Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Wintersemester 2016/17

Der Lehrstuhl ist ab Wintersemester 2016/2017 bis zur Neubesetzung vakant.

 

P. Dr. Rafael M. Rieger OFM 

Vorlesung: Verkündigungsrecht und Recht der sakramentalen Initiation 

Pflichtvorlesung (01-M11-3) für Magister Theologiae und Wahlpflichtvorlesung für Bachelor Nebenfach für alle Interessierten, Credits: 2,5  

2 Std., wöchentl., freitags, 10-12h, Paradeplatz 4, Seminarraum 321

Die Dienste der Verkündigung und der Heiligung sind zwei wesentliche Bereiche aus dem Gesamtspektrum des kirchlichen Handelns, die den pastoralen Alltag weitgehend bestimmen. Die Vorlesung will die geltenden kirchlichen Normen zum Verkündigungsdienst sowie zum Sakramentenrecht – mit Ausnahme des Eherechts – im Zusammenhang darstellen, um so eine verlässliche Orientierung für die Tätigkeit in den verschiedenen pastoralen Handlungsfeldern zu geben.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M11-3 bzw. 01-M11-1V3), Bachelor nach Absprache, GWS 2009 bzw. 2015 (01-GWS1/-1 o. 01-GWS2/-1 bzw. 01-LA-GWS-RKG1 o. 01-LA-GWS-RKG2) und weitere Interessierte.
Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der „Übung: Kirchenrechtliche Themen in der Schule“ absolviert werden.

Literatur: Ahlers, Reinhild, Communio Eucharistica, Regensburg 1990; Ammer, Joseph, Zum Recht der „Katholischen Universität“, Würzburg 1994; Laukemper, Beatrix, Die Heilsnotwendigkeit der Taufe und das kanonische Taufrecht, Essen 1992; Rau, Stefan, Die Feiern der Gemeinde und das Recht der Kirche, Altenberge 1990; Meckel, Thomas Religionsunterricht im Recht. Perspektiven des katholischen Kirchenrechts und des deutschen Staatskirchenrechts, Paderborn – München – Wien – Zürich 2011 (KStKR 14).

 


 

 

Mag. Theol. Anna Krähe, Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Vorlesung: Grundfragen des Staat - Kirche - Verhältnisses

Pflichtvorlesung (01-M12-3) für Magister Theologiae und Bachelor Nebenfach sowie für alle Interessierten und Studierenden (Bachelor) im Bereich "allgemeine Schlüsselqualifikationen".

1 Std., zweistündige Durchführung in der zweiten Semesterhälfte vom
05.12.2016 bis 06.02.2017,
wöchentl., montags, von 10-12h, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland kann als rechtlich geordnetes kooperatives Zusammenwirken bei gegenseitiger Unabhängigkeit beschrieben werden. Die Vorlesung behandelt Grundfragen des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat und geht auf Einzelfragen ein, die der rechtlichen Regelung bedürfen, wie etwa Religionsunterricht, Vermögens- und Finanzierungsfragen, Schutz der Sonn- und Feiertage, Militär- und Anstaltsseelsorge usw.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M12-3 bzw. 01-M12-1V3), Bachelor nach Absprache, Lehramt im Freien Bereich 2015 (01-LA-FB-TPTh3) und weitere Interessierte.

Literatur: Campenhausen, Axel von, – de Wall, Heinrich, Staatskirchenrecht. Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechtes in Deutschland und Europa. Ein Studienbuch, München 42006; Unruh, Peter, Religionsverfassungsrecht, Baden-Baden 22012; einschlägige Artikel des Lexikons für Kirchen- und Staatskirchenrecht, des Handbuchs für katholisches Kirchenrecht (3. Auflage, 2015) sowie des Handbuchs des Staatskirchenrechts.

 


 

Prof. em. Dr. Heribert Hallermann

Oberseminar: Doktorandenkolloquium

Samstag 8-18h, Einzeltermin am 15.10.2014, Paradeplatz 4, Seminarraum 320. Weitere Termine nach Vereinbarung

Zielgruppe: Promovendinnen und Promovenden, Habilitanden im Fach Kirchenrecht

Die Art des Leistungsnachweises wird mit den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung vereinbart. Promovendinnen und Promovenden sowie Habilitanden präsentieren ihre eigenen Forschungsergebnisse und diskutieren und vertiefen diese im wissenschaftlichen Diskurs mit den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Die Teilnahme erfolgt auf persönliche Einladung des Dozenten.


  

Mag. Theol. Anna Krähe, Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Vorlesung: Theologische Grundlegung, Allgemeine Normen und Einführung in Strukturen und Bereiche kirchlicher Rechtsordnung

Pflichtvorlesung für Studierende Magister Theologiae (M4-2) und Bachelor Nebenfach sowie sowie für alle Interessierten und für Studierende (Bachelor) im Bereich "allgemeine Schlüsselqualifikationen".

1 Std., zweistündige Durchführung in der zweiten Semesterhälfte vom 06.12.2016 bis 07.02.2017, wöchentl., dienstags, 15.00-17.00 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 302 

Was ist Kirchenrecht? Benötigt die Kirche ein Kirchenrecht? Wie unterscheidet sich das Kir­chenrecht von staatlichem Recht und vom Staatskirchenrecht? In welchem Verhältnis steht die Kirchenrechtswissenschaft zu anderen theologischen Disziplinen? Welche Rechtsquellen zieht die Kirchenrechtswissenschaft heran? Wie werden kirchenrechtliche Normen begründet? Mit welchen Grundbegriffen arbeitet das Kirchenrecht? Welche Hermeneutik und Methodik ist bei der Auslegung der Rechtsquellen zu beachten?

Die Vorlesung beantwortet diese Fragen und führt in die theologische Grundlegung des Kirchenrechts, die allgemeinen Normen, sowie in grundlegende Strukturen und Bereiche der kirchlichen Rechtsordnung ein. Die Anwendung kirchenrechtlicher Normen wird anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis verdeutlicht, sodass die Relevanz der kirchlichen Rechtsordnung für das Handeln der Kirche deutlich wird.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M4-2 bzw. 01-M4-1V2), Bachelor 2009 bzw. 2015 (01-BATS-GELR-1 bzw. 01-BAThSt-GELitKR-1V2); ZulassungsarbeitskandidatInnen im Fach Kirchenrecht wird der Besuch der Vorlesung zum Erlernen des methodischen Handwerks nachdrücklich empfohlen und auch alle weiteren Interessierten sind eingeladen.

Literatur: Rhode, Ulrich, Kirchenrecht, Stuttgart 2015; Demel, Sabine, Einführung in das Recht der katholischen Kirche: Grundlagen, Quellen, Beispiele, Darmstadt 2014; Krämer, Peter, Kirchenrecht, 2 Bde., Stuttgart – Berlin – Köln 1992-1993; einschlägige Artikel des Lexikons für Kirchen- und Staatskirchenrecht sowie des Handbuchs für katholisches Kirchenrecht (3. Auflage, 2015).

 


 

Offizial Domkapitular Dr. Stefan Rambacher

Vorlesung/Übung: Verliebt, verlobt, verheiratet... - Das Eherecht und das Eheprozessrecht der katholischen Kirche

2 Std., wöchentl., montags, 14-16h, Sanderring 2, Hörsaal 317 (Neue Uni) 

Bis dass der Tod euch scheidet… Wann ist eine Ehe aus kirchenrechtlicher Sicht gültig geschlossen? Auf welchen Säulen fußt das Eherecht der katholischen Kirche? Warum und wie werden Ehen für nichtig erklärt oder aufgelöst? Unter welchen Bedingungen ist eine konfessionsverschiedene oder religionsverschiedene Eheschließung möglich? Gibt es eine sogenannte ökumenische Trauung? Was ist der Unterschied zwischen staatlicher und kirchlicher Eheschließung? Welche Folgen hat eine staatliche Scheidung bzw. Wiederverheiratung für Religionslehrer oder im kirchlichen Dienst Tätige? 

Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des katholischen Eherechts und Eheprozessrechts und möchte zugleich anhand der Besprechung von Fällen in die praktische Anwendung des Eherechts einführen.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M22-1 bzw. 01-M22-1V1), Bachelor, Lehramt im Freien Bereich 2009 (01-PT-ThKR-1), GWS 2009 bzw. 2015 (01-GWS1/-1 o. 01-GWS2/-1 bzw. 01-LA-GWS-RKG1 o. 01-LA-GWS-RKG2) und weitere Interessierte.
Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der „Übung: Kirchenrechtliche Themen in der Schule“ absolviert werden.

Literatur: Einschlägige eherechtliche Artikel im Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, hg. v. A. v. Campenhausen – I. Riedel-Spangenberger – R. Sebott, 3 Bde., Paderborn – München – Wien – Zürich 2000-2004; Althaus, Rüdiger – Prader, Joseph – Reinhardt, Heinrich J.F., Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen 52014; Aymans, Winfried – Mörsdorf, Klaus, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici Bd. 3 Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn – München – Wien – Zürich 2007, 325-534; Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hg. v. J. Listl – H. Schmitz, Regensburg 32015, 1243-1432; Reinhardt, Heinrich J.F., Die kirchliche Trauung, Essen 22006; Sebott, Reinhold, Das neue kirchliche Eherecht, Frankfurt 32005.

 


 

Mag. Theol. Anna Krähe, Wissenschaftliche Mitarbeiterin 

Hauptseminar: Zuchtrute vs. Barmherzigkeit – Warum straft die Kirche? 

2 Std., wöchentl., mittwochs von 10-12h, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Das kirchliche Strafrecht. Obwohl die Aufdeckung zahlreicher Fälle sexueller und körperlicher Gewalt das Strafrecht der Kirche in den Fokus der Öffentlichkeit und insbesondere der Rechtsanwender gerückt hat, scheint der genauere Inhalt des Buches VI des Codex Iuris Canonici von 1983 und im Besonderen die Begründung des kirchlichen Strafanspruchs Vielen immer noch verborgen zu sein. Was versteht die Kirche eigentlich unter „Strafe“ und welche Handlungen werden sanktioniert? Wie passt „kirchlicher Zwang“ in eine „pastorale Liebesgemeinschaft“? Welches Ziel verfolgt kirchliches Strafen und wie wird dieses Zweck im Codex umgesetzt? Diese und viele weitere Fragen ranken sich um das kirchliche Strafrecht, seine praktische Anwendung in kirchlichen Strafverfahren und darüber hinaus auch um Sinn, Zweck und Ziel kirchlicher Strafen.

Das Seminar vermittelt zum einen grundlegende Kenntnisse im Bereich des kirchlichen Strafrechts, seiner einschlägigen Normen und seiner prägenden Rechtsinstitute insbesondere im Allgemeinen Teil. Zum anderen werden verschiedene Straftheorien auch aus dem Bereich des weltlichen Rechts und Eigenheiten kirchlichen Strafrechts untersucht. Auf dieser Grundlage soll das Seminar Anregung und Raum zur Diskussion um die Ausrichtung, die Konzeption und die Notwendigkeit eines Strafrechts in der Kirche bieten.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M24-4 o. 01-M24-5 bzw. 01-M24-4S1 o. 01-M24-5S1), Bachelor 2009 bzw. 2015 (01-BATS-TWD1-4 bzw. 01-BAThSt-WPF-ThWD1-4), Lehramt Gymnasium und Realschule 2015 (01-LA-GymRs-SPTh).

