BAföG-Bescheinigung
Hinweise zur BAföG-Bescheinigung
BAföG-Bescheinigungen nach § 48 BAföG werden von Prof. Först ausgestellt.
- Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen dazu immer zuerst an das Sekretariat -
Wir bitten Sie desweiteren, die formalen Vorgaben (benötige Formblätter, Nachweis bislang erworbener ECTS-Punkte, etc.) gemäß nachstehender Übersicht zu beachten:
Informationen und Hinweise zur Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG
