Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Wintersemester 2021/22

Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Martin Rehak

Vorlesung, 2-stündig, Mo, 14.00 – 16.00 Uhr, HS 317, Neue Uni, Sanderring

Zielgruppe:                
MagTheol 2021 bzw. 2013, BA 2021 und 2015, LA 2015 im Freien Bereich, GWS 2009 bzw. 2015 und weitere Interessierte. Das 5-ECTS-Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden.

Ebenso bestehen in Rücksprache mit den Dozenten (Rehak, Krähe) Kombinationsmöglichkeiten für Studierende der BA- und MA-Studiengänge hinsichtlich der Vertiefungs- bzw. WPf-Module.

LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des katholischen Eherechts und gewährt Aus- und Einblicke in die Praxis des kirchlichen Eheprozessrechts. Der Lehrstoff wird anhand von Übungsfällen praktisch angewandt und vertieft.

Aus dem Inhalt: Grundlagen und Grundfragen der katholischen Ehetheologie. Systematik des kanonischen Eherechts. Kirchenamtliche Ehevorbereitung. Ehehindernisse. Ehewille (Ehekonsens). Überblick über mögliche Konsensmängel. Kanonische Form der Eheschließung. Konfessions- und religionsverschiedene Ehe. Convalidatio und sanatio ungültig geschlossener Ehen. Auflösung gültiger Ehen (privilegium Paulinum; Nichtvollzug; Ehescheidung in favorem fidei) und Annullierung ungültiger Ehen. Grundzüge des kanonischen Eheprozessrechts und Überblick über den Verfahrensablauf.

Literatur:
Hans Heimerl / Helmuth Pree, Kirchenrecht. Allgemeine Normen und Eherecht, Wien u.a 1983;
Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 133–143;
Rüdiger Althaus / Joseph Prader / Heinrich J.F. Reinhardt, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen 52014;
Heinrich J.F. Reinhardt, Die kirchliche Trauung. Ehevorbereitung, Trauung und Registrierung der Eheschließung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, Essen 32014;
Stephan Haering u.a. (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 84–91; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;
Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort § 48; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;
Ludger Müller, Christoph Ohly (Hg.), Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, dort §§ 23; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar.
Auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.

Vorlesung, 2-stündig, Di, 14.00 – 16.00 Uhr,  HS 315, Neue Uni, Sandering 2

Zielgruppe:               
MagTheol 2021 bzw. 2013, BA 2021 und 2015, LA 2015 im Freien Bereich, GWS 2009 bzw. 2015 und weitere Interessierte.

Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden.       Ebenso bestehen in Rücksprache mit den Dozenten (Rehak, Krähe) Kombinationsmöglichkeiten für Studierende der BA- und MA-           Studiengänge hinsichtlich der Vertiefungs- bzw. WPf-Module.

Zum Thema:
Die Dienste der Verkündigung und der Heiligung sind zwei wesentliche Bereiche aus dem Gesamtspektrum des kirchlichen Handelns. Die Vorlesung will die geltenden kirchlichen Normen zum Verkündigungsdienst sowie zu den Sakramenten der Initiation (Taufe, Firmung, Eucharistie) im Zusammenhang darstellen, um so eine verlässliche Orientierung für die Tä­tigkeit in den verschiedenen pastoralen Handlungsfeldern zu geben.

Literatur:
Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 107–118, 120–121, 123–126;

Stephan Haering u.a. (Hg.) Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 62–64, 67–70, 77–78; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;

Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort §§ 31–39, 42-44; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;

Ludger Müller, Christoph Ohly (Hg.), Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, dort §§ 23; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar.

Auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.

Vorlesung, 2-stündig, Do, 10.00 – 12.00 Uhr, Raum 20, Ostflügel Alte Universität

Zielgruppe:               
MagTheol 2021 bzw. 2013, BA 2021 bzw. 2015, LA 2015 im Freien Bereich, GWS 2009 bzw. 2015, Studierende der Rechtswissenschaft sowie alle interessierten Studierenden.

Zum Thema:
Die Lehrveranstaltung bietet einen Überblick über die kirchliche Rechtsgeschichte bis in die Gegenwart. Ausgehend von der Geschichte der Rechtsquellen werden dabei auch die materiellen Regelungsgegenstände des kirchlichen Rechts summarisch beleuchtet.

Die Vorlesung eignet sich auch für Jura-Studenten – insbesondere im Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts – die sich mit der Bedeutung des Kirchenrechts für die europäische Rechtsentwicklung beschäftigen.

(Künftige) Promovenden, die den akademischen Grad eines „Dr. iur. utr.“ erwerben möchten, werden mit den elementaren Grundlagen der rechtsgeschichtlichen Quellen-exegese gen. § 24 PromO vertraut gemacht.

Literatur:
Plöchl, Willibald M., Geschichte des Kirchenrechts, 5. Bde., Wien, München 1953-1969 (Bde. 1-3 auch 21960-1970)

Feine, Hans Erich, Kirchliche Rechtsgeschichte. Die katholische Kirche, Köln 41964

Erdö, Peter, Die Quellen des Kirchenrechts. Eine geschichtliche Einführung, Frankfurt a.M., 2002

Mühlsteiger, Johannes, Kirchenordnungen. Anfänge kirchlicher Rechtsbildung, Berlin 2006

Von Campenhausen, Axel/de Wall, Heinrich, Staatskirchenrecht – Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa, München 42006

De Wall, Heinrich/Muckel, Stefan, Kirchenrecht. Ein Studienbuch, München 52017

Link, Christoph, Kirchliche Rechtsgeschichte – Kirche, Staat und Recht in der europäischen Geschichte von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert. Ein Studienbuch, München 32017.

Vorlesung, 2-stündig, 19.10. – 7.12.2021, Di, 10.00 – 12.00 Uhr, SR 3, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14

Zielgruppe:               
Nur für Studierende MagTheol 2021, 9. Semester

LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2021 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Der geistliche Dienst der Kleriker und seine rechtliche Ordnung“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht.

OrgaHinweis:            
Die drei Initiationssakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie werden einführend in der Lehrveranstaltung M11-1V3 behandelt, das Sakrament der Ehe in der Lehrveranstaltung M22-1V1, das Sakrament der Weihe in der Lehrveranstaltung M22-1V3.
Durchführung als zweistündige Veranstaltung zusammen mit der Vorlesung „Dienst der Kleriker“ (01502000)!

Zum Thema:
Sakramente sind „Handlungen Christi und der Kirche“ und „Zeichen und Mittel, durch die der Glaube ausgedrückt und bestärkt“ wird. Die Sakramente sind deshalb – wie die Sakramentalien auch – nicht nur auf der Ebene der individuellen Frömmigkeitspraxis zu verstehen, sondern sie müssen auch in ihrer ekklesiologischen Einbettung bedacht werden.

Die Veranstaltung befasst sich vertieft mit der rechtlichen Ordnung ausgewählter Sakramente und Sakramentalien. Sie fragt nicht nur nach Spender und Empfänger oder nach den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für Spendung und Empfang, sondern sie will auch reflektieren, welches Selbstverständnis von Kirche in der rechtlichen Ordnung dieser Heilszeichen zum Ausdruck kommt. Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Die Lehrveranstaltung befasst sich mit den Sakramenten der Buße und der Krankensalbung.

Literatur:
Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Vorlesung, 2-stündig, 14.12.2021 – 8.2.2022, Di, 10.00 – 12.00 Uhr, SR 3, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14

Zielgruppe:               
Nur für Studierende MagTheol 2021, 9. Semester

LeistNachweise:        
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2021 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Die  rechtliche Ordnung der Sakramente und Sakramentalien“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht.

OrgaHinweis: 
Durchführung als 2-std. Veranstaltung in der zweiten Semesterhälfte.

Zum Thema:
Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit dem Recht des Weihesakraments sowie mit den kodikarischen Regelungen zum Dienst der Kleriker.

Literatur:
Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Seminar, 2-stündig, Mi, 16.00 – 18.00 Uhr, SR 2, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14

Zielgruppe:               
Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2021 und 2013, Theologiestudierende im Bachelor 2021 und 2015 sowie Master 2012 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden. Die Veranstaltung ist außerdem für Magister Theologiae, Lehramt und Bachelor im SQL-Bereich als Seminar im interdisziplinären Gespräch belegbar. Zudem ist diese Veranstaltung auch im ASQ-Bereich der Universität für alle Studierenden geöffnet.

LeistNachweis:          
Referat und schriftliche Ausarbeitung

Zum Thema:
Eine Reform der Römischen Kurie gehört für Papst Franziskus zu den Hauptzielen seines Pontifikats. Schon lange angekündigt ist die Apostolische Konstitution "Praedicate evangelium" (Arbeitstitel), mit welcher der Apostolische Stuhl (im Sinne von c. 361 CIC, also Papst und Kurie) ein neues Organisationsgesetz erhalten soll. Damit würde die Apostolische Konstitution „Pastor bonus“ aus dem Jahr 1988, die durch zwischenzeitliche Umstrukturie­rungen an mehreren Stellen überholt ist, abgelöst.

Die Lehrveranstaltung verfolgt daher – eventuell bereits auf der Basis der neuen AK „Praedicate evangelium“ – das Ziel, die Studierenden mit den verschiedenen Dikasterien der Römischen Kurie, deren jeweiligen Aufgaben und ihrer Arbeitsweise vertraut zu machen.

Eine Liste möglicher Themen für Referat und schriftliche Ausarbeitung kann ab sofort am Lehrstuhl eingesehen werden.

Wichtiger Hinweis:

Der Lehrstuhl für Kirchenrecht plant gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft für März 2022 eine Rom-Exkursion, um dort u.a. verschiedene Dikasterien der Römischen Kurie zu besuchen und mit den deutschsprachigen Mitarbeitern sowie ggf. mit dem Präfekten oder Präsidenten des jeweiligen Dikasteriums zu sprechen. Die Teilnehmerzahl für die Exkursion ist auf 24 Personen begrenzt. Eine Teilnahme an der Exkursion ist grundsätzlich auch ohne Teilnahme am vorbereitenden Hauptseminar möglich. Bei starker Nachfrage werden jedoch die Plätze für die Exkursion vorrangig an Seminarteilnehmer vergeben.

Literatur:
Wird noch bekannt gegeben!

Seminar, 2-stündig, Fr, 8.00 – 10.00 Uhr,  SR 2, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14

Zielgruppe:               
MagTheol21/13, BA21/15, MA16, LA Gym, LA FB, GWS, HaF

LeistNachweis: 
Wird in der ersten Sitzung besprochen.

Zum Thema:
Das Ringen um die Einheit der Kirche ist eine ständige Aufgabe der Theologie. Der Wunsch vieler Christinnen und Christen nach mehr Ökumene stellt zugleich eine Anfrage an die Rechtsordnungen der christlichen Denominationen dar, ob sie tatsächlich jenes Maß an gelebter Ökumene ermögliche und einfordern, das theologisch begründet ist.

Im Seminar machen sich die Studierenden zunächst mir grundlegenden Dokumenten zum Ökumenismus (aus katholischer Sicht) vertraut und lernen die verschiedenen Dialogprozesse auf internationaler und nationaler Ebene sowie deren jüngste Ergebnisse kennen. Der Vergleich der theologischen Forschung mit dem geltenden Kirchenrecht führt zu der Frage, ob und welche Verbesserungen im Kirchenrecht erforderlich oder zumindest wünschenswert sind.

Literatur:
Zur Besprechung im Einzelnen sind vorgesehen:

Zweites Vatikanisches Konzil, Dekret Unitatis Redintegratio über den Ökumenismus vom 21.11.1964

Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen (Hg.), Direktorium zur Ausführung der Prinzipien und Normen über den Ökumenismus vom 25.03.1993.

Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen (Hg.), Der Bischof und die Einheit der Christen. Ein ökumenisches Vademecum vom 04.12.2020.

Gemeinsame Internationale Kommission für den theologischen Dialog zwischen der Römisch-Katholischen Kirche und der Orthodoxen Kirche (Hg.), Synodalität und Primat im ersten Jahrtausend. Auf dem Weg zu einem gemeinsamen Verständnis im Dienst der Einheit der Kirche („Chieti-Dokument) vom 21.09.2016.

N.N. [Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz], Orientierungshilfe Mit Christus gehen –Der Einheit auf der Spur. Konfessionsverbindende Ehen und gemeinsame Teilnahme an der Eucharistie vom 20.02.2018.

Ökumenischen Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen [olim: Jaeger-Stählin-Kreis] (Hg.), Gemeinsam am Tisch des Herrn. Ein Votum vom 11.09.2019.

Die Lehrveranstaltung wird als 2-stündige Blockveranstaltung durchgeführt.

Anmeldung:              
Die Teilnahme erfolgt auf persönliche Einladung des Dozenten.
Zeit und Ort werden gesondert bekannt gegeben.

LeistNachweis:          
Die Art des Leistungsnachweises wird mit den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung vereinbart. Die Teilnehmer präsentieren ihre   eigenen Forschungsergebnisse und diskutieren und vertiefen diese im  wissenschaftlichen Diskurs mit den übrigen Teilnehmerinnen und  Teilnehmern.

Zielgruppe:                
Studierende, die Abschlussarbeiten schreiben; Promovendinnen und Promovenden sowie Habilitanden im Fach Kirchenrecht.

Lehrveranstaltungen von Mag. Theol. Anna Krähe

Vorlesung, 2-stündig, bis 15.12.2021, Mi, 10.00 – 12.00 Uhr, SR 2, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14

Zielgruppe:                
Magister Theologiae 2021/2013 (01-M4-1V2)
Bachelor 2021/2015 (01-BAThSt-GELitKR-1V2)

LeistNachweis:          
Nach Abschluss der jeweiligen Einführungsmodule im Magister Theologiae und im Bachelor findet eine Klausur (90min) unter Einbe-  ziehung aller beteiligten Fächer der jeweiligen Moduls statt.

Zum Thema:
Was ist Kirchenrecht? Benötigt die Kirche ein Kirchenrecht? Wie unterscheidet sich das Kir­chenrecht von staatlichem Recht und vom Staatskirchenrecht? In welchem Verhältnis steht die Kirchenrechtswissenschaft zu anderen theologischen Disziplinen? Welche Rechtsquellen zieht die Kirchenrechtswissenschaft heran? Wie werden kirchenrechtliche Normen begrün­det? Mit welchen Grundbegriffen arbeitet das Kirchenrecht? Welche Hermeneutik und Me­thodik ist bei der Auslegung der Rechtsquellen zu beachten?

Die Vorlesung beantwortet diese Fragen und führt in die theologische Grundlegung des Kir­chenrechts, die allgemeinen Normen sowie in grundlegende Strukturen und Bereiche der kirchlichen Rechtsordnung ein. Die Anwendung kirchenrechtlicher Normen wird anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis verdeutlicht, sodass die Relevanz der kirchlichen Rechtsordnung für das Handeln der Kirche deutlich wird.

Literatur:
Gesetzbuch: Codex luris Canonici. Auctoritate loannis Pauli PP. II promulgatus. Lateinisch-deutsche Ausgabe, hg. im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz, der Schweizer Bischofskonferenz, der Erzbischöfe von Luxemburg und von Straßburg sowie der Bischöfe von Bozen-Brixen, von Lüttich und von Metz, 8. Aufl., Kevelaer 2017.


Literatur: Müller, Ludger – Ohly, Christoph, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018;

Rhode, Ulrich, Kirchenrecht, Stuttgart 2015; Demel, Sabine, Einführung in das Recht der katholischen Kirche: Grundlagen, Quellen, Beispiele, Darmstadt 2014;

Aymans, Winfried – Mörsdorf, Klaus, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex luris Canonici Bd. 1-4,13. Aufl., Paderborn, 1991-2013;

Krämer, Peter, Kirchenrecht, 2 Bde., Stuttgart – Berlin – Köln 1992-1993;

einschlägige Artikel des Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, hg. v. A. v. Campenhausen – I. Riedel-Spangenberger – R. Sebott, 3 Bde., Parderborn – München – Wien – Zürich 2000-2004 sowie des Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hg. v. S. Haering – W. Rees – H. Schmitz, 3. Aufl., Regensburg 2015.

Vorlesung, 2-stündig, ab 09.12.2021, Do, 14.00 – 16.00 Uhr, SR 2, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14

Zielgruppe:                
Magister Theologiae 2021/2013 (01-M12-1V3),
BA 2021/2015 (01-BAThSt-SQ-TPTh3),
LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-TPTh3)
GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1/2) und weitere Interessierte.)

LeistNachweis:          
Studierende im MagTheol SPO 2021 bzw. 2013 belegen diese Veranstaltung im Rahmen des Moduls M-12, das wahlweise durch eine Modulprüfung im Fach Christliche Sozialethik oder im Fach Theologische Ethik – Moraltheologie geprüft wird. Die Leistungsnachweise für andere Studierende richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland kann als rechtlich geordnetes ko­operatives Zusammenwirken bei gegenseitiger Unabhängigkeit beschrieben werden. Die Vorlesung behandelt Grundfragen des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat und geht auf Einzelfragen ein, die der rechtlichen Regelung bedürfen, wie etwa Religionsunterricht, Ver­mögens- und Finanzierungsfragen, Schutz der Sonn- und Feiertage, Militär- und Anstaltsseel­sorge usw.

Literatur:
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben!

Vorlesung, 2-stündig, Do, 10.00 – 12.00 Uhr, HS 317, Neue Uni, Sanderring

Zielgruppe:                
Studierende für LA Gymnasien 2015 (01-LA-Gym-GKR) sowie alle Lehramtsstudierenden im Freien Bereich LA 2015 (01-LA-FB-TPTh2) und für GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1/2) sowie weitere Interessierte.)

Zum Thema:
Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung im Sommersemester „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche. Einführung in das Kirchenrecht“ auf. Die dort besprochenen Themen werden vertieft und insbesondere mit Blick auf die aktuellen Lehrpläne konkretisiert. Dabei werden mit den Studierenden passende Konzepte zur Umsetzung kirchenrechtlicher Themen im Religionsunterricht entwickelt.

Literatur:
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben!