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  • Frau im Museum
Lehrstuhl für Pastoraltheologie

BAföG-Bescheinigung

Hinweise zur BAföG-Bescheinigung

BAföG-Bescheinigungen nach § 48 BAföG werden von Prof. Först ausgestellt.
- Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen dazu immer zuerst an das Sekretariat -

Wir bitten Sie desweiteren, die formalen Vorgaben (benötige Formblätter, Nachweis bislang erworbener ECTS-Punkte, etc.) gemäß nachstehender Übersicht zu beachten:

Informationen und Hinweise zur Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG