Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Wintersemester 2020/21

Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Martin Rehak

Vorlesung: 2-std., Montag 14-16 Uhr, HS 317, Neue Universität (Sanderring 2)

Anmerkung: Falls bis zu 15 Teilnehmer*innen: Neue Uni HS 317. Falls mehr als 15 Teilnehmer*innen: Voraussichtlich Online-Lehrveranstaltung

Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des katholischen Eherechts und gewährt Aus- und Einblicke in die Praxis des kirchlichen Eheprozessrechts. Der Lehrstoff wird anhand von Übungsfällen praktisch angewandt und vertieft.

Aus dem Inhalt: Grundlagen und Grundfragen der katholischen Ehetheologie. Systematik des kanonischen Eherechts. Kirchenamtliche Ehevorbereitung. Ehehindernisse. Ehewille (Ehekonsens). Überblick über mögliche Konsensmängel. Kanonische Form der Eheschließung. Konfessions- und religionsverschiedene Ehe. Convalidatio und sanatio ungültig geschlossener Ehen. Auflösung gültiger Ehen (privilegium Paulinum; Nichtvollzug; Ehescheidung in favorem fidei) und Annullierung ungültiger Ehen. Grundzüge des kanonischen Eheprozessrechts und Überblick über den Verfahrensablauf.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur:

Hans Heimerl, Helmuth Pree, Kirchenrecht. Allgemeine Normen und Eherecht, Wien u.a 1983;

Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 133–143;

Rüdiger Althaus, Joseph Prader, Heinrich J.F. Reinhardt, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen 52014;

Heinrich J.F. Reinhardt, Die kirchliche Trauung. Ehevorbereitung, Trauung und Registrierung der Eheschließung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, Essen 32014;

Stephan Haering u.a. (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 84–91; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;

Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort § 48; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;

Ludger Müller, Christoph Ohly (Hg.), Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, dort §§ 23; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar.

Auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.

Zielgruppe: MagTheol 2013 (01-M22-1V1), BA 2015 (01-BA-ThSt-ThV1-1V), LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-TPTh1/2-1V), GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1 o. 01-LA-GWS-RKG2) und weitere Interessierte. Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden.

Ebenso bestehen in Rücksprache mit den Dozenten (Rehak, Krähe) Kombinationsmöglichkeiten für Studierende der BA- und MA-Studien-   gänge hinsichtlich der Vertiefungs- bzw. WPf-Module.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Vorlesung: 2- std., Dienstag 14-16 Uhr, HS 317, Neue Universität (Sanderring 2)

Die Dienste der Verkündigung und der Heiligung sind zwei wesentliche Bereiche aus dem Gesamtspektrum des kirchlichen Handelns. Die Vorlesung will die geltenden kirchlichen Normen zum Verkündigungsdienst sowie zu den Sakramenten der Initiation (Taufe, Firmung, Eucharistie) im Zusammenhang darstellen, um so eine verlässliche Orientierung für die Tä­tigkeit in den verschiedenen pastoralen Handlungsfeldern zu geben.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur:

Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 107–118, 120–121, 123–126;

Stephan Haering u.a. (Hg.) Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 62–64, 67–70, 77–78; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;

Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort §§ 31–39, 42-44; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;

Ludger Müller, Christoph Ohly (Hg.), Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, dort §§ 12–19; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar.

Auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.

Zielgruppe: MagTheol 2013 (01-M11-1V3), BA 2015 (01-BA-ThSt-ThV1-1V), LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-TPTh1/2-1V), GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1 o. 01-LA-GWS-RKG2) und weitere Interessierte.

Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden. Ebenso bestehen in Rücksprache mit den Dozenten (Rehak, Krähe) Kombinationsmöglichkeiten für Studierende der BA- und MA-Studiengänge hinsichtlich der Vertiefungs- bzw. WPf-Module.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Vorlesung: 2-std., Donnerstag 10-12 Uhr

Anmerkung: Ort wird noch bekanntgegeben; evtl. Online-Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung bietet einen Überblick über die kirchliche Rechtsgeschichte bis in die Gegenwart. Ausgehend von der Geschichte der Rechtsquellen werden dabei auch die materiellen Regelungsgegenstände des kirchlichen Rechts summarisch beleuchtet.
Die Vorlesung eignet sich auch für Jura-Studenten – insbesondere im Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts – die sich mit der Bedeutung des Kirchenrechts für die europäische Rechtsentwicklung beschäftigen.
(Künftige) Promovenden, die den akademischen Grad eines „Dr. iur. utr.“ erwerben möchten, werden mit den elementaren Grundlagen der rechtsgeschichtlichen Quellenexegese gen. § 24 PromO vertraut gemacht.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur:

Willibald M. Plöchl, Geschichte des Kirchenrechts, 5. Bde., Wien, München 1953-1969 (Bde. 1-3 auch 21960-1970);

Hans Erich Feine, Kirchliche Rechtsgeschichte. Die katholische Kirche, Köln 41964;

Peter Erdö, Die Quellen des Kirchenrechts. Eine geschichtliche Einführung, Frankfurt a.M., 2002;

Johannes Mühlsteiger, Kirchenordnungen. Anfänge kirchlicher Rechtsbildung, Berlin 2006;

Axel von Campenhausen, Heinrich de Wall, Staatskirchenrecht – Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa, München 42006;

Heinrich de Wall, Stefan Muckel, Kirchenrecht. Ein Studienbuch, München 52017;

Christoph Link, Kirchliche Rechtsgeschichte – Kirche, Staat und Recht in der europäischen Geschichte von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert. Ein Studienbuch, München 32017.

Zielgruppe: MagTheol 2013 (01-M23), BA 2015 (BAThSt-SQ-ThID), LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-ThID), GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG2-1/2V), Studierende der Rechtswissenschaft sowie alle interessierten Studierenden.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Seminar: 2-std., Mittwoch 16-18 Uhr, Seminarraum 2, Zobelhof (Bibrastraße 14)

Hat das Kirchenrecht einen Ort innerhalb der Theologie? Gibt es mit anderen Worten eine theologische Grundlegung des kanonischen Rechts? Oder stellt Kirchenrecht für Kirche und Theologie einen Fremdkörper dar, wie etwa Rudolf Sohm meinte („Das Wesen der Kirche ist geistlich, das Wesen des Rechts ist weltlich. Das Wesen des Kirchenrechts steht mit dem Wesen der Kirche in Widerspruch“), mit dem man sich irgendwie arrangieren muss? Stehen die Begründungsansätze, die in den letzten 100 Jahren dieser grundsätzlichen Infragestellung des Kirchenrechts entgegengestellt wurden, zueinander in Konkurrenz oder können sie sich ergänzen?
Welche Funktion hat das Kirchenrecht für die Theologie? Und welche Funktion hat umgekehrt die Theologie für das Kirchenrecht? Ist die Kanonistik, wie etwa Hans Barion meinte, zugleich Sklavin (ancilla), Hüterin (custos) und Erleuchterin (illuminatrix) der Dogmatik? Beruht das Kirchenrecht, wie etwa Eugenio Corecco meinte, nicht auf von der Vernunft, sondern auf vom Glauben getragenen Anordnungen?
Ist das Recht der Kirche überhaupt „richtiges“ Recht? Gibt es umgekehrt eine Rechtstheorie des Kirchenrechts? Was kann die Wissenschaft vom Kirchenrecht dazu beitragen, dass kanonisches Recht an andere Rechtsordnungen anschlussfähig bleibt und als Teil einer globalen Kultur des Rechts angesehen werden kann? Welche Bedeutung kann dabei beispielsweise der Rechtslinguistik und der Rechtssoziologie zukommen?
Gebührt – wie die „Korrekte Kanonistik“ lehrt – dem Kodex ein Primat über das Konzil? Was gilt mit anderen Worten, wenn die höchste kirchliche Autorität in Gestalt der Lehraussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils einerseits, in Gestalt der Gesetzgebung des amtierenden Papstes andererseits in Widerspruch zueinander geraten? Inwieweit und inwiefern hängen die Antworten auf die Frage nach Sinn und Zweck des Kirchenrechts generell vom eigenen Kirchenbild ab?
Welche Methoden sind schließlich dem kanonischen Recht als Materialobjekt der Kirchenrechtswissenschaft angemessen? Was macht den Wissenschaftscharakter der Kanonistik aus?
Im Studium alter und neuer Texte begibt sich das Seminar „Grundfragen der Kirchenrechtswissenschaft und ihrer Methodik“ auf eine spannende und intensive Suche nach Antworten auf die vorstehend skizzierten Fragen.