Literatur: Ress, Wilhelm, Die Strafgewalt der Kirche. Das geltende kirchliche Strafrecht – dargestellt auf der Grundlage seiner Entwicklungsgeschichte (KStuT 41), Berlin 1993; Sebott, Reinhold, Das kirchliche Strafrecht, Frankfurt/Main 1992; Schaaf, Dagmar, Der kirchliche Strafanspruch. Zur Begründung der kirchlichen Strafgewalt vom Ius Publicum Ecclesiasticum bis zum CIC/1983, Frankfurt am Main 2007 (Adnotationes in Ius canonicum 43); Pahud de Mortanges, René, Zwischen Vergebung und Vergeltung. Eine Analyse des kirchlichen Straf- und Disziplinarrechts, Baden-Baden 1992 (Rechtsvergleichende Untersuchungen zur gesamten Strafrechtswissenschaft 23); Müller, Ludger, Hierold, Alfred, Demel, Sabine, Gerosa, Libero, Krämer, Peter (Hg.), „Strafrecht“ in einer Kirche der Liebe. Notwendigkeit oder Widerspruch, Berlin 2006 (Kirchenrechtliche Bibliothek 9); Roxin, Claus, Sinn und Grenzen staatlicher Strafe: Ders., Strafrechtliche Grundlagenprobleme, Berlin – New York 1973, 1-31; einschlägige Artikel des Lexikons für Kirchen- und Staatskirchenrecht sowie Handbuchs für katholisches Kirchenrecht (3. Auflage, 2015).

 


 

Dipl. theol. LAssin Martina Tollkühn

Übung: Kirchenrechtliche Themen in der Schule - Wie erklär ich´s meinen Schülern?

2-std.; wöchentl., dienstags, 18-20h; Seminarraum 302, Paradeplatz 4 

Auf Grundlage der aktuellen Lehrpläne befasst sich diese Übung mit ausgewählten Themen des Kirchenrechts und versucht mit den Studierenden passende Ideen zur Umsetzung im Religionsunterricht zu entwickeln.

Zielgruppe: Lehramt im Freien Bereich 2009 (01-PT-ThKR-1), GWS 2009 bzw. 2015 (01-GWS1/-1 o. 01-GWS2/-1 bzw. 01-LA-GWS-RKG1 o. 01-LA-GWS-RKG2) sowie weitere Interessierte. Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der „Vorlesung: Verliebt, verlobt, verheiratet … Das Eherecht und Eheprozessrecht der katholischen Kirche“ oder mit der „Vorlesung: Verkündigungsdienst und Recht der sakramentalen Initiation“ absolviert werden.


 

Mag. Theol. Anna Krähe, Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Übung: Kirchenrecht im Wandel – Falllösung lernen & wissenschaftlich arbeiten mit geltendem und altem Recht

2-std.; Wöchentlich: Do., 20. Oktober bis 24. November, 14-16h, Block: Fr., 09. Dezember 14-20h, Sa., 10. Dezember 09-15h, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Die Übung  führt die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an die systematische Lösung kirchenrechtlicher Fälle heran und begleitet sie individuell bei der Erstellung einer (kirchenrechtlichen) wissenschaftlichen Arbeit. Dabei stehen die Methodik, die Canonexegese und der Umgang mit kirchenrechtlichen Quellen und entsprechender Literatur im Vordergrund. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der historischen und ggf. gesetzgeberischen Genese verschiedener rechtlicher Regelungen und auf älteren Rechtslagen.

Die einzelnen Themen und Fallstellungen richten sich auch nach den Interessen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In diesem Sinne sind zur Übung auch alle Studierenden, die Abschlussarbeiten oder (Abschluss-)Prüfungen im Fach Kirchenrecht vorbereiten eingeladen.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-SQL-1a bzw. 01-M23k-1), Bachelor nach Absprache, Lehramt im Freien Bereich 2009 (01-PT-ThKR-1), GWS 2009 bzw. 2015 (01-GWS1/-1 o. 01-GWS2/-1 bzw. 01-LA-GWS-RKG1 o. 01-LA-GWS-RKG2) sowie weitere Interessierte. Studierende, die sich auf Abschlussarbeiten oder (Abschluss-)Prüfungen im Fach Kirchenrecht vorbereiten sind im Besonderen eingeladen die Veranstaltung zu besuchen.

Literatur: Literaturhinweise werden in der Veranstaltung gegeben.