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Lehrstuhl für Kirchenrecht

Antrittsvorlesung von Prof. Dr. Martin Rehak

05/17/2019

Am Mittwoch, 8. Mai 2019, hielt Prof. Dr. Martin Rehak, der seit dem 1. März 2018 den Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologische Fakultät der Universität Würzburg innehat, seine Antrittsvorlesung zum Thema „Kirchenrecht als Erkenntnisort der Theologie“.

Prof. Dr. Martin Rehak, Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht.

In einem Festakt begrüßte zunächst der Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät, Prof. Dr. Martin Stuflesser, nach den Ehrengästen, den Mitgliedern und Studierenden der Fakultät, den Fachkolleginnen und -kollegen aus dem Bereich des Kirchenrechts sowie des weltlichen Rechts und der Familie sowie den Wegbegleiterinnen und Wegbegleitern, ganz besonders seinen Kollegen Prof. Dr. Martin Rehak im Rahmen seiner Antrittsvorlesung. Dabei stellte der Dekan zunächst dessen akademische Laufbahn vor. Die bereits in seinem Doppelstudium der Katholischen Theologie und der Rechtswissenschaft in Würzburg grundgelegte zweifache Qualifikation, hatte sich auch in seiner beruflichen Laufbahn zeitweise als Rechtsanwalt in der Kanzlei Westermeyr & Lerg in München sowie als Wissenschaftlicher Assistent bzw. Akademischer Rat a.Z. bei Prof. Dr. Stephan Haering OSB an der Ludwig-Maximilians-Universität München fortgesetzt. Im Wintersemester 2016/2017 hatte Prof. Rehak sich mit einem Vortrag zum Thema „Ist der hl. Kilian umsonst gestorben? Über das Ehehindernis der Schwägerschaft (affinitas) in Geschichte und Gegenwart des kanonischen Rechts“ an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg beworben und war mit Wirkung zum 1. März 2018 zum Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht ernannt worden. Dass Prof. Rehak sich auch über sein Fach hinaus schon in das Leben und die Verwaltung der Fakultät eingebracht hat, hob Prof. Stuflesser mit einem Dank für dessen bisherige Beratung und Unterstützung insbesondere in Fragen des kirchlichen und weltlichen Hochschulrechts hervor und hieß Prof. Rehak nochmals an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg herzlich willkommen.

Im Anschluss an diese kurze Vorstellung hielt Prof. Rehak seinen Vortrag zum Thema „Kirchenrecht als Erkenntnisort der Theologie“.

Er führte dabei zunächst in die drei Grundbegriffe des Vortragstitels – Kirchenrecht, Theologie und Erkenntnisorte – ein. Daran anschließend leitete er zu Melchior Canos OP (1509-1560) Werk De locis theologicis libri XII (1563) über, der darin die Lehre der antiken Topik für eine theologische Methodenlehre fruchtbar macht und sowohl die Theologen als auch die Kirchenrechtler als theologische Erkenntnisorte benennt. Auf dieser Grundlage stellte Prof. Rehak seine doppelte Themenstellung vor: In einem ersten Teil sollte der inhaltlichen Frage, ob das Kirchenrecht Argumente für den theologischen Diskurs bietet und Themen für weitere theologische Forschungen zu setzen vermag, nachgegangen werden. Der zweite Teil des Vortrags war der formalen Frage gewidmet, ob das Kirchenrecht eine immanente formale Autorität besitzt, die es zum Erkenntnisort macht.

Im Rahmen der inhaltlichen Frage behandelte Prof. Rehak zunächst das Kirchenrecht als passiven Erkenntnisort der Theologie, insofern im kirchlichen Recht die lehramtlichen Aussagen insbesondere des II. Vatikanischen Konzils rezipiert werden. An zwei ausgewählten Beispielen verdeutlichte er, inwiefern insbesondere durch die Auslassung bzw. die Hinzufügung konziliarer Textpassagen in die jeweilige Rechtsnorm innertheologische Differenzen entstehen oder sichtbar werden können. Dass das kirchliche Recht auch als aktiver Erkenntnisort der Theologie zu verstehen ist, zeigte Prof. Rehak insbesondere in den Unterschieden zwischen dem Recht der lateinischen Kirche und dem Recht der katholischen Ostkirchen, aber auch zwischen dem CIC/1917 und dem CIC/1983 auf. Aus einer Vielzahl theologisch denkbarer Normierungen wird hier auf der Ebene des rein kirchlichen Rechts eine Auswahl zugunsten einer konkreten kirchlichen Disziplin getroffen. Als proaktiver Erkenntnisort der Theologie hat das Kirchenrecht aber, wie er an zwei Beispielen aus dem Verfassungs- und dem Eherecht verdeutlichte, auch selbst immer wieder Themen für den theologischen Diskurs gesetzt sowie die theologische Erkenntnisbildung vorangetrieben.

Zur Vertiefung der formalen Frage, inwiefern das Kirchenrecht eine ihm innewohnende Autorität als theologischer Erkenntnisort besitzt, griff Prof. Rehak zunächst die Argumentation Melchior Canos selbst auf. Nach Cano hat das Kirchenrecht zum einen eine wichtige Funktion für die Pastoral und die innerkirchliche Verwaltung. Zum anderen erlangt es seine innere Autorität durch sein hohes Alter und den Konsens der Fachgelehrten. Bezüglich des Alters ist die Begründung insofern problematisch als gesellschaftlicher Wandel dazu führen kann, dass alte Gesetze ihren Sinn verlieren, wofür es auch in der kirchlichen Rechtsgeschichte einige Beispiele gibt. Der Verweis auf den Konsens der Kanonisten entspringt den Verhältnissen zur Zeit Canos, als die Kirchenrechtswissenschaft in Anwendung, Auslegung und Anpassung des mittelalterlichen Corpus Iuris Canonici Antworten auf die Rechtsfragen der frühen Neuzeit entwickelte. Mit den Kodifikationen des Kirchenrechts im 20. Jahrhundert legt nun der kirchliche Gesetzgeber das Recht der Kirche zur Anwendung vor.

Da somit Canos Argumentation heute nicht mehr ausreichend überzeugen kann, nahm Prof. Rehak im Anschluss daran zunächst Jan Assmann und dessen These von einer Sakralisierung des Rechts in den Blick. Dabei hob er besonders den Aspekt hervor, dass eine Rechtsordnung, indem sie die subjektiven Rechte ihrer Glieder effektiv schützt, im Eigeninteresse jedes Individuums liegt und zudem Vertrauen in diese Ordnung schafft sowie menschliches Verhalten vorhersehbar macht. Im Weiterdenken von Assmanns These, dass die Rechtsidee älter sei als die Gottesidee, führte Prof. Rehak zunächst an, dass in einer theologischen Gesamtdeutung der Welt, bei der alles Sein seinen letzten Ursprung in Gott hat, letztlich Gott selbst auch als Urheber allen Rechts zu verstehen ist. Darauf aufbauend thematisierte Prof. Rehak die Frage, inwiefern religiösem Recht Autorität auch Kraft seiner Teilhabe an der religiösen Autorität Gottes zukomme und erwog an dieser Stelle darüber hinaus auch die inhaltliche Abgrenzung des so genannten göttlichen Rechts auf der Basis der Hermeneutik der Offenbarungskonstitution Dei Verbum. Schließlich nahm Prof. Rehak den Juristen Christoph Möllers mit seiner Studie Die Möglichkeit der Normen in den Blick. Demnach beschreiben Normen eine Idealgestalt des gesellschaftlichen Lebens und eröffnen somit die doppelte Möglichkeit, sie entweder zu realisieren oder an ihrer Realisierung zu scheitern. Als „schwache Sanktion“ (Möllers) fordere Recht daher still, aber kontinuierlich zur öffentlich wahrnehmbaren Entscheidung darüber auf, welche der beiden Möglichkeiten (Befolgung oder Nicht-Befolgung der Norm) man realisiert.

In seinen Schlussgedanken stellte Prof. Rehak die Perspektive für seine Arbeit als Professor des Kirchenrechts heraus: Er wolle nicht bei der äußerlichen Wahrnehmung der kirchlichen Gesetze stehen bleiben, sondern hinter die Normen des kirchlichen Rechts blicken und zugleich ihre theologischen Voraussetzungen und Konsequenzen sowie ihre Wechselbezüge in die Geschichte, Gegenwart und Zukunft der kirchlichen Praxis hinein erkennen. Um dies zu tun, bedürfe es eines lebendigen Austauschs mit allen übrigen Fächern einer theologischen Fakultät. Für seine Arbeit an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg blickt er diesem Austausch mit Freude entgegen.

Prof. Rehak beschloss den Festakt mit einem Dank an alle Anwesenden, Angereisten und Gäste für ihr Kommen sowie an seine Lehrstuhlmitarbeiterinnen und alle Helferinnen und Helfer, die in der Vorbereitung und Durchführung der Antrittsvorlesung mitgeholfen hatten. Abschließend galt sein Dank den Musikerinnen und Musikern Johanna Drexl (Violine), Hans Drexl (Violine), Katharina Leniger (Viola) und Jakob Hohmann (Violoncello), die den Festakt musikalisch gestaltet haben und ihn mit dem Tango “Por una cabeza” von Carlos Gardel (1890-1935) beschlossen.

Mit einem feierlichen Empfang im Lichthof der Neuen Universität am Sanderring mit allen Kollegen und Kolleginnen, Studierenden und Gästen ging die Antrittsvorlesung von Prof. Rehak zu Ende.

Der herzliche Dank von Seiten des Lehrstuhls für Kirchenrecht gilt allen Gästen, Fakultätsmitgliedern, Kolleginnen und Kollegen von Prof. Rehak sowie seiner Familie und seinen Wegbegleiterinnen und Wegbegleitern, die diesen Tag mit Prof. Rehak und uns gefeiert haben. Zudem danken wir ebenso allen Helferinnen und Helfern, die vor und hinter den Kulissen mitgewirkt und diese Antrittsvorlesung so festlich und fröhlich gestaltet haben.

Wir wünschen Prof. Rehak für seine Arbeit an der Katholisch-Theologischen Fakultät und am Lehrstuhl für Kirchenrecht viele Gelegenheiten das Kirchenrecht in einen fruchtbaren Dialog mit den verschiedenen theologischen Fächern zu bringen, sein Fach und das Fakultätsleben mit seinen Kolleginnen und Kollegen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Studierenden weiterzudenken und zu gestalten sowie Erfolg, Ausdauer und beständige Freude an seiner Arbeit.

 

Text: Anna Krähe

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