Leistungsnachweis: Referat und schriftliche Ausarbeitung

Literatur: Eine Liste mit einschlägiger Literatur kann im Lehrstuhlsekretariat bzw. in WueCampus eingesehen werden. Es ist geplant, ausgewählte Einzelfragen in Workshops mit Fachkolleginnen und Fachkollegen zu vertiefen.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M24-4/5), Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie   Master 2012 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden. Die Veranstaltung ist außerdem für Magister Theologiae, Lehramt und Bachelor im SQL-Bereich als Seminar im interdisziplinären Gespräch belegbar. Zudem ist diese Veranstaltung auch im ASQ-Bereich der Universität für alle Studierenden geöffnet.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Seminar: 2-std., Die Teilnahme erfolgt auf persönliche Einladung des Dozenten. Zeit und Ort werden gesondert bekannt gegeben.

Organisatorische Hinweise: Die Lehrveranstaltung wird als 2-stündige Blockveranstaltung durchgeführt.

Leistungsnachweis: Die Art des Leistungsnachweises wird mit den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung vereinbart. Die Teilnehmer präsentieren ihre eigenen Forschungsergebnisse und diskutieren und vertiefen diese im wissenschaftlichen Diskurs mit den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Zielgruppe: Studierende, die Abschlussarbeiten schreiben; Promovendinnen und Promovenden sowie Habilitanden im Fach Kirchenrecht.

Lehrveranstaltungen von Mag. Theol. Anna Krähe

Vorlesung: 2-std., Mittwoch 10-12 Uhr (bis 16.12.20), Seminarraum 2, Zobelhof (Bibrastraße 14)

Was ist Kirchenrecht? Benötigt die Kirche ein Kirchenrecht? Wie unterscheidet sich das Kir­chenrecht von staatlichem Recht und vom Staatskirchenrecht? In welchem Verhältnis steht die Kirchenrechtswissenschaft zu anderen theologischen Disziplinen? Welche Rechtsquellen zieht die Kirchenrechtswissenschaft heran? Wie werden kirchenrechtliche Normen begrün­det? Mit welchen Grundbegriffen arbeitet das Kirchenrecht? Welche Hermeneutik und Me­thodik ist bei der Auslegung der Rechtsquellen zu beachten?
Die Vorlesung beantwortet diese Fragen und führt in die theologische Grundlegung des Kir­chenrechts, die allgemeinen Normen sowie in grundlegende Strukturen und Bereiche der kirchlichen Rechtsordnung ein. Die Anwendung kirchenrechtlicher Normen wird anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis verdeutlicht, sodass die Relevanz der kirchlichen Rechtsordnung für das Handeln der Kirche deutlich wird.

Leistungsnachweis: Nach Abschluss der jeweiligen Einführungsmodule im Magister Theologiae und im Bachelor findet eine Klausur (90min) unter Einbeziehung aller beteiligten Fächer der jeweiligen Moduls statt.

Literatur:

Gesetzbuch: Codex luris Canonici. Auctoritate loannis Pauli PP. II promulgatus. Lateinisch-deutsche Ausgabe, hg. im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz, der Schweizer Bischofskonferenz, der Erzbischöfe von Luxemburg und von Straßburg sowie der Bischöfe von Bozen-Brixen, von Lüttich und von Metz, 8. Aufl., Kevelaer 2017.


Literatur: Müller, Ludger – Ohly, Christoph, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018;

Rhode, Ulrich, Kirchenrecht, Stuttgart 2015; Demel, Sabine, Einführung in das Recht der katholischen Kirche: Grundlagen, Quellen, Beispiele, Darmstadt 2014;

Aymans, Winfried – Mörsdorf, Klaus, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex luris Canonici Bd. 1-4,13. Aufl., Paderborn, 1991-2013;

Krämer, Peter, Kirchenrecht, 2 Bde., Stuttgart – Berlin – Köln 1992-1993;

einschlägige Artikel des Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, hg. v. A. v. Campenhausen – I. Riedel-Spangenberger – R. Sebott, 3 Bde., Parderborn – München – Wien – Zürich 2000-2004 sowie des Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hg. v. S. Haering – W. Rees – H. Schmitz, 3. Aufl., Regensburg 2015.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2013 (01-M4-1V2); Bachelor 2015 (01-BAThSt-GELitKR-1V2)

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Vorlesung:  2-std., Donnerstag 14-16 Uhr (ab 03.12.20), Online-Lehrveranstaltung

Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland kann als rechtlich geordnetes ko­operatives Zusammenwirken bei gegenseitiger Unabhängigkeit beschrieben werden. Die Vorlesung behandelt Grundfragen des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat und geht auf Einzelfragen ein, die der rechtlichen Regelung bedürfen, wie etwa Religionsunterricht, Ver­mögens- und Finanzierungsfragen, Schutz der Sonn- und Feiertage, Militär- und Anstaltsseel­sorge usw.

Leistungsnachweis: Studierende im Magister Theologiae SPO 2013 belegen diese Veranstaltung im Rahmen des Moduls M-12, das wahlweise durch eine Modulprüfung im Fach Christliche Sozialethik oder im Fach Theologische Ethik – Moraltheologie geprüft wird. Die Leistungsnachweise für andere Studierende richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2013 (01-M12-1V3), BA 2015 (01-BAThSt-SQ-TPTh3), LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-TPTh3), GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1/2) und weitere Interessierte.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Vorlesung:  2-std., Donnerstag 10-12 Uhr, Seminarraum 2, Zobelhof (Bibrastraße 14)

Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung im Sommersemester „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche. Einführung in das Kirchenrecht“ auf und richtet sich insbesondere an Studierende im Lehramt Kath. Religionslehre.
Die in der Grundlagenvorlesung besprochenen Themen werden vertieft und insbesondere mit Blick auf die aktuellen Lehrpläne konkretisiert. Unter Anleitung entwickeln die Studierenden passende Konzepte zur Umsetzung kirchenrechtlicher Themen im Religionsunterricht, wobei sie die zu behandelnden Themen mitbestimmen und eigenständig ausgestalten können.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Zielgruppe: LA Gymnasien 2015 (01-LA-Gym-GKR) sowie alle Lehramtsstudierenden im Freien Bereich LA 2015 (01-LA-FB-TPTh2) und für GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1/2) sowie weitere Interessierte.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Seminar:  2-std., Dienstag 8.00-10.00 Uhr, Online-Lehrveranstaltung

„Den Gläubigen ist es unbenommen, Vereinigungen für Zwecke der Caritas oder der Frömmigkeit oder zur Förderung der christlichen Berufung in der Welt frei zu gründen und zu leiten […]“, heißt es in c. 215 CIC/1983. In diesem grundlegenden Recht auf Vereinigungsfreiheit ist abgebildet und zugleich garantiert, dass nicht nur die Kirche selbst als Gemeinschaft konstituiert ist, sondern dass sie immer auch Raum für eine Vielzahl und Vielfalt von Gemeinschaften bietet, in denen Gläubige teils auch mit großer Autonomie gegenüber kirchlichen Autoritäten gemeinsam ein kirchliches Ziel verfolgen und an der kirchlichen Sendung mitwirken können. Die rechtlichen Möglichkeiten für innerkirchliche Gruppierungen sind vielfältig und reichen von freien Zusammenschlüssen und privaten sowie öffentliche Vereinen von Gläubigen bis hin zu Säkularinstituten und Orden.
Im Lektürekurs werden zunächst die Grundlagen der verschiedenen Gemeinschaftsformen mittels konziliarer Texte und der kodikarischen Normen erarbeitet. Die Betrachtung der Vereinigungsformen soll aber nicht abstrakt bleiben, sondern es werden darauf aufbauend auch ausgewählte Satzungen, Statuten, Konstitutionen und weitere konstitutive Texte gelesen, die Zusammenwirken und Leben in konkreten Gemeinschaften regeln.
Der Lektürekurs soll einen Einblick in die Diversität von Vergemeinschaftungen innerhalb der Kirche sowie deren Selbstverständnis und rechtliche Form bieten. Spezifische Vorerfahrungen mit bestimmten Gemeinschaftsformen sind nicht notwendig.

Leistungsnachweis: Leistungsnachweise können nach Absprache auf der Grundlage der jeweiligen Studienordnungen insbesondere im Freien Bereich bzw. SQL- und ASQ-Bereich erbracht werden.

Literatur: Mitzubringen sind der Codex Iuris Canonici sowie ein Konzilskompendium bzw. eine dt./lat. Version der Konzilstexte. Weitere Literatur wird in der Veranstaltung besprochen.

Zielgruppe: Alle interessierten Studierenden

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.