Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Sommersemester 2019

Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Martin Rehak

Vorlesung: 2-std., montags, 14-16 Uhr,  Paradeplatz 4, Seminarraum 302 


Die Kirche ist verfasst als die Gemeinschaft der Gläubigen und zugleich als hierarchische Gemeinschaft. Das kirchliche Verfassungsrecht reflektiert beide grundlegenden Gegeben-heiten der Kirche und beginnt – erstaunlicherweise – nicht mit dem Papst, sondern mit den Gläubigen und ihrer aktiven Teilhabe an der Sendung der Kirche. Aufbauend darauf werden drei klassische Verfassungsebenen der lateinischen Kirche vorgestellt: Die Gesamtkirche, die Teilkirche und die Pfarrei.

Im Kontext des kirchlichen Verfassungsrechts stellen sich wichtige Fragen: Sind die Gläubigen aktive Subjekte in der Kirche oder Objekte der Seelsorge? In welcher Beziehung stehen Amt, Weihe und Leitungsvollmacht zueinander? Wie kann das Verhältnis zwischen „Hauptamtlichen“ und „Ehrenamtlichen“ in einer Pfarrei beschrieben werden? Warum kann nur ein Priester eine Pfarrei leiten? Welche Aufgaben hat ein Diözesanbischof? Wer ist Träger höchster Autorität in der Kirche? In welchem Verhältnis stehen Teilkirchen und Gesamtkirche zueinander?
 

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M-10), 
Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden.
 

Vorlesung: 1-std., Durchführung zweistündig zusammen mit der Vorlesung „Dienst der Kleriker“ (01502000), dienstags, 10-12 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 302 


Sakramente sind „Handlungen Christi und der Kirche“ und „Zeichen und Mittel, durch die der Glaube ausgedrückt und bestärkt“ wird. Die Sakramente sind deshalb – ebenso wie die Sakramentalien – nicht nur auf der Ebene der individuellen Frömmigkeitspraxis zu verstehen, sondern sie müssen auch in ihrer ekklesiologischen Einbettung bedacht werden.


Die Veranstaltung befasst sich vertieft mit der rechtlichen Ordnung ausgewählter Sakramente und Sakramentalien. Sie fragt nicht nur nach Spender und Empfänger oder nach den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für Spendung und Empfang, sondern sie will auch reflektieren, welches Selbstverständnis von Kirche in der rechtlichen Ordnung dieser Heilszeichen zum Ausdruck kommt. Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.


Die Lehrveranstaltung befasst sich mit den Sakramenten der Buße und der Krankensalbung. 


Hinweise: Die drei Initiationssakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie werden einführend in der Lehrveranstaltung M11-1V3 behandelt, das Sakrament der Ehe in der Lehrveranstaltung M22-1V1, das Weiherecht in der Lehrveranstaltung M22-1V3. 


Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2015 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Der geistliche Dienst der Kleriker und seine rechtliche Ordnung“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht (WS).


Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M-22), 
Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015 und alle weiteren interessierte Studierenden.
 

Vorlesung: 1-std., Durchführung zweistündig zusammen mit der Vorlesung „Sakramente und Sakramentalien“ (01500000), dienstags, 10-12 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 302


Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit dem Recht des Weihesakraments sowie mit den kodikarischen Regelungen zum Dienst der Kleriker. 

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2015 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Die rechtliche Ordnung der Sakramente und Sakramentalien“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht (WS).

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M-22), Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015 und alle weiteren interessierte Studierenden.
 

 


Hauptseminar: 2-std., mittwochs, 16-18 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 302. 


Das kanonische Eherecht ist geschichtlich gewachsen und tradiert in verallgemeinerter Weise Entscheidungen und Festlegungen, die in ihrem jeweiligen historischen Kontext nachvollziehbar, begründet und stimmig waren, jedoch mit Blick auf den gesellschaftlichen Wandel und insbesondere die Emanzipation des staatlichen Eherechts von kirchlichen Vorgaben heute oft nicht mehr zeitgemäß erscheinen. Die Lehrveranstaltung ist daher einer intensiven Auseinandersetzung mit diversen Problemen der katholischen Ehetheologie und des kanonischen Eherechts gewidmet. Dabei wäre beispielsweise folgenden Frage nachzugehen:


Kann man das Ehesakrament empfangen, ohne daran zu glauben? 


Hat die kanonische Formpflicht eine theologische Bedeutung? Ist der Priester der (Mit-)Spender des Ehesakraments? Kann es unter Christen auch nicht-sakramentale Ehen geben? Kann m.a.W. eine bloße Zivilehe seitens der Kirche als gültig, aber nicht-sakramental anerkannt werden? 


Ist die Ehe ein punktuelles Sakrament oder ein Dauersakrament? Kann die Ehe sterben? Warum überdauert das Eheband die real gelebte Ehe? Ist die Ehe (nur) wegen ihrer Sakramentalität unauflöslich? 


Ist die Ehe zu recht verschiedengeschlechtlichen Paaren vorbehalten? Was lässt sich aus kirchenrechtlicher Sicht über die Ehefähigkeit von intersexuellen und transsexuellen Personen sagen? 


Ist das innere Verhältnis von kirchlicher Sexualmoral und kanonischem Eherecht noch zeitgemäß (Bedeutung des Ehevollzugs, Impotenz als Ehehindernis, Konzept der Putativehe)? Können Ehen auch dann gültig sein, wenn die Ehegatten einvernehmlich keine Kinder möchten? 


Welche humanwissenschaftlichen Erkenntnisse sollten in der Ehevorbereitungspastoral berücksichtigt werden? Was spricht für, was spricht gegen die Einführung eines neuen Ehehindernisses (oder Trauungsverbotes) „Nicht-Absolvierung des Ehekatechumenats“? 


Was ist eigentlich das „Gattenwohl (bonum coniugum)“? 


Eine Liste möglicher Themen für Referat und schriftliche Ausarbeitung nebst speziellen Literaturhinweisen kann ab sofort am Lehrstuhl eingesehen werden. 


Leistungsnachweis: Referat und schriftliche Ausarbeitung. 
 

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M24-4/5), Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015, Lehramts-studierende 2015 im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden. Die Veranstaltung ist außerdem für Magister Theologiae, Lehramt und Bachelor im SQL-Bereich als Seminar im interdisziplinären Gespräch belegbar. Zudem ist diese Veranstaltung auch im ASQ-Bereich der Universität für alle Studierenden geöffnet.
 

Übung/Seminar: 2-std.; dienstags, 14-16 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 320 


Die Lehrveranstaltung beleuchtet Themen und Probleme der Ökumene aus kirchenrechtlicher Perspektive. 


Nach einer Bestandsaufnahme der wichtigsten kodikarischen Regelungen und außerkodika-rischen Rechtsquellen, insbesondere des Ökumenischen Direktorium, sollen die Erträge der verschiedenen Dialogprozesse aus kirchenrechtlicher Perspektive gewürdigt werden. 


Ein Schwerpunktthema soll ferner die aktuellen Entwicklungen im Bereich der orthodoxen Kirchen in den Blick nehmen (Panorthodoxes Konzil [Kreta 2016], Ukraine-Konflikt). 


Literatur: Wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben. 


Leitungsnachweis: Portfolio, Referat mit Ausarbeitung. 


Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2013 (M-23), Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015 im Wahlpflichtbereich, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden.
 

Vorlesung/Übung: 2 Std., freitags, 10-12 Uhr, 96047 Bamberg, Luitpoldstr. 19, SR LU 19/00.08

Die Lehrveranstaltung vermittelt die Grundlagen des katholischen Eherechts und gewährt Aus- und Einblicke in die Praxis des kirchlichen Eheprozessrechts. Einstiegs- und Übungsfälle verdeutlichen die praktische Bedeutung des Lehrstoffs und ermöglichen eine sofortige exemplarische Anwendung des Gelernten. 

Aus dem Inhalt: Grundlagen und Grundfragen der katholischen Ehetheologie. Systematik des kanonischen Eherechts. Kirchenamtliche Ehevorbereitung. Ehehindernisse. Ehewille (Ehe-konsens). Überblick über mögliche Konsensmängel. Kanonische Form der Eheschließung. Konfessions- und religionsverschiedene Ehe. Convalidatio und sanatio ungültig geschlossener Ehen. Auflösung gültiger Ehen (privilegium Paulinum; Nichtvollzug; Ehescheidung in favorem fidei) und Annullierung ungültiger Ehen. Grundzüge des kanonischen Eheprozessrechts und Überblick über den Verfahrensablauf. 

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur: Hans Heimerl / Helmuth Pree, Kirchenrecht. Allgemeine Normen und Eherecht, Wien u.a 1983; Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 133–143; Rüdiger Althaus / Joseph Prader / Heinrich J.F. Reinhardt, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen 52014; Heinrich J.F. Reinhardt, Die kirchliche Trauung. Ehevorbereitung, Trauung und Registrierung der Eheschließung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, Essen 32014; Stephan Haering u.a. (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 84–91; Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort § 48.

Zielgruppe: Studierende aus Würzburg: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M22-1 bzw. 01-M22-1V1) und weitere Interessierte. Studierende aus Bamberg: Studierende auf Lehramt "Katholische Religionslehre" aller Schularten, ferner Studierende der diversen Bachelor- und Masterstudiengänge am Institut für Katholische Theologie. 
 

Oberseminar: 2-std., verblockt, Zeit und Ort nach gesonderter Absprache. 

Zielgruppe: Studierende, die Abschlussarbeiten schreiben; Promovendinnen und Promovenden sowie Habilitanden im Fach Kirchenrecht.

Die Art des Leistungsnachweises wird mit den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung vereinbart. Die Teilnehmer präsentieren ihre eigenen Forschungsergebnisse und diskutieren und vertiefen diese im wissenschaftlichen Diskurs mit den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Die Lehrveranstaltung wird gemeinsam mit dem Oberseminar von Herrn Prof. Dr. Stephan Haering OSB, München, in der Abtei Metten, 94526 Metten, durchgeführt.

Die Teilnahme erfolgt auf persönliche Einladung des Dozenten.

Lehrveranstaltungen von Mag. Theol. Anna Krähe

Vorlesung: 2-std., Donnerstag von 10-12 Uhr, Sanderring 2 (Neue Universität), HS 317 

Kirchenrecht im Lehrplan? Auch zahlreiche kirchenrechtliche Themen finden sich in den Lehrplänen: 


Wie ist die Kirche als Volk Gottes eigentlich strukturiert? Was ist ein Bistum? Was ist eine Pfarrei? Welche Ämter und Dienste gibt es in der Kirche? Welche rechtlichen Spielräume gibt es in ökumenischen Fragen? Wie sind in der Kirche die Sakramente allgemein und ins-besondere Taufe, Firmung, Eucharistie und Ehe in Grundzügen geregelt? Was ist der Unter-schied von Recht und Moral? Wie gestaltet sich das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland? etc.


Die Vorlesung vermittelt die notwendige kirchenrechtliche Fitness für die Beantwortung und Erarbeitung dieser Themen im schulischen Religionsunterricht.


Für die Studierenden im Lehramt Gymnasium 2015 dient diese Vorlesung als Einführung in kirchenrechtliche Fragestellungen, die dann um Wintersemester in der Veranstaltung „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche: Schwerpunkte des Kirchenrechts“ (01-LA-Gym-GKR-1V2) vertieft werden und für die Unterrichtspraxis aufgearbeitet werden. Daher ist es zu empfehlen zunächst die Veranstaltung im Sommersemester zu besuchen.

 
Darüber hinaus steht die Vorlesung allen Studierenden unabhängig von der Art ihres Studiengangs offen und richtet sich insbesondere an alle Lehramtsstudierende. 


Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben. 


Leitungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.


Zielgruppe: Studierende für Lehramt an Gymnasien 2009 (01-PT-AFKR-1) und 2015 (01-LA-Gym-GKR-1V1) sowie alle Lehramtsstudierenden 2015 im Freien Bereich und für GWS sowie Bachelor 2015.
 

Übung: 2-std., Donnerstag von 16-18 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 107

Der Umgang mit kirchenrechtlichen Fällen erscheint als Kernstück der praktischen Arbeit mit dem Recht der katholischen Kirche. Häufig begegnen Theologinnen und Theologen Fragen zu Kirchenaustritt und Kirchensteuer, zum Empfang von Sakramenten, zur Möglichkeit der Mitarbeit in der Pfarrei oder auch zur Exkommunikation und der Bestrafung in Fällen sexuellen Missbrauchs. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fallfragen einzelner Personen, die eine kirchenrechtliche Antwort für ihre spezielle Situation suchen. 
Das Lernen an Fällen stellt nicht nur eine hilfreiche Ergänzung zur inhaltlichen Erschließung kirchenrechtlicher Themen in den Vorlesungen dar, sondern vermittelt darüber hinaus die praktische Kompetenz zum Umgang mit vielfältigen Anfragen, denen sich studierende und praktizierende Theologinnen und Theologen immer wieder stellen müssen. Daher stehen neben der Herangehensweise an kirchenrechtliche Fälle und verschiedenen Lösungsmethoden auch konkrete kirchenrechtliche Fragen im Mittelpunkt.
Diese Veranstaltung richtet sich an Studierende aller Semester und erfordert kein spezielles, kirchenrechtliches Vorwissen. Ausgewählte Fälle aus allen Rechtsgebieten des Kirchenrechts werden gemeinsam erarbeitet und besprochen. Die Übung hat zum Ziel eine größere Souveränität im Umgang mit dem Gesetzbuch der lateinischen Kirche zu erlangen und sich für Studium und Praxis in der Bearbeitung und Lösung kirchenrechtlicher Fälle zu üben.
Der Erwerb eines Leistungsnachweises ist möglich. Eingeladen sind aber auch alle interessierten Studierenden, die auf diesem Wege das Kirchenrecht näher kennenlernen möchten oder sich auf Prüfungen vorbereiten.


Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben. 


Leitungsnachweis: Der Leistungsnachweis besteht in einer schriftlichen Falllösung am Ende des Semesters im Umfang von 5 Seiten.


Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2015, Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS und alle weiteren interessierten Studierenden.
 

Hauptseminar: 2-std., Vorbesprechung Fr., 3. Mai 2019, 10-12 Uhr; zwei Blockveranstaltungen am Freitag, 7. und 28. Juni 2019 um 10-15 Uhr, Seminarraum 302 sowie die Wissenschaftliche Fachtagung vom 30. September bis 2. Oktober 2019, Schloss Hirschberg

In Zeiten einer anhaltenden Diskussion über Machtstrukturen und Machtmissbrauch innerhalb der katholischen Kirche ist es angezeigt, diese Strukturen sowie die Begriffe Leitung, Vollmacht und Dienst einmal aus einer kirchenrechtlichen Perspektive zu beleuchten. Dabei sind auch über das Kirchenrecht hinaus die biblischen und die historischen Grundlagen der kirchlichen Leitungsstrukturen sowie die entsprechenden Texte des II. Vatikanischen Konzils in den Blick zu nehmen. Alle Gläubigen haben nach c. 204 § 1 CIC/1983 Anteil am königlichen Dienst bzw. Leitungsdienst innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft – doch in welcher Form und auf welchen Ebenen kann und soll dieser Auftrag verwirklicht werden? Was ist unter “Amt“ im kirchenrechtlichen Sinn zu verstehen? Welche Mechanismen kennt das geltende kirchliche Recht, um dem Missbrauch von Amtsbefugnissen in der Kirche entgegenzuwirken und welche Reformvorschläge werden in der Kanonistik diskutiert, um Willkür und Missbrauch von Kirchenämtern entgegen zu wirken?


Integraler Bestandteil des Hauptseminares ist die Wissenschaftliche Fachtagung „Leitung, Vollmacht, Ämter und Dienste – Zwischen römischer Reform und teilkirchlichen Initiativen“ vom 30. September bis 2. Oktober 2019 in Schloss Hirschberg Beilngries/Altmühltal.  Das Hauptseminar bereitet die Vorträge dieser Tagung vor und begleitet die Tagung. Weiteren Informationen sind (sobald vorhanden) ausliegenden Flyern und der Homepage des Lehrstuhls für Kirchenrecht zu entnehmen, sowie bei Anna Krähe zu erhalten. Die Teilnahme an der Fachtagung ist auch unabhängig vom Hauptseminar möglich. Eine finanzielle Unterstützung für die teilnehmen Studierenden wird bereitgestellt.


Eine Absprache zu Änderungen der Blocktermine bzw. die Festlegung eines Nachbesprechungstermins im Anschluss an die Wissenschaftliche Fachtagung erfolgt bei der Vorbesprechung. Sollten Sie daran nicht teilnehmen können, wenden Sie sich bitte via E-Mail an Anna Krähe (anna.kraehe@uni-wuerzburg.de).


Die Tagung bietet dabei nicht nur die Möglichkeit sich inhaltlich mit verschiedenen kirchenrechtlichen Themen und den Reformvorschlägen unterschiedlicher KanonistInnen auseinanderzusetzen, sondern ermöglicht den Studierenden auch einen vertieften Einblick in die Kirchenrechtswissenschaft insgesamt. Es soll dabei auch das Kennenlernen, die Diskussion und der Austausch mit Dozierenden und Studierenden anderer Fakultäten und Hochschulen ermöglicht werden.


Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben und zu besprechende Quellen werden zur Verfügung gestellt.


Leistungsnachweis: Gestaltung einer Seminareinheit auf der Grundlage ausgewählter Literatur oder Hausarbeit.


Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M24-4/5), Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden. Die Veranstaltung ist außerdem für Magister Theologiae, Lehramt und Bachelor im SQL-Bereich als Seminar im interdisziplinären Gespräch belegbar. Zu-dem ist diese Veranstaltung auch im ASQ-Bereich der Universität für alle Studierenden geöffnet.