Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Sommersemester 2018

Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Martin Rehak

Vorlesung: 2-std., montags, 14-16h,https://www.uni-wuerzburg.de/typo3/clear.gif Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Die Kirche ist verfasst als die Gemeinschaft der Gläubigen und zugleich als hierarchische Gemeinschaft. Das kirchliche Verfassungsrecht reflektiert beide grundlegenden Gegebenheiten der Kirche und beginnt – erstaunlicherweise – nicht mit dem Papst, sondern mit den Gläubigen und ihrer aktiven Teilhabe an der Sendung der Kirche. Aufbauend darauf werden die drei Verfassungsebenen der lateinischen Kirche vorgestellt: Die Gesamtkirche, die Teilkirche und die Pfarrei.

Im Kontext des kirchlichen Verfassungsrechts stellen sich wichtige Fragen: Sind die Gläubigen aktive Subjekte in der Kirche oder Objekte der Seelsorge? Wie kann das Verhältnis zwischen „Hauptamtlichen“ und „Ehrenamtlichen“ in einer Pfarrei beschrieben werden? Warum kann nur ein Priester eine Pfarrei leiten? Welche Aufgaben hat ein Diözesanbischof? Wer ist Träger höchster Autorität in der Kirche? Und in welchem Verhältnis stehen Teilkirchen und Gesamtkirche zueinander?

Daneben soll auch Raum sein, um eigene Fragen der Studierenden oder aktuelle Fragen anzusprechen.

Zur Ergänzung und Vertiefung der Vorlesung wird ein Lektürekurs: „Quellentexte zum kirchlichen Verfassungsrecht“ (Veranstaltungsnummer: 01500800) angeboten, der auch im SQL-Bereich bzw. im Freien Bereich anrechenbar ist.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M-10),
Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden.

Vorlesung: 1-std., Durchführung als zweistündige Veranstaltung in der ersten Semesterhälfte (10.04.-29.05.2018), dienstags, 10-12h, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Sakramente sind „Handlungen Christi und der Kirche“ und „Zeichen und Mittel, durch die der Glaube ausgedrückt und bestärkt“ wird. Die Sakramente sind deshalb – wie die Sakramentalien auch – nicht nur auf der Ebene der individuellen Frömmigkeitspraxis zu verstehen, sondern sie müssen auch in ihrer ekklesiologischen Einbettung bedacht werden.

Die Veranstaltung befasst sich vertieft mit der rechtlichen Ordnung ausgewählter Sakramente und Sakramentalien. Sie fragt nicht nur nach Spender und Empfänger oder nach den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für Spendung und Empfang, sondern sie will auch reflektieren, welches Selbstverständnis von Kirche in der rechtlichen Ordnung dieser Heilszeichen zum Ausdruck kommt. Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Die Lehrveranstaltung befasst sich mit den Sakramenten der Buße und der Krankensalbung.

Hinweise: Die drei Initiationssakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie werden einführend in der Lehrveranstaltung M11-1V3 behandelt, das Sakrament der Ehe in der Lehrveranstaltung M22-1V1.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2015 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Der geistliche Dienst der Kleriker und seine rechtliche Ordnung“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht (WS).

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M-22),
Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015 und alle weiteren interessierte Studierenden.

Vorlesung: 1-std., Durchführung als zweistündige Veranstaltung in der zweiten Semesterhälfte (29.05.-10.07.2018), dienstags, 10-12h, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit dem Recht des Weihesakraments sowie mit den kodikarischen Regelungen zum Dienst der Kleriker.

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2015 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Die rechtliche Ordnung der Sakramente und Sakramentalien“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht (WS).

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M-22), Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015 und alle weiteren interessierte Studierenden.

Hauptseminar: 2-std., Blockveranstaltung am 8./9.06.2018 sowie 15./16.06.2018, freitags 14:00–18:00 Uhr, samstags 08:30–18:00 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 302. Verpflichtende Vorbesprechung mit Vergabe der Themen für Referate am 13.04.2018, 14 Uhr, Seminarraum 302.

Die Lehrveranstaltung dient einer vertieften Befassung mit dem rechtlichen Verhältnis zwischen dem Staat und den Kirchen und Religionsgemeinschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Ebenso soll die praktische Arbeit an der Schnittstelle von Politik und Kirche zu beleuchten. Dazu ist geplant, die Lehrveranstaltung gemeinsam mit einem externen Dozenten durchgeführt werden, der über praktische bundespolitische Erfahrung als Büroleiter eines Bundestagsabgeordneten verfügt. Die Studierenden werden so nicht nur ein vertieftes Verständnis des Staat-Kirche-Verhältnis gemäß dem geltenden Recht und der aktuellen Rechtsprechung erarbeiten, sondern auch Einsichten über politische Prozesse im Kontext der staatlichen Gesetzgebung gewinnen.

Eine Liste möglicher Themen für Referat und schriftliche Ausarbeitung kann ab sofort am Lehrstuhl eingesehen werden. Die Vergabe der Themen erfolgt in einer verpflichtenden Vorbesprechung, welche für Freitag, 13.04.2018, im Seminarraum 302 anberaumt wird.

Hinweis: Es ist geplant, im Herbst 2018 eine wissenschaftliche Exkursion zum Thema „Staat, Kirche und Politik“ nach Berlin zu veranstalten. Die Plätze für die Teilnahme an dieser Exkursion werden bevorrechtigt an Teilnehmer dieses Hauptseminars vergeben.

Allgemeine Literatur: Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, 2 Bde., Berlin 21994/1995; Jeand'Heur, Bernd / Korioth, Stefan, Grundzüge des Staatskirchenrechts, Stuttgart, München 2000; Campenhausen, Axel Freiherr von / Wall, Heinrich de, Staatskirchenrecht. Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa, München 42006; Czermak, Gerhard / Hilgendorf, Eric, Religions- und Weltanschauungsrecht. Eine Einführung, Berlin u.a. 2008.

Leistungsnachweis: Referat und schriftliche Ausarbeitung.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M24-4/5), Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden. Die Veranstaltung ist außerdem für Magister Theologiae, Lehramt und Bachelor im SQL-Bereich als Seminar im interdisziplinären Gespräch belegbar. Zudem ist diese Veranstaltung auch im ASQ-Bereich der Universität für alle Studierenden geöffnet.

Übung/Seminar: 2-std.; dienstags 14-16, Paradeplatz 4, Seminarraum 320

Die Lehrveranstaltung wird sich mit der Lektüre, Analyse und Diskussion von Quellentexten zum kirchlichen Verfassungsrecht befassen. Bei der Bildung etwaiger Schwerpunkte (z.B. Rechtsgeschichte, Verhältnis Papst – Bischofskollegium, Verhältnis Lateinische Kirche – Ostkirchen, theologische Diskussion seit dem II. Vatikanum) kann auf die Interessen der Teilnehmer Rücksicht genommen werden.

Literatur: Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Leitungsnachweis: Portfolio.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2013 (M-23), Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015 im Wahlpflichtbereich, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden.

Oberseminar: 2-std., verblockt, 21.-23.06.2018, Abtei Metten.

Zielgruppe: Studierende, die Abschlussarbeiten schreiben; Promovendinnen und Promovenden sowie Habilitanden im Fach Kirchenrecht.

Die Art des Leistungsnachweises wird mit den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung vereinbart. Die Teilnehmer präsentieren ihre eigenen Forschungsergebnisse und diskutieren und vertiefen diese im wissenschaftlichen Diskurs mit den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Die Lehrveranstaltung wird gemeinsam mit dem Oberseminar von Herrn Prof. Dr. Stephan Haering OSB, München, in der Abtei Metten, 94526 Metten, durchgeführt.

Die Teilnahme erfolgt auf persönliche Einladung des Dozenten.

Lehrveranstaltungen von Mag. Theol. Anna Krähe

Vorlesung: 2-std.; mittwochs 10-12, Paradeplatz 4, Seminarraum 321

Kirchenrecht im Lehrplan? Auch zahlreiche kirchenrechtliche Themen finden sich in den Lehrplänen:

Wie ist die Kirche als Volk Gottes eigentlich strukturiert? Was ist ein Bistum? Was ist eine Pfarrei? Welche Ämter und Dienste gibt es in der Kirche? Welche rechtlichen Spielräume gibt es in ökumenischen Fragen? Wie sind in der Kirche die Sakramente allgemein und insbesondere Taufe, Firmung, Eucharistie und Ehe in Grundzügen geregelt? Was ist der Unterschied von Recht und Moral? Wie gestaltet sich das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland? etc.

Die Vorlesung vermittelt die notwendige kirchenrechtliche Fitness für die Beantwortung und Erarbeitung dieser Themen im schulischen Religionsunterricht.

Für die Studierenden im Lehramt Gymnasium 2015 dient diese Vorlesung als Einführung in kirchenrechtliche Fragestellungen, die dann um Wintersemester in der Veranstaltung „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche: Schwerpunkte des Kirchenrechts“ (01-LA-Gym-GKR-1V2) vertieft werden und für die Unterrichtspraxis aufgearbeitet werden. Daher ist es zu empfehlen zunächst die Veranstaltung im Sommersemester zu besuchen.

Darüber hinaus steht die Vorlesung allen Studierenden unabhängig von der Art ihres Studiengangs offen und richtet sich insbesondere an alle Lehramtsstudierende.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Leitungsnachweis: Mündliche Prüfung.

Zielgruppe: Studierende für Lehramt an Gymnasien 2009 (01-PT-AFKR-1) und 2015 (01-LA-Gym-GKR-1V1), alle Lehramtsstudierenden 2015 im Freien Bereich und für GWS sowie Bachelor 2015.

Übung: 2-std., mittwochs 16-18h, Paradeplatz 4, Seminarraum 321

Der Umgang mit kirchenrechtlichen Fällen erscheint als Kernstück der praktischen Arbeit mit dem Recht der katholischen Kirche. Häufig begegnen Theologinnen und Theologen Fragen zu Kirchenaustritt und Kirchensteuer, zum Empfang von Sakramenten, zur Möglichkeit der Mitarbeit in der Pfarrei oder auch zur Exkommunikation und der Bestrafung in Fällen sexuellen Missbrauchs. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fallfragen einzelner Personen, die eine kirchenrechtliche Antwort für ihre spezielle Situation suchen.

Das Lernen an Fällen stellt nicht nur eine hilfreiche Ergänzung zur inhaltlichen Erschließung kirchenrechtlicher Themen in den Vorlesungen dar, sondern vermittelt darüber hinaus die praktische Kompetenz zum Umgang mit vielfältigen Anfragen, denen sich studierende und praktizierende Theologinnen und Theologen immer wieder stellen müssen. Daher stehen neben der Herangehensweise an kirchenrechtliche Fälle und verschiedenen Lösungsmethoden auch konkrete kirchenrechtliche Fragen im Mittelpunkt.

Diese Veranstaltung richtet sich an Studierende aller Semester und erfordert kein spezielles, kirchenrechtliches Vorwissen. Ausgewählte Fälle aus allen Rechtsgebieten des Kirchenrechts werden gemeinsam erarbeitet und besprochen. Die Übung hat zum Ziel eine größere Souveränität im Umgang mit dem Gesetzbuch der lateinischen Kirche zu erlangen und sich für Studium und Praxis in der Bearbeitung und Lösung kirchenrechtlicher Fälle zu üben.

Der Erwerb eines Leistungsnachweises ist möglich. Eingeladen sind aber auch alle interessierten Studierenden, die auf diesem Wege das Kirchenrecht näher kennenlernen möchten oder sich auf Prüfungen vorbereiten.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Leitungsnachweis: Der Leistungsnachweis besteht in einer schriftlichen Falllösung am Ende des Semesters im Umfang von 5 Seiten.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2015, Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS und alle weiteren interessierte Studierenden.