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Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Prof. em. Dr. Heribert Hallermann

Prof. Hallermann war seit dem Wintersemester 2003/2004 Inhaber der Professur für Kirchenrecht und wurde mit Wirkung vom 27. März 2009 zum Professor (W 3) und Ordinarius für Kirchenrecht ernannt. Seine Versetzung in den Ruhestand erfolgte mit Wirkung vom 1. Oktober 2016.

Die Forschungsschwerpunkte von Prof. Hallermann liegen im Bereich des Verfassungsrechts der lateinischen Kirche,
in den Gemeinrechten und –pflichten der Gläubigen, im kirchlichen Vereinsrecht und im Ordensrecht, im kirchlichen Hochschulrecht sowie im kirchlichen Strafrecht.

 

Kontakt zu Prof. em. Dr. Heribert Hallermann

Heribert.Hallermann@uni-wuerzburg.de

Heribert Hallermann, geb. 09.03.1951 in Dortmund, wuchs in Nürnberg auf, absolvierte das Neuen Gymnasium Nürnberg 1970 mit dem Abitur und studierte Philosophie und Katholische Theologie in Eichstätt und in Rom. Der 1976 geweihte Priester der Diözese Eichstätt war zunächst Kaplan in Neumarkt/Opf. und in der Dompfarrei Eichstätt. Dem schlossen sich von1981 bis 1996 die Ämter als Stadtjugendpfarrer und BDKJ-Präses in Nürnberg, als Vorsitzender der Landesstelle für Kath. Jugendarbeit und BDKJ-Landespräses in München sowie als Referent an der Zentralstelle Bildung im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz für Schul-, Hochschul- und Akademikerseelsorge an. Die Tätigkeit bei der DBK führte auch zum vertieften Studium des Kirchenrechts bei Frau Prof. Dr. Ilona Riedel-Spangenberger.

Am 14.12.1996 erfolgte in Trier die Promotion zum Dr. theol. mit der Dissertation „Präsenz der Kirche an der Hochschule. Eine kirchenrechtliche Untersuchung zur Verfassung und zum pastoralen Auftrag der katholischen Hochschulgemeinden in Geschichte und Gegenwart“ (München 1996). 1999 wurde für die Dissertation der „Premio di Laurea mons. E. Corecco, 1a edizione per l’anno 1997“ durch die „Associazione internazionale amici di Mons. Eugenio Corecco, Vescovo di Lugano“ verliehen. Die Habilitation mit Verleihung der Lehrbefähigung für das Fach Katholisches Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte erfolgte am 15.07.1998 an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Thema der Habilitationsschrift: „Die Vereinigungen im Verfassungsgefüge der lateinischen Kirche“ (Paderborn – München – Wien – Zürich 1999).

Heribert Hallermann war von 1996 bis 2001 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchenrecht in Mainz und Schriftleiter für das dreibändige Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht (LKStKR) sowie von 2001 bis 2003 Ordinariatsrat in Eichstätt und Direktor des Bistumshauses Schloss Hirschberg.

Zum 01.10.2003 erfolgte die Ernennung zum Universitätsprofessor (C 3) für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg, zum 27.03.2009 die Ernennung zum Universitätsprofessor (W 3). Die seit 2010 im zweijährigen Rhythmus stattfindenden Hirschberger Kirchenrechtstagungen wurden von ihm ebenso begründet wie der Förderverein „Sacrae Disciplinae Leges e.V.“. In einer Reihe von kanonischen Strafverfahren gegen Priester war Prof. Hallermann als Anwalt tätig.

Mit Wirkung vom 01.10.2016 wurde Prof. Hallermann in den Ruhestand versetzt. Er ist Mitherausgeber des „Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR)“, das nach langjähriger Vorarbeit seit 2019 in insgesamt vier Bänden sowie als Online-Ausgabe (LKRO) erscheint. Zudem veröffentlicht er weitere Beiträge zum Kirchenrecht.

 

KDStV Alcimonia im CV zu Eichstätt

Priestergemeinschaft Jesus Caritas

Consociatio Internationalis Iuri Canonico promovendo

Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche

Sacrae Disciplinae Leges e.V.

Freunde und Förderer der Katholisch-Theologischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg e.V.

 

 

Seit WiSe 2003/2004 Mitglied im Diplom-Prüfungsausschuss der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg; WiSe 2011/2012 bis SoSe 2013 Vorsitzender des Diplomprüfungsausschusses

Seit SoSe 2004 Beauftragter der Katholisch-Theologischen Fakultät Würzburg für den Bologna-Prozess

WiSe 2005/2006 - SoSe 2013 Fakultätsvertreter im Katholisch-Theologischen Fakultätentag

Seit SoSe 2007 Mitglied der Graduiertenschule für die Geisteswissenschaften an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

WiSe 2007/2008 bis SoSe 2015 Mitglied im Fakultätsrat der Katholisch-Theologischen Fakultät Würzburg

WiSe 2013/2014 bis SoSe 2015 Dekan der Katholisch- Theologischen Fakultät

Seit August 2005 Mitglied im X. Priesterrat der Diözese Würzburg

Seit Juli 2010 Mitglied im XI. Priesterrat der Diözese Würzburg

Seit November 2014 Mitglied im XII. Priesterrad der Diözese Würzburg

WiSe 2010/11 - SoSe 2013 Vertreter der Universität Würzburg in der Mitgliederversammlung der AKAST

Seit April 2012 Experte für Evaluation und Qualitätsförderung der Agentur AVEPRO des Heiligen Stuhls

SoSe 2012 - SoSe 2013 Mitglied der Studienfachkommission Magister Theologie sowie der Studienfachkommission Lehramtsstudiengänge

Seit 2014 Gutachter für den Päpstlichen Rat für Gesetzestexte

Seit 2014 Gutachter für die Alexander von Humboldt - Stiftung

WiSe 2015/2016 - SoSe 2016 Vorstand des Instituts für Praktische Theologie

 

Abschlussarbeiten

Diplom- und Magisterarbeiten

Stadtmüller, Christian Karl Sven: Der Pfarrvikar in der Rechtsgeschichte und im geltenden Recht. (Sommersemester 2005)

Freund, Andreas: Träger der Sakramentenpastoral in der Pfarrei. Die kodikarischen Bestimmungen zur Vorbereitung von Taufe, Firmung, Eucharistie und Ehe. (Sommersemester 2007)

Schnellbacher, Christoph: Die Würzburger Schule und ihr Beitrag zum Ius Publicum Ecclesiasticum. (Sommersemester 2007)

Söder, Kai: Das Bischofsamt im Wandel der Rechtsgeschichte. (Sommersemester 2007)

Kapuscinski, Br. Konrad OFMConv: Freiwillige Trennung vom Institut gemäß CIC/1983 mit Berücksichtigung des Eigenrechts der Franziskaner-Minoriten. (Sommersemester 2009)

Herzog, Florian: Katechese als Aufgabenbereich der pfarrlichen Hirtensorge. (Sommersemester 2010)

Kohlhepp, Thomas: Die kirchenrechtliche Normierung der Seelsorge an Kranken, Sterbenden und Trauernden. (Sommersemester 2010)

Manalil, Thomas: Rituszugehörigkeit und Rituswechsel. (Sommersemester 2010)

Helmerich, Sebastian: Leitungsvollmacht. Eine Untersuchung des Leitungsbegriffs im CIC/1983 (Wintersemester 2013/2014)

Krähe, Anna: Mit Klugheit und Gewissen, Zu den Ermessensspielräumen im kirchlichen Strafrecht (Wintersemester 2015/2016)

Leniger, Katharina: Qualitätssicherung der Predigt - kirchenrechtliche Perspektiven (Sommersemester 2017)

 

Zulassungsarbeiten

Herzog, Florian: Kommuniongemeinschaft mit der christ-katholischen Kirche? Ein kirchenrechtlicher Beitrag, Januar 2015

Freund, Andreas: Die Struktur der kirchlichen Vermögensverwaltung in der Pfarreiengemeinschaft unter Berücksichtigung der Möglichkeiten der Vermögensverwaltung in der Pfarreiengemeinschaft, Januar 2012.

Stolzenberger,  Robert: Der Pfarrgemeinderat in der Pfarreiengemeinschaft im Bistum Würzburg. - Ein Pfarrer und viele Räte?, Februar 2010.

Sauer, Gregor: Die geltenden Bestimmungen zur "Laienpredigt", Januar 2006.

Drexler, Thomas: Das Privilegium Paulinum - eine rechtlich begründete pastorale Hilfe, Januar 2005.

 

Promotionen, Promotionsprojekte und Habilitationen

Promotionen
  1. Maduka, Uchenna Killian: Diocesan temperal goods and its administration in the light of the 1983 Code of Canon Law with particular reference to the Church in Igboland, Nigeria (SoSe 2007; Veröffentlichung: Aachen 2008)

  2. Meckel, Thomas: Religionsunterricht im Recht (WiSe 2010/2011) Veröffentlichung: Religionsunterricht im Recht. Perspektiven des katholischen Kirchenrechts und des deutschen Staatskirchenrechts, Paderborn – München – Wien – Zürich 2011 (KStKR 14)

  3. Ganster, Susanne: Die religionsverschiedene Ehe in der Rechtsordnung der lateinischen Kirche (WiSe 2011/2012). Veröffentlichung: Religionsverschiedenheit als Ehehindernis. Eine rechtshistorische und kirchenrechtliche Untersuchung, Paderborn – München – Wien – Zürich 2013 (KStKR 16)

