BAföG-Bescheinigungen (§ 48 BAföG)
Information zu BAföG-Bescheinigungen (§ 48 BAföG)
BAföG-Bescheinigungen nach § 48 BAföG werden von Prof. Rehak in seinen Sprechstunden ausgestellt.
Beachten Sie hierzu bitte die formalen Vorgaben (benötige Formblätter, Nachweis bislang erworbener ECTS-Punkte, etc.) gemäß nachstehender Übersicht:
Informationen und Hinweise zur Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG