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    Lehrstuhl für Kirchenrecht

    BAföG-Bescheinigungen (§ 48 BAföG)

    Information zu BAföG-Bescheinigungen (§ 48 BAföG)

    BAföG-Bescheinigungen nach § 48 BAföG werden von Prof. Rehak in seinen Sprechstunden ausgestellt. 

    Beachten Sie hierzu bitte die formalen Vorgaben (benötige Formblätter, Nachweis bislang erworbener ECTS-Punkte, etc.) gemäß nachstehender Übersicht:

    Informationen und Hinweise zur Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG