Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Wintersemester 2018/19

Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Martin Rehak

Vorlesung: 2-std., Dienstag, 14-16 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Die Dienste der Verkündigung und der Heiligung sind zwei wesentliche Bereiche aus dem Gesamtspektrum des kirchlichen Handelns. Die Vorlesung will die geltenden kirchlichen Normen zum Verkündigungsdienst sowie zu den Sakramenten der Initiation (Taufe, Firmung, Eucharistie) im Zusammenhang darstellen, um so eine verlässliche Orientierung für die Tätigkeit in den verschiedenen pastoralen Handlungsfeldern zu geben.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M11-3 bzw. 01-M11-1V3), Bachelor 2011 und 2015 (01-BATS-KR bzw. 01-BA-ThSt-ThV1-1V), LA 2009 und 2015 im Freien Bereich (01-PT-ThKR-1 bzw. 01-LA-FB-TPTh1/2-1V), GWS 2009 bzw. 2015 (01-GWS1/-1 o. 01-GWS2/-1 bzw. 01-LA-GWS-RKG1 o. 01-LA-GWS-RKG2) und weitere Interessierte. Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden.

Literatur: Aymans–Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 107–118, 120–121, 123–126; Stephan Haering u.a. (Hg.) Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 62–64, 67–70, 77–78; Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort §§ 31–39, 42-44; auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.

Vorlesung: 2 Std., Montag, 14-16 Uhr, Sanderring 2, Hörsaal 317 (Neue Uni)

Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des katholischen Eherechts und gewährt Aus- und Einblicke in die Praxis des kirchlichen Eheprozessrechts. Der Lehrstoff wird anhand von Übungsfällen praktisch angewandt und vertieft.

Aus dem Inhalt: Grundlagen und Grundfragen der katholischen Ehetheologie. Systematik des kanonischen Eherechts. Kirchenamtliche Ehevorbereitung. Ehehindernisse. Ehewille (Ehekonsens). Überblick über mögliche Konsensmängel. Kanonische Form der Eheschließung. Konfessions- und religionsverschiedene Ehe. Convalidatio und sanatio ungültig geschlossener Ehen. Auflösung gültiger Ehen (privilegium Paulinum; Nichtvollzug; Ehescheidung in favorem fidei) und Annullierung ungültiger Ehen. Grundzüge des kanonischen Eheprozessrechts und Überblick über den Verfahrensablauf.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M22-1 bzw. 01-M22-1V1), Bachelor 2011 und 2015 (u.a. 01-BATS-KR bzw. 01-BA-ThSt-ThV1-1V), LA 2009 und 2015 im Freien Bereich (01-PT-ThKR-1 bzw. 01-LA-FB-TPTh1/2-1V), GWS 2009 bzw. 2015 (01-GWS1/-1 o. 01-GWS2/-1 bzw. 01-LA-GWS-RKG1 o. 01-LA-GWS-RKG2) und weitere Interessierte. Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden.

Literatur: Hans Heimerl / Helmuth Pree, Kirchenrecht. Allgemeine Normen und Eherecht, Wien u.a 1983; Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 133–143; Rüdiger Althaus / Joseph Prader / Heinrich J.F. Reinhardt, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen 52014; Heinrich J.F. Reinhardt, Die kirchliche Trauung. Ehevorbereitung, Trauung und Registrierung der Eheschließung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, Essen 32014; Stephan Haering u.a. (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 84–91; Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort § 48; auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.

Vorlesung: 2 Std., Donnerstag, 10-12 Uhr, Domerschulstraße 16, Raum 20 (Alte Uni)

Die Lehrveranstaltung bietet einen Überblick über die kirchliche Rechtsgeschichte bis in die Gegenwart. Ausgehend von der Geschichte der Rechtsquellen werden dabei auch die materiellen Regelungsgegenstände des kirchlichen Rechts summarisch beleuchtet.

Die Vorlesung eignet sich auch für Jura-Studenten – insbesondere im Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts – die sich mit der Bedeutung des Kirchenrechts für die europäische Rechtsentwicklung beschäftigen.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-SQL-1b bzw. 01-M23), BA 2011 bzw. 2015 (01-01-BATS-FSQ13/14 bzw. BAThSt-SQ-ThID), LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-ThID), GWS 2009 bzw. 2015 (01-GWS1/2 bzw. 01-LA-GWS-RKG2-1/2V), Studierende der Rechtswissenschaft sowie alle interessierten Studierenden.

Literatur: Plöchl, Willibald M., Geschichte des Kirchenrechts, 5. Bde., Wien, München 1953-1969 (Bde. 1-3 auch 21960-1970); Feine, Hans Erich, Kirchliche Rechtsgeschichte. Die katholische Kirche, Köln 41964; Erdö, Peter, Die Quellen des Kirchenrechts. Eine geschichtliche Einführung, Frankfurt a.M., 2002; Mühlsteiger, Johannes, Kirchenordnungen. Anfänge kirchlicher Rechtsbildung, Berlin 2006; Von Campenhausen, Axel / de Wall, Heinrich, Staatskirchenrecht – Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa, München 42006; De Wall, Heinrich / Muckel, Stefan, Kirchenrecht. Ein Studienbuch, München 52017; Link, Christoph, Kirchliche Rechtsgeschichte – Kirche, Staat und Recht in der europäischen Geschichte von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert. Ein Studienbuch, München 32017.

 

Hauptseminar: 2 Std., Freitag, 10-12 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 320

„Bischofsresidenz wird sehr viel teurer als erwartet“. „Bistum verzockt 50 Millionen Euro in USA.“ „Stadtdechant nach Finanzskandal zurückgetreten“. „Kirchensteuer ist nicht mehr zeitgemäß“.

Mit solchen und ähnlichen Schlagzeilen gerät vor allem an Negativbeispielen immer wieder die Frage in den Blick, wie die Kirche mit ihrem Vermögen und Geld umgeht. Die Lehrveranstaltung möchte mit den kirchen- und staatskirchenrechtlichen Grundlagen der kirchlichen Vermögensverwaltung vertraut machen sowie die dortigen Einrichtungen, Strukturen und Arbeitsweisen näher beleuchten: Welche Regelungen trifft der CIC bezüglich Erwerb und Veräußerung von Kirchenvermögen? Was sind fromme Stiftungen? Wie wird die Kirchensteuer erhoben? Welche Aufgaben haben der Diözesanökonom, der Diözesanvermögensverwaltungsrat sowie der Diözesansteuerausschuss? Worin unterscheiden sich eine Mess- und eine Kirchenstiftung? Wozu braucht jede Pfarrei eine Kirchenverwaltung und einen Kirchenpfleger?

Es ist beabsichtigt, im Rahmen von Exkursionen auch mit Praktikern der kirchlichen Vermögensverwaltung ins Gespräch zu kommen.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M24-4/5 bzw. 01-M24-4/5 u. 01-M-23b), Bachelor 2011 bzw. 2015 (u. a. 01-BATS-TWD1-4 bzw. 01-BAThSt-WPF-ThWD1-4), LA 2009 bzw. 2015 (01-PT-ThKR-1Ü bzw. 01-LA-GymRs-SPTh), Master 2012 bzw. 2015 (01-MATS-VKR1-5 bzw. 01-MA-ThSt-KR3-5), GWS 2009 bzw. 2015 (01-GWS1/2 bzw. 01-LA-GWS-RKG1/2) sowie alle weiteren interessierten Studierenden. Zur Vorplanung der Durchführung und Arbeitsweise im Hauptseminar werden Interessenten um frühzeitige Anmeldung bis spätestens 16.10.2018 gebeten.

Literatur:

Hans Heimerl, Helmuth Pree, Handbuch des Vermögensrechts der katholischen Kirche unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsverhältnisse in Bayern und Österreich, Regensburg 1993; Aymans–Mörsdorf–Müller, KanR IV, §§ 152-156; HdbKathKR3, §§ 100-104; Rüdiger Althaus, Wi(e)der den Partikularismus – Zur Problematik der Partikularnorm Nr. 19 der Deutschen Bischofskonferenz zu c. 1292 § 1 CIC, in: Theologie und Glaube 87 (1997) 409-422; ders., Aktuelle Probleme der Kirchenfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland, in: Christoph Grabenwarter (Hg.), Standpunkte im Kirchen- und Staatskirchenrecht, Würzburg 2002, 9-29; ders., Diözesanvermögensverwaltungsrat und Diözesankirchensteuerrat, in: Andreas Weiß (Hg.), Flexibilitas Iuris Canonici, Frankfurt a.M. 2003, 397-420; Marcus Baumann-Gretza, Die Aufsicht über rechtsfähige kirchliche Stiftungen des Bürgerlichen Rechts. Rechtsgrundlagen, Maßstäbe und Inhalte kirchlicher Stiftungsaufsicht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, in: Kirche & Recht 15 (2009) 91-101; Bernd Dennemarck, Staatsleistungen an die Domkapitel in Bayern, in: AfkKR 178 (2009) 483-516; Günter Etzel, Der Diözesanvermögensverwaltungsrat, Würzburg 1994; Martin Grichting, Das Verfügungsrecht über das Kirchenvermögen auf den Ebenen von Diözese und Pfarrei, St. Ottilien 2007; Heribert Hallermann, Diözesanvermögensverwaltungsrat, Diözesansteuerausschuss und Diözesanökonom : Organe kirchlicher Vermögensverwaltung in den bayerischen Diözesen, in: Kirche & Recht 14 (2008) 17-34; Felix Hammer, Neue Gerichtsentscheidungen zu Verfassungsfragen des Kirchensteuerrechts, in: Kirche & Recht 17 (2011) 108-112; Karl Hausberger, Aus der Säkularisation von 1803 resultierende Staatsleistungen an die Kirche. Veranschaulicht an den vermögensrechtlichen Staat-Kirche-Beziehungen in Bayern, in: Klerusblatt 91 (2011) 241-247; Diana zu Hohenlohe, Besonderes Kirchgeld, in: Kirche & Recht 8 (2002) 33-37; Stefan Ihli, Kirchenaustritt als Mittel der Kirchensteuervermeidung? : Ein Klischee im Spiegel der Demoskopie, in: Kirche & Recht 17 (2011) 175-198; Josef Jurina, Die Kirchensteuerräte der deutschen Diözesen, in: Wilhelm Rees (Hg.), Recht in Kirche und Staat. Joseph Listl zum 75. Geburtstag, Berlin 2004, 683-704; Johannes Krall, Kirchenvermögen - Nachhaltigkeit - Wirtschaftsethik : rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verwaltung von Kirchenvermögen unter nachhaltigen und wirtschaftsethischen Überlegungen, Frankfurt am Main 2009; Heiner Marré, Josef Jurina, Die Kirchenfinanzierung in Kirche und Staat der Gegenwart, Essen 42006; Evelyne Dominica Menges, Finanzierung kirchlicher Tätigkeit durch Spenden, in: Kirche & Recht 10 (2004) 47-54; Hans Paarhammer (Hg.), Vermögensverwaltung in der Kirche. Administrator bonorum - oeconomus tamquam paterfamilias, Thaur 21988; Beate Paintner, Ortskirchliches Vermögen in Fusionsprozessen katholischer Kirchengemeinden, in: Kirche & Recht 18 (2012) 197-208; Helmuth Pree, Aufsicht über Einrichtungen der Caritas aus der Sicht des kanonischen Rechts, in: Kirche & Recht 7 (2001) 161-180; ders., Aufsicht über kirchliche Stiftungen, in: Andreas Weiß (Hg.), Flexibilitas Iuris Canonici, Frankfurt a.M. 2003, 421-437; ders., Religiosen und deutsches Zivilrecht - vermögensrechtliche Fragen, in: Ordenskorrespondenz 52 (2011) 447-467; ders., Bruno Primetshofer, Das kirchliche Vermögen, seine Verwaltung und Vertretung. Eine praktische Handreichung, Wien u.a. 2007;Richard Puza, Von der „Kirchenstiftung“ zur modernen Form der Kirchenfinanzierung, in: Ders., Stefan Ihli, Abraham P. Kustermann (Hg.), Kirchliche Stiftung zwischen kirchlichem und staatlichem Recht. Zur zeitgemäßen Profilierung eines alten Finanzierungs- und Rechtsinstituts, Berlin 2008, 17-40; Heribert Schmitz, Die Bestimmungen des c. 1272 CIC zum Benefizialrecht, in: AfkKR 155 (1986) 443-460; ders., Organe diözesaner Finanzverwaltung, in: AfkKR 163 (1994) 121-145; Thomas Schüller, Kirchliche Vermögens- und Finanzverwaltung unter Legitimations- und Transparenzdruck: Was man aus dem "Fall Limburg" lernen kann, in: Kirche & Recht 19 (2013) 168-177; Christian Waldhof, Schwarze Kassen bei der Kirche? : Finanzen und Haushalt in der katholischen und in der evangelischen Kirche, in: Kirche & Recht 20 (2014) 171-187; Martin Zumbült, Insolvenzfähigkeit der Kirchengemeinde. Vermögensrechtliche Konsequenzen verfassungsrechtlicher Vorgaben, Essen 2013.


 

Übung/Seminar: 1 Std, Freitag, 09-10 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 320

Die Veranstaltung richtet sich hauptsächlich an Studierende, die eine Magisterprüfung im Kirchenrecht ablegen. In Absprache mit den Studierenden wird jede Sitzung von den Studierenden durch häusliches Eigenstudium vorbereitet und dient der Klärung von hierbei auftretenden Unklarheiten und Zweifelsfragen. Der eigene Lernerfolg kann so kontrolliert und das Gelernte weiter vertieft und ergänzt werden.

Daneben kann die Vorlesung auch von den Hörerinnen und Hörern der anderen Vorlesungen genutzt werden, um offene Fragen zu klären und den Stoff in der Diskussion bzw. anhand von Übungsaufgaben zu vertiefen.  

Zielgruppe: Hörer (m/w) der Vorlesungen; Kandidaten (m/w) der Magisterprüfung im Fach Kirchenrecht.

 

Lehrveranstaltungen von Mag. Theol. Anna Krähe

Vorlesung: 1 Std., zweistündige Durchführung in der zweiten Semesterhälfte vom 06.12.2018 bis 31.01.2019, Donnerstag von 14-16 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland kann als rechtlich geordnetes kooperatives Zusammenwirken bei gegenseitiger Unabhängigkeit beschrieben werden. Die Vorlesung behandelt Grundfragen des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat und geht auf Einzelfragen ein, die der rechtlichen Regelung bedürfen, wie etwa Religionsunterricht, Vermögens- und Finanzierungsfragen, Schutz der Sonn- und Feiertage, Militär- und Anstaltsseelsorge usw.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M12-3 bzw. 01-M12-1V3), BA 2015 (01-BAThSt-SQ-TPTh3), LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-TPTh3) und weitere Interessierte.

Literatur: Campenhausen, Axel von – de Wall, Heinrich, Staatskirchenrecht. Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechtes in Deutschland und Europa. Ein Studienbuch, München 42006; Unruh, Peter, Religionsverfassungsrecht, Baden-Baden 22012; einschlägige Artikel des Lexikons für Kirchen- und Staatskirchenrecht, des Handbuchs für katholisches Kirchenrecht (3. Auflage, 2015) sowie des Handbuchs des Staatskirchenrechts. Auf weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung hingewiesen.

Vorlesung: 1 Std., zweistündige Durchführung in der ersten Semesterhälfte vom 17.10.2018 bis 28.11.2018, Mittwoch, 10-12 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Was ist Kirchenrecht? Benötigt die Kirche ein Kirchenrecht? Wie unterscheidet sich das Kir­chenrecht von staatlichem Recht und vom Staatskirchenrecht? In welchem Verhältnis steht die Kirchenrechtswissenschaft zu anderen theologischen Disziplinen? Welche Rechtsquellen zieht die Kirchenrechtswissenschaft heran? Wie werden kirchenrechtliche Normen begründet? Mit welchen Grundbegriffen arbeitet das Kirchenrecht? Welche Hermeneutik und Methodik ist bei der Auslegung der Rechtsquellen zu beachten?

Die Vorlesung beantwortet diese Fragen und führt in die theologische Grundlegung des Kirchenrechts, die allgemeinen Normen, sowie in grundlegende Strukturen und Bereiche der kirchlichen Rechtsordnung ein. Die Anwendung kirchenrechtlicher Normen wird anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis verdeutlicht, sodass die Relevanz der kirchlichen Rechtsordnung für das Handeln der Kirche deutlich wird.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2013 (01-M4-1V2), Bachelor 2015 (01-BAThSt-GELitKR-1V2) und auch alle weiteren Interessierten sind eingeladen.

Literatur: Rhode, Ulrich, Kirchenrecht, Stuttgart 2015; Demel, Sabine, Einführung in das Recht der katholischen Kirche: Grundlagen, Quellen, Beispiele, Darmstadt 2014; Krämer, Peter, Kirchenrecht, 2 Bde., Stuttgart – Berlin – Köln 1992-1993; einschlägige Artikel des Lexikons für Kirchen- und Staatskirchenrecht sowie des Handbuchs für katholisches Kirchenrecht (3. Auflage, 2015). Auf weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung hingewiesen.

Vorlesung/Übung: 2 Std., Donnerstag, 10-12 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung im Sommersemester „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche. Einführung in das Kirchenrecht“ auf. Die dort besprochenen Themen werden vertieft und insbesondere mit Blick auf die aktuellen Lehrpläne konkretisiert. Dabei werden mit den Studierenden passende Ideen zur Umsetzung kirchenrechtlicher Themen im Religionsunterricht entwickelt.

Zielgruppe: Studierende für LA Gymnasien 2015 (01-LA-Gym-GKR) sowie alle Lehramtsstudierenden im Freien Bereich LA 2009 bzw. 2015 (01-PT-AFKR-1 bzw. 01-LA-FB-TPTh2) und für GWS 2009 bzw. 2015 (01-GWS1/2 bzw. 01-LA-GWS-RKG1/2) sowie weitere Interessierte.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Lehrveranstaltung verteilt.

Lektürekurs: 1 Std., Mittwoch, 14-16 Uhr (17., 24., 31.10.2018 und 12.12.2018-09.01.2019), Paradeplatz 4, Seminarraum 302

In der Apostolischen Konstitution “Sacrae disciplinae leges“, mit der der CIC/1983 in Kraft gesetzt wurde, schreibt Johannes Paul II., dass „dieser neue Codex […] gewissermaßen als ein großes Bemühen aufgefasst werden [kann], eben diese Lehre, nämlich die konziliare Ekklesiologie, in die kanonistische Sprache zu übersetzen.“ Dies gilt besonders für die großen Konstitutionen des II. Vatikanischen Konzils, darüber hinaus aber auch für die zahlreichen Dekrete und Erklärungen, die jeweils spezifische Themen in den Blick nehmen. Im gemeinsamen Lesen und Besprechen der Konzilstexte sollen nicht nur die Grund- und auch Bruchlinien der Texte in den Blick genommen werden, sondern besonders auch ihre rechtlichen Dimensionen, welche Themen Eingang in den CIC/1983 gefunden haben und welche Frage in der rechtlichen Umsetzung noch offen bleiben. Im Fokus stehen besonders das Dekret über den Hirtendienst der Bischöfe „Christus Dominus“, das Dekret über den Ökumenismus „Unitatis redintegratio“, die Erklärung über die Religionsfreiheit „Dignitatis humanae“ und das Dekret über den Dienst und das Leben der Priester „Presbyterorum ordinis“. Dabei orientiert sich die Auswahl der Text neben den vorgeschlagenen auch an den Interessen der Teilnehmenden.

Zielgruppe: Alle interessierten Studierenden.

Literatur: Mitzubringen sind der Codex Iuris Canonici sowie ein Konzilskompendium bzw. eine dt./lat. Version der Konzilstexte. Weitere Literatur wird in der Veranstaltung besprochen.