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Lehrstuhl für Kirchenrecht

Sommersemester 2016

Sommersemester 2016 

 

Prof. Dr. Heribert Hallermann

Das Verfassungsrecht der lateinischen Kirche (M10-1V5)

Vorlesung: 2-std., montags, 10-12h, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Die Kirche ist verfasst als die Gemeinschaft der Gläubigen und zugleich als hierarchische Gemeinschaft. Das kirchliche Verfassungsrecht reflektiert beide grundlegenden Gegebenheiten der Kirche und beginnt – erstaunlicherweise – nicht mit dem Papst, sondern mit den Gläubigen und ihrer aktiven Teilhabe an der Sendung der Kirche. Aufbauend darauf werden die drei Verfassungsebenen der lateinischen Kirche vorgestellt: Die Gesamtkirche, die Teilkirche und die Pfarrei.

Im Kontext des kirchlichen Verfassungsrechts stellen sich wichtige Fragen: Sind die Gläubigen aktive Subjekte in der Kirche oder Objekte der Seelsorge? Wie kann das Verhältnis zwischen „Hauptamtlichen“ und „Ehrenamtlichen“ in einer Pfarrei beschrieben werden? Warum kann nur ein Priester eine Pfarrei leiten? Welche Aufgaben hat ein Diözesanbischof? Wer ist Träger höchster Autorität in der Kirche? Und in welchem Verhältnis stehen Teilkirchen und Gesamtkirche zueinander?

Daneben soll auch Raum sein, um eigene Fragen der Studierenden oder aktuelle Fragen anzusprechen.

Leistungsnachweis: Modulprüfung M10-1.

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Zielgruppe: Theologiestudierende im Bachelor-Nebenfach, Studierende im Studiengang Magister Theologiae, Interessierte Studierende anderer Studiengänge und Fächer.

 

Die rechtliche Ordnung der Sakramente und der Sakramentalien‚ (M22-1V2)

Vorlesung: 1-std., Durchführung als zweistündige Veranstaltung in der ersten Semesterhälfte (12.04.-10.05.2016), dienstags, 10-12h, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Sakramente sind "Handlungen Christi und der Kirche" und sie sind "Zeichen und Mittel, durch die der Glaube ausgedrückt und bestärkt" wird. Die Sakramente sind deshalb - wie die Sakramentalien auch - nicht nur auf der Ebene der individuellen Frömmigkeitspraxis zu verstehen, sondern sie müssen auch in ihrer ekklesiologischen Einbettung bedacht werden.

Die Veranstaltung befasst sich vertieft mit der rechtlichen Ordnung ausgewählter Sakramente und Sakramentalien. Sie fragt nicht nur nach Spender und Empfänger oder nach den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für Spendung und Empfang, sondern sie will auch reflektieren, welches Selbstverständnis von Kirche in der rechtlichen Ordnung dieser Heilszeichen zum Ausdruck kommt. Eine aktive Mitarbeit durch die eigenständige Lösung eines Falls und dessen Vorstellung im Rahmen der Veranstaltung wird erwartet.

Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Hinweise: Die drei Initiationssakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie werden einführend in der Lehrveranstaltung M11-1V3 behandelt, das Sakrament der Ehe in der Lehrveranstaltung M22-1V1.

Leistungsnachweis: Modulprüfung M22-1.

Zielgruppe: Theologiestudierende im Bachelor-Nebenfach, Studierende im Studiengang Magister Theologiae, Interessierte Studierende anderer Studiengänge und Fächer.

 

Der geistliche Dienst der Kleriker und seine rechtliche Ordnung (M22-1V3)

Vorlesung: 1-std., Durchführung als zweistündige Veranstaltung in der zweiten Semesterhälfte (24.05.-05.07.2016), dienstags, 10-12h, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Folgt man einschlägigen Veröffentlichungen, so sind Kleriker heute auf dem Weg, zu einer radikalen Minderheit in der Kirche zu werden. Der - im Vergleich zu früheren Zeiten - immer mehr spürbar werdende Priestermangel kann zwei Wirkungen hervorbringen: Eine Ghettoisierung mit all den zugehörigen Folgen, aber auch ein neues und kritisches Nachdenken über den Dienst der Kleriker.

Die Lehrveranstaltung will in vertiefender Weise auf einzelne Fragen aus dem Kontext des Klerikerrechts eingehen und beispielsweise Auswahl und Ausbildung der Kleriker, ihren spezifischen Dienst in der Kirche oder ihre spezifischen Pflichten und Rechte reflektieren. Eine aktive Mitarbeit durch die eigenständige Lösung eines Falls und dessen Vorstellung im Rahmen der Veranstaltung wird erwartet.

Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Leistungsnachweis: Modulprüfung M22-1.

Zielgruppe: Theologiestudierende im Bachelor-Nebenfach, Studierende im Studiengang Magister Theologiae, Interessierte Diplomstudierende, Interessierte Studierende anderer Studiengänge und Fächer

 

Hauptseminar (gemeinsam mit Frau Anna Krähe): Die Laienpredigt. Kanonistische Anfragen (M23b-c, M24-4S1 bzw. M24-5S1)

Hauptseminar: 2-std., montags, 16-18h, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Bezüglich der Predigt von Laien im Gottesdienst hat sich meist eine mehr geduldete als abgesicherte Praxis eingespielt: Laien, vor allem so genannte “Hauptamtliche“ predigen in Gottesdiensten unter ganz unterschiedlichen Bezeichnungen und an ganz verschiedenen Orten – unabhängig davon, ob diese liturgisch sinnvoll sind oder nicht – um so das offizielle Verbot der homiletischen Predigt von Laien irgendwie zu umgehen. Nun hat Anfang November 2015 die Schweizer Bischofskonferenz ein Hirtenwort veröffentlicht, das bezüglich der Laienpredigt einen ganz harten Kurs einschlägt. Den Schweizer Bischöfen geht es darum, dass es nicht zu einer Vermischung der Rollen von Priestern, Diakonen und Laienseelsorgern/-innen kommt.

In der auf einen Reader gestützten Veranstaltung wollen wir die verschiedenen Maßgaben (z.B. CIC/1917, II. Vatikanisches Konzil, Würzburger Synode, CIC/1983, verschiedene Römische Instruktionen und Direktorien etc.) studieren und auf ihre jeweilige theologische und rechtliche Begründung hin untersuchen. Dabei soll auch Raum sein für neue Fragestellungen, wie etwa die Predigtpraxis in Wort-Gottes-Feiern durch theologisch und homiletisch nicht qualifizierte Personen oder die zunehmende Verwendung von Predigtvorlagen aus dem Internet.

Leistungsnachweis:
1)
Anwesenheitspflicht in der zweistündigen, im wöchentlichen Rhythmus stattfindenden Lehrveranstaltung; 2) Qualifizierter Vortrag über ein Thema anhand eines Thesenpapiers;
3) Beteiligung an den Diskussionen;
4)
Seminararbeit (mindestens mit ausreichend bewertet)

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae

 

Oberseminar: Doktorandenkolloquium

Oberseminar: 2-std., Einzeltermin Samstag 09. April 2016, 9.30-18h, Paradeplatz 4, Seminarraum 320. Weitere Termine nach Vereinbarung.

Zielgruppe: Promovendinnen und Promovenden, Habilitanden im Fach Kirchenrecht

Die Art des Leistungsnachweises wird mit den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung vereinbart. Promovendinnen und Promovenden sowie Habilitanden präsentieren ihre eigenen Forschungsergebnisse und diskutieren und vertiefen diese im wissenschaftlichen Diskurs mit den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Die Teilnahme erfolgt auf persönliche Einladung des Dozenten.

 

Mag. Theol. Anna Krähe

Grundfragen des Verfassungs-, Verkündigungs- und Sakramentenrechts (01-PT-AFKR-1)

Vorlesung: 2-std.; dienstags, wöchentlich von 10-12h, Neue Universität - Sanderring 2 (Hörsaal 317)

Kirchenrecht im Lehrplan? Es stecken zahlreiche kirchenrechtliche Basics im Lehrplan und sind für ihren Unterricht und dessen Vorbereitung unverzichtbar:

Wie ist die Kirche als Volk Gottes eigentlich strukturiert? Was ist ein Bistum? Was ist eine Pfarrei? Welche Ämter und Dienste gibt es in der Kirche? Welche rechtlichen Spielräume gibt es in ökumenischen Fragen? Wie sind in der Kirche die Sakramente allgemein und insbesondere Taufe, Firmung, Eucharistie und Ehe in Grundzügen geregelt? Was ist der Unterschied von Recht und Moral? Wie gestaltet sich das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland? etc.

Die Vorlesung vermittelt die notwendige kirchenrechtliche Fitness für die Beantwortung und Erarbeitung dieser Themen im schulischen Religionsunterricht.

Die Vorlesung steht allen Studierenden unabhängig von der Art ihres Studiengangs offen und richtet sich insbesondere an alle Lehramtsstudierende der nichtmodularisierten und modularisierten Studiengänge.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Leitungsnachweis: Klausur.

Zielgruppe: Lehramtsstudierende aller Lehrämter im freien Bereich; Pflichtvorlesung für Lehramtsstudierende modularisiert Lehramt an Gymnasien und nicht modularisiert sowie alle interessierten Studierenden.

 

Übung: Wie ist denn da die Rechtslage? – Die Lösung kirchenrechtlicher Fälle (01-ThKR-1, 01-SQL, M23b-c)

Übung: 2-std,. mittwochs 16-18h, Paradeplatz 4, Seminarraum 302 oder 321

Der Umgang mit kirchenrechtlichen Fällen erscheint als Kernstück der praktischen Arbeit mit dem Recht der katholischen Kirche. Häufig begegnen Theologinnen und Theologen Fragen zu Kirchenaustritt und Kirchensteuer, zum Empfang von Sakramenten, zur Möglichkeit der Mitarbeit in der Pfarrei oder auch zur Exkommunikation und der Bestrafung in Fällen sexueller Gewalt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fallfragen einzelner Personen, die eine kirchenrechtliche Antwort für ihre spezielle Situation suchen.

Das Lernen an Fällen stellt nicht nur eine hilfreiche Ergänzung zur inhaltlichen Erschließung kirchenrechtlicher Themen in den Vorlesungen dar, sondern vermittelt darüber hinaus die praktische Kompetenz zum Umgang mit vielfältigen Anfragen, denen sich studierende und praktizierende Theologinnen und Theologen immer wieder stellen müssen. Daher stehen neben der Herangehensweise an kirchenrechtliche Fälle und verschiedenen Lösungsmethoden auch konkrete kirchenrechtliche Fragen im Mittelpunkt.

Diese Veranstaltung richtet sich an Studierende aller Semester und erfordert kein spezielles, kirchenrechtliches Vorwissen. Ausgewählte Fälle aus allen Rechtsgebieten des Kirchenrechts werden gemeinsam erarbeitet und besprochen. Die Übung hat zum Ziel, eine größere Souveränität im Umgang mit dem Gesetzbuch der lateinischen Kirche zu erlangen und sich für Studium und Praxis in der Bearbeitung und Lösung kirchenrechtlicher Fälle zu üben.

Der Erwerb eines Leistungsnachweises ist möglich. Eingeladen sind aber auch alle interessierten Studierenden, die auf diesem Wege das Kirchenrecht näher kennenlernen möchten oder sich auf Prüfungen vorbereiten.

Zielgruppe: Lehramtsstudierende im Freien Bereich, Magister Theologiae in SQL und interessierte Studierende aller Semester.

 

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