch Intern
    New Testament Studies

    Allgemeine Hinweise zu den Prüfungen am Lehrstuhl für Neutestamentliche Exegese

    Zur Prüfungsanmeldung

    Die Prüfungsanmeldung erfolgt im entsprechenden Anmeldezeitraum des jeweiligen Semesters (WS oder SS) über WueStudy.

    Im Fall von mündlichen Prüfungen ist zusätzlich eine Eintragung für einen konkreten Termin zwingend notwendig!
    Nehmen Sie dazu Kontakt mit dem Sekretariat für Neutestamentliche Exegese (Frau Grosch-Geisel, bettina.grosch-geisel@uni-wuerzburg.de) auf und halten Sie Modulbezeichnung, zu prüfende Veranstaltungen (Titel und Semester) und Matrikelnummer bereit.

    Bitte beachten: Nachprüfungen können nur angeboten werden, wenn im Hauptprüfungszeitraum eine Prüfung mit „nicht bestanden“ bewertet worden ist. Damit Anrecht auf eine Nachprüfung besteht, melden Sie sich also schon zum Hauptprüfungszeitraum für die Prüfung an, auch wenn Sie nur zur Nachprüfung antreten möchten. Für den Nachprüfungszeitraum ist dann eine weitere Prüfungsanmeldung erforderlich.
     

    Zugelassene bzw. erforderliche Hilfsmittel

    • Deutsche Einheitsübersetzung
    • Nestle-Aland, 28 Aufl. (oder älter)
    • Deutsche oder griechische Synopse
    • Die von Prof. Heininger ausgeteilten Primärtexte (nicht die Skripten!)

    Erlaubt sind zudem Unterstreichungen und Stellenverweise.

    Dies gilt sowohl für Klausuren als auch für mündliche Prüfungen.
     

    Hinweise zur Zitation von Bibelstellen

    Die Abkürzungen der biblischen Bücher orientieren sich an den Loccumer Richtlinien,
    z. B.: Mt; Mk; Lk; Joh; Apg; Röm; 1 Kor; ...

    1. Generell werden in der deutschsprachigen Literatur Kapitelzahlen und Versangaben
    durch Komma getrennt: Mk 1,14.

    2. Auf den unmittelbar folgenden Vers (und nur auf diesen!) kann auch mit „f.“ verwiesen
    werden. Einfaches „f.“ kann verwendet werden, „ff.“ jedoch nicht. Die Abkürzungen
    „V“ und „f“ werden stets mit Punkt geschrieben („V.“ / „f.“).
    Ebenso werden alle allgemein gebräuchlichen Abkürzungen mit Punkt (z. B., z. T., 1. Jh.
    n. Chr. usw.) geschrieben. Gängige exegetische Abkürzungen wie atl, ntl, dtr, pl, MkEv
    hingegen ohne Punkt.

    3. Erstreckt sich die Belegstelle über mehrere Verse, wird ein Bindestrich zwischen den
    Anfangs- und Schlussvers gesetzt: Mk 1,16-20. Zusätzliche Verse eines Kapitels werden
    mit Punkt angefügt: 1 Kor 12,1f.12-27.

    4. Diese Stellenangaben werden nicht in einer Fußnote, sondern immer unmittelbar nach
    dem Zitat im Fließtext in Klammern angegeben: „... (Mk 1,15)“ (bei indirekten Zitaten
    mit „vgl.“). Stellenangaben in einer Fußnote sind nur dann zulässig, wenn auf eine
    alternative Übersetzung, die von der in der Arbeit verwendeten Bibelübersetzung
    (i.d.R. die Einheitsübersetzung) abweicht, verwiesen werden soll; in diesem Fall muss
    auch die alternative Übersetzung angegeben werden (z.B. Elberfelder 2003).