  4. Nwaigwe, P. Paulinus SMMM: Canonical Marriage Preparation in the Igbo Tradition in the Light of Canon 1063 of the Code of Canon Law: Canonical Norms and Inculturation (WiSe 2012/2013). Veröffentlichung: Canonical Marriage Preparation in the Igbo Tradition in the Light of Canon 1063 of the 1983 Code of Canon Law: Canonical Norms and Inculturation, Frankfurt/Main 2013 (African Theological Studies 4)

  5. Koch, P. Peter CSsR: Die Ordenspfarrei. Die Formen der Verbindung von Pfarrer und Ordensinstitut (WiSe 2013/2014). Veröffentlichung: Die Ordenspfarre. Entstehung, Herausforderungen und Perspektiven, Paderborn – München – Wien – Zürich 2014 (KStKR 20)

  6. Izekwe, Augustus: The survival of Christian Marriage among the Igbo vis-á-vis childlessness (SoSe 2014). Veröffentlichung: The Future of Christian Marriage among the Igbo vis-á-vis Childlessness. A Canonical cum Pastoral Study of Canon 1055 par. 1, Berlin 2015

  7. Odah, Fr. Mark Eneojo: Juridical Perspectives on Marriage in the Catholic Church and in Islam vis-à-vis Catholic-Muslim Marriages in Nigeria (WiSe 2018/2019). Veröffentlichung: Juridical Perspectives on Marriage in the Catholic Church and in Islam vis-à-vis Catholic-Muslim Marriages in Nigeria, Hamburg 2019.

  8. Tollkühn, Martina: Das Recht auf Information und den Schutz der Privatsphäre. Eine kanonistische Studie zur Geltung von c. 220 CIC/1983 in kirchlichen Beschäftigungsverhältnissen (WiSe 2019/2020). Veröffentlichung: Das Recht auf Information und den Schutz der Privatsphäre. Eine kanonistische Studie zur Geltung von c. 220 CIC/1983 in kirchlichen Beschäftigungsverhältnissen, Münster 2020 (KRR 31).

  9. Hofmann, Tobias: Das Kirchenamt des Pastoralreferenten. Eine kanonistische Studie zu den Rahmenstatuten der DBK von 2011 (WiSe 2020/2021). Veröffentlichung:

 

Habilitationen

Dr. theol. habil. Lic. iur. can. Thomas Meckel M.A.

Habilitation aufgrund der Monographie „Das Verhältnis von Konzil und Codex – Ein Beitrag zur Hermeneutik der Kirchenrechtswissenschaft am Beispiel der Rechtsstellung der christifideles laici“ sowie positiv evaluierter Lehrveranstaltungen.

Abschluss: 2014

01.04.2015: Lehrstuhlvertretung für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen.

13.08.2015: Ernennung zum Professor für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen.

 

Dr. iur. can. habil. theol. Bernd Dennemarck

Kumulative Habilitation aufgrund der vereinbarten Habilitationsleistungen (vier wissenschaftliche Fachaufsätze aus den Themenbereichen des Verfassungsrechts, des Eherechts, des Ämterrechts und des kirchlichen Strafrechts; positiv evaluierte Lehrveranstaltungen; Vorbereitung und Organisation einer wissenschaftlichen Fachtagung).

Abschluss: 2012

18.02.2013: Ernennung zum Privatdozent für Kirchenrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg.

09.07.2015: Umhabilitierung an die Katholische Universität Eichstätt-Ingolsstadt. Ernennung zum Privatdozent für Kirchenrecht.

19.01.2017: Ernennung zum Professor für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Fulda.

Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Daher nahmen die Herausgeber Prof. Dr. Michael Droege (Tübingen), Prof. Dr. Heinrich de Wall (Erlangen-Nürnberg), Prof. Dr. Heribert Hallermann (Würzburg) und Prof. Dr. Thomas Meckel (Frankfurt) die Arbeit an einem neuen Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht (LKRR) in Angriff. Die Redaktion des Lexikons befindet sich am Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Sankt Georgen in Frankfurt am Main. Ziel des Projektes ist es, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Neben den Bereichen des staatlichen Rechts und des Religionsrechts umfasst das LKRR katholisches, evangelisches, orthodoxes, jüdisches und islamisches Recht. Durch diese übergreifende Perspektivität trägt das Projekt seinen Teil zur Intensivierung des interreligiösen Dialogs bei. Veröffentlicht wird das LKRR in vier Bänden, sowohl in einer Printausgabe als auch in einer Online-Version.

Die Herausgeber können nach Erscheinen des ersten Bandes des LKRR im Januar 2019, des zweiten Bandes im Oktober 2019 sowie des dritten Bandes im September 2020 nun bereits zu Beginn des Jahres 2021 den vierten Band vorlegen und das Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht somit vollenden. Mit der Veröffentlichung des vierten Bandes des LKRR ist auch die Online-Ausgabe des Lexikons (LKRO) vollständig verfügbar.

Weitere Informationen zum LKRR erhalten Sie unter www.sankt-georgen.de/hochschule/forschungsprojekte/lkrr.