Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Wintersemester 2019/20

Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Martin Rehak

Vorlesung: 2-std., Dienstag, 14-16 Uhr, HS 315, Neue Universität (Sanderring 2)

Die Dienste der Verkündigung und der Heiligung sind zwei wesentliche Bereiche aus dem Gesamtspektrum des kirchlichen Handelns. Die Vorlesung will die geltenden kirchlichen Normen zum Verkündigungsdienst sowie zu den Sakramenten der Initiation (Taufe, Firmung, Eucharistie) im Zusammenhang darstellen, um so eine verlässliche Orientierung für die Tätigkeit in den verschiedenen pastoralen Handlungsfeldern zu geben.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur: Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 107–118, 120–121, 123–126; Stephan Haering u.a. (Hg.) Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 62–64, 67–70, 77–78; Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort §§ 31–39, 42-44; auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2013 (01-M11-1V3), BA 2015 (01-BA-ThSt-ThV1-1V), LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-TPTh1/2-1V), GWS  2015 (01-LA-GWS-RKG1 o. 01-LA-GWS-RKG2) und weitere Interessierte. Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden. Ebenso bestehen in Rücksprache mit den Dozenten (Rehak, Krähe) Kombinationsmöglichkeiten für Studierende der BA- und MA-Studiengänge hinsichtlich der Vertiefungs- bzw. WPf-Module.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

 

Vorlesung: 2-std., Montag, 14-16 Uhr, HS 317, Neue Universität (Sanderring 2)

Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des katholischen Eherechts und gewährt Aus- und Einblicke in die Praxis des kirchlichen Eheprozessrechts. Der Lehrstoff wird anhand von Übungsfällen praktisch angewandt und vertieft.

Aus dem Inhalt: Grundlagen und Grundfragen der katholischen Ehetheologie. Systematik des kanonischen Eherechts. Kirchenamtliche Ehevorbereitung. Ehehindernisse. Ehewille (Ehekonsens). Überblick über mögliche Konsensmängel. Kanonische Form der Eheschließung. Konfessions- und religionsverschiedene Ehe. Convalidatio und sanatio ungültig geschlossener Ehen. Auflösung gültiger Ehen (privilegium Paulinum; Nichtvollzug; Ehescheidung in favorem fidei) und Annullierung ungültiger Ehen. Grundzüge des kanonischen Eheprozessrechts und Überblick über den Verfahrensablauf.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur: Hans Heimerl / Helmuth Pree, Kirchenrecht. Allgemeine Normen und Eherecht, Wien u.a 1983; Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 133–143; Rüdiger Althaus / Joseph Prader / Heinrich J.F. Reinhardt, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen 52014; Heinrich J.F. Reinhardt, Die kirchliche Trauung. Ehevorbereitung, Trauung und Registrierung der Eheschließung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, Essen 32014; Stephan Haering u.a. (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 84–91; Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort § 48; auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2013 (01-M22-1V1), BA 2015 (u.a. 01-BA-ThSt-ThV1-1V), LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-TPTh1/2-1V), GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1 o. 01-LA-GWS-RKG2) und weitere Interessierte. Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden. Ebenso bestehen in Rücksprache mit den Dozenten (Rehak, Krähe) Kombinationsmöglichkeiten für Studierende der BA- und MA-Studiengänge hinsichtlich der Vertiefungs- bzw. WPf-Module.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Vorlesung / Übung: 2-std., Donnerstag, 10-12 Uhr, SR 20, Alte Universität
(Domerschulstraße 16)

Die Lehrveranstaltung bietet einen Überblick über die kirchliche Rechtsgeschichte bis in die Gegenwart. Ausgehend von der Geschichte der Rechtsquellen werden dabei auch die materiellen Regelungsgegenstände des kirchlichen Rechts summarisch beleuchtet.

Die Vorlesung eignet sich auch für Jura-Studenten – insbesondere im Schwerpunktbereich 1: Grundlagen des Rechts – die sich mit der Bedeutung des Kirchenrechts für die europäische Rechtsentwicklung beschäftigen.

(Künftige) Promovenden, die den akademischen Grad eines „Dr. iur. utr.“ erwerben möchten, werden mit den elementaren Grundlagen der rechtsgeschichtlichen Quellenexegese gen. § 24 PromO vertraut gemacht.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur: Plöchl, Willibald M., Geschichte des Kirchenrechts, 5. Bde., Wien, München 1953-1969 (Bde. 1-3 auch 21960-1970); Feine, Hans Erich, Kirchliche Rechtsgeschichte. Die katholische Kirche, Köln 41964; Erdö, Peter, Die Quellen des Kirchenrechts. Eine geschichtliche Einführung, Frankfurt a.M., 2002; Mühlsteiger, Johannes, Kirchenordnungen. Anfänge kirchlicher Rechtsbildung, Berlin 2006; Von Campenhausen, Axel / de Wall, Heinrich, Staatskirchenrecht – Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa, München 42006; De Wall, Heinrich / Muckel, Stefan, Kirchenrecht. Ein Studienbuch, München 52017; Link, Christoph, Kirchliche Rechtsgeschichte – Kirche, Staat und Recht in der europäischen Geschichte von den Anfängen bis ins 21. Jahrhundert. Ein Studienbuch, München 32017.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2013 (01-M23), BA 2015 (BAThSt-SQ-ThID), LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-ThID), GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG2-1/2V), Studierende der Rechtswissenschaft sowie alle interessierten Studierenden.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Hauptseminar: 2-std., Mittwoch, 16-18 Uhr, Sitzungszimmer, Zobelhof (Bibrastraße 14)

Nicht zuletzt im Zusammenhang mit der „MHG-Studie“ zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche durch Kleriker hat die Frage nach Sinn und Zweck eines kirchlichen Strafrechts – besonders mit Blick auf jene Fälle, in denen aus Gründen der Verjährung staatlicherseits keine Strafverfolgung stattfindet – neues Gewicht gewonnen.

Die Lehrveranstaltung dient dazu, zum einen die Grundlagen und Strukturen des materiellen kirchlichen Strafrechts sowie des kirchlichen Strafverfahrensrechts kennen zu lernen. Zum anderen sollen jene materiellen und prozessualen Normen, die sich speziell mit dem benannten Problemfeld beschäftigen, genauer untersucht werden. Dazu ist auch der Entwurf für eine Reform des kodikarischen Strafrechts kritisch zu evaluieren.

Es ist beabsichtigt, in die Lehrveranstaltung auch Praktiker einzubeziehen (kirchliche Strafrichter, Missbrauchsbeauftragte).

Eine Liste mit möglichen Einzelthemen ist am Lehrstuhl bzw. in WueCampus einsehbar.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Quellen: Codex Iuris Canonici; Normen über die der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen Delikte (so genannte graviora delicta) vom 21.05.2010, in: AAS 102 (2010) 419-430; Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener durch Kleriker, Ordensangehörige und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz (2013); Schema recognitionis Libri VI Codicis Iuris Canonici (2011).

Literatur: Fabritz, Peter, Die „iusta poena“ im Strafprozess wegen sexuellen Missbrauchs. Ein Workshopbericht, in: Hallermann /Meckel / Pfannkuche / Pulte (Hg.), Der Strafanspruch der Kirche in Fällen von sexuellem Missbrauch, Würzburg 2012, 367-377; Graulich, Markus, Die große Strafrechtsreform der Päpste Benedikt XVI. und Franziskus, in: Pulte (Hg.), Tendenzen der kirchlichen Strafrechtsentwicklung (KStKR 25), Paderborn 2017, 11-21; Green, Thomas J., Initial Reflections on the Schema recognitionis Libri VI Codicis iuris canonici, in: Studia canonica 50 (2016), 5-29; Güthoff, Elmar, Ein Überblick über die im zweiten Teil des Strafrechts des CIC (cann. 1364-1399) geplanten Änderungen, in: AfkKR 181 (2012), 75-89; Haering, Stephan, Joseph Hollweck und sein Werk „Die kirchlichen Strafgesetze“. Anmerkungen anlässlich der anstehenden Reform des kirchlichen Strafrechts, in:  Folia theologica et canonica 6 (2017), 209-226; ders., Reichweite und Grenzen des kirchlichen Strafrechts im Vorgehen gegen Sexualstraftäter. Bestandsaufnahme und Ausblick, in: Hallermann u.a. (Hg.), Der Strafanspruch der Kirche …, Würzburg 2012, 211-242; Hallermann, Heribert, Obligatio orta ex ipso ministerio. Das Strafrecht als ordentliches Instrument des Hirtendienstes, in: Pulte / Weitz (Hg.), Veritas vos liberabit. Festschrift zum 65. Geburtstag von Günter Assenmacher, Paderborn 2017, 449-469; Lüdicke, Klaus, Das Kirchliche Strafrecht. Reformbedarf und Perspektiven, in: Quod iustum est et aequum. Scritti in onore del Cardinale Zenone Grocholewski per il cinquantesimo di sacerdozio, Poznań 2013, 223-231; ders., Kirchliches Strafrecht und sexueller Missbrauch Minderjähriger. Eine Problemanzeige, in: Haering (Hg.), In mandatis meditari. Festschrift für Hans Paarhammer zum 65. Geburtstag, Berlin 2012, 619-638; Müller, Ludger, Zensuren und Strafen im kanonischen Recht. Überlegungen zu Grundfragen des Sanktionsrechtes der Lateinischen Kirche, in: ders. (Hg.), Geist - Kirche – Recht. Festschrift für Libero Gerosa zur Vollendung des 65. Lebensjahres, Berlin 2014, 267-284; Ortner, Max, Die Entwertung des Gesetzlichkeitsprinzips und des Analogieverbotes durch die Generalnorm des Kanon 1399 des CIC/1983, Hamburg 2017; Platen, Peter, Der Diözesanbischof und das Disziplinar- und Strafrecht, in: Demel / Althaus (Hg.), Zwischen Vollmacht und Ohnmacht. Die Hirtengewalt des Diözsanbischofs und ihre Grenzen, Freiburg i.Br. 2015, 229-255; ders., Perspektiven für eine Reform des kirchlichen Strafrechts mit besonderem Blick auf den sexuellen Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche, in: Haering (Hg.), In mandatis meditari, Berlin 2012, 639-656; Pulte, Matthias, Vaticanum II und Strafrechtsreform – Was war und was die Väter wollten, in: ders. (Hg.), Tendenzen der kirchlichen Strafrechtsentwicklung (KStKR 25), Paderborn 2017, 167-183; ders., Strafanspruch des Staates - Strafanspruch der Kirche. Der juristische Umgang mit den delicta graviora. Rechtsdogmatische Anmerkungen, in: Hallermann u.a. (Hg.), Der Strafanspruch der Kirche …, Würzburg 2012, 39-65; Rees, Wilhelm, Evolution im Strafrecht der römisch-katholischen Kirche mit besonderem Blick auf die delicta graviora und die von Papst Benedikt XVI. in die Wege geleitete Strafrechtsreform, in: Schulte (Hg.), Politik, Religion und Recht, Berlin 2017, 165-209; ders., Katholische Kirche und Menschenrechte. Erwartungen an ein künftiges Strafrecht, in: Ohly / ders. / Gerosa (Hg.), Theologia Iuris Canonici. Festschrift für Ludger Müller zur Vollendung des 65. Lebensjahres, Berlin 2017, 639-665; ders., Delicta graviora im Recht der römisch-katholischen Kirche und der katholischen Ostkirchen, in: Güthoff / Korta (Hg.), Clarissimo professori doctori Carolo Giraldo Fürst. In memoriam Carl Gerold Fürst (AIC 50), Frankfurt a.M. 2013, 467-506; ders., Zur Novellierung des kirchlichen Strafrechts im Blick auf sexuellen Missbrauch einer minderjährigen Person durch Kleriker und andere schwerwiegendere Straftaten gegen die Sitten. Gesamtkirchliches Recht und Maßnahmen einzelner Bischofskonferenzen, in: AfkKR 180 (2011), 466-513; ders., Die Strafgewalt der Kirche. Das geltende kirchliche Strafrecht – dargestellt auf der Grundlage seiner Entwicklungsgeschichte (KStuT 41), Berlin 1993.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2013 (01-M24-5S1/2 u. 01-M-23b), BA 2015 (u. a. 01-BAThSt-WPF-ThWD1-4), LA 2015 (01-LA-GymRs-SPTh), Master (01-MA-ThSt-KR3-5), GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1/2) sowie alle weiteren interessierten Studierenden. Zur Vorplanung der Durchführung und Arbeitsweise im Hauptseminar werden Interessenten um frühzeitige Anmeldung bis spätestens 09.10.2019 gebeten.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

 

Kolloquium: 2-std., Freitag, 09-10 Uhr, SR Dachgeschoss, Zobelhof (Bibrastraße 14)

Die Veranstaltung richtet sich hauptsächlich an Studierende, die eine Magisterprüfung im Kirchenrecht ablegen. In Absprache mit den Studierenden wird jede Sitzung von den Studierenden durch häusliches Eigenstudium vorbereitet und dient der Klärung von hierbei auftretenden Unklarheiten und Zweifelsfragen. Der eigene Lernerfolg kann so kontrolliert und das Gelernte weiter vertieft und ergänzt werden.

Daneben kann die Vorlesung auch von den Hörerinnen und Hörern der anderen Vorlesungen genutzt werden, um offene Fragen zu klären und den Stoff in der Diskussion bzw. anhand von Übungsaufgaben zu vertiefen.

Leistungsnachweis:

Literatur:

Zielgruppe: Hörer (m/w) der Vorlesungen; Kandidaten  (m/w) der Magisterprüfung im Fach Kirchenrecht.

 

Lehrveranstaltungen von Mag. Theol. Anna Krähe

Vorlesung: 1 Std., zweistündige Durchführung in der ersten Semesterhälfte vom 16.10.2019 bis 04.12.2019, Mittwoch, 10-12 Uhr, HS 124, Neue Universität (Sanderring 2)

Was ist Kirchenrecht? Benötigt die Kirche ein Kirchenrecht? Wie unterscheidet sich das Kir-chenrecht von staatlichem Recht und vom Staatskirchenrecht? In welchem Verhältnis steht die Kirchenrechtswissenschaft zu anderen theologischen Disziplinen? Welche Rechtsquellen zieht die Kirchenrechtswissenschaft heran? Wie werden kirchenrechtliche Normen begründet? Mit welchen Grundbegriffen arbeitet das Kirchenrecht? Welche Hermeneutik und Methodik ist bei der Auslegung der Rechtsquellen zu beachten?

Die Vorlesung beantwortet diese Fragen und führt in die theologische Grundlegung des Kirchenrechts, die allgemeinen Normen, sowie in grundlegende Strukturen und Bereiche der kirchlichen Rechtsordnung ein. Die Anwendung kirchenrechtlicher Normen wird anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis verdeutlicht, sodass die Relevanz der kirchlichen Rechtsordnung für das Handeln der Kirche deutlich wird.

Literatur: Codex luris Canonici. Auctoritate loannis Pauli PP. II promulgatus. Lateinisch-deutsche Ausgabe, hg. im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz, der Schweizer Bischofskonferenz, der Erzbischöfe von Luxemburg und von Straßburg sowie der Bischöfe von Bozen-Brixen, von Lüttich und von Metz, 8. Aufl., Kevelaer 2017; Müller, Ludger – Ohly, Christoph, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018; Rhode, Ulrich, Kirchenrecht, Stuttgart 2015; Demel, Sabine, Einführung in das Recht der katholischen Kirche: Grundlagen, Quellen, Beispiele, Darmstadt 2014; Aymans, Winfried – Mörsdorf, Klaus, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex luris Canonici Bd. 1-4,13. Aufl., Paderborn, 1991-2013; Krämer, Peter, Kirchenrecht, 2 Bde., Stuttgart – Berlin – Köln 1992-1993; einschlägige Artikel des Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, hg. v. A. v. Campenhausen – I. Riedel-Spangenberger – R. Sebott, 3 Bde., Parderborn – München – Wien – Zürich 2000-2004 sowie des Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hg. v. S. Haering – W. Rees – H. Schmitz, 3. Aufl., Regensburg 2015.

Leitungsnachweis: Nach Abschluss der jeweiligen Einführungsmodule im Magister Theologiae und im Bachelor findet eine Klausur (90min) unter Einbeziehung aller beteiligten Fächer der jeweiligen Moduls statt.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2013 (01-M4-1V2), Bachelor 2015 (01-BAThSt-GELitKR-1V2) und auch alle weiteren Interessierten sind eingeladen.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen  WueCampus-Kursraum.

Vorlesung: 1 Std., zweistündige Durchführung in der zweiten Semesterhälfte vom 05.12.2018 bis 30.01.2020, Donnerstag von 14-16 Uhr, SR Dachgeschoss, Zobelhof (Bibrastraße 14)

Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland kann als rechtlich geordnetes kooperatives Zusammenwirken bei gegenseitiger Unabhängigkeit beschrieben werden. Die Vorlesung behandelt Grundfragen des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat und geht auf Einzelfragen ein, die der rechtlichen Regelung bedürfen, wie etwa Religionsunterricht, Vermögens- und Finanzierungsfragen, Schutz der Sonn- und Feiertage, Militär- und Anstaltsseelsorge usw.

Literatur: Campenhausen, Axel von – de Wall, Heinrich, Staatskirchenrecht. Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechtes in Deutschland und Europa. Ein Studienbuch, München 42006; Classen, Claus Dieter, Religionsrecht, Tübingen 22015; Unruh, Peter, Religionsverfassungsrecht, Baden-Baden 42018; einschlägige Artikel des Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, hg. v. A. v. Campenhausen – I. Riedel-Spangenberger – R. Sebott, 3 Bde., Parderborn – München – Wien – Zürich 2000-2004 sowie des Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hg. v. S. Haering – W. Rees – H. Schmitz, 3. Aufl., Regensburg 2015. Auf weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung hingewiesen.

Leitungsnachweis: Studierende im Magister Theologiae SPO 2013 belegen diese Veranstaltung im Rahmen des Moduls M-12, das wahlweise durch eine Modulprüfung im Fach Christliche Sozialethik oder im Fach Theologische Ethik – Moraltheologie geprüft wird. Die Leistungsnachweise für andere Studierende richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zielgruppe: Magister 2013 (01-M12-1V3), BA 2015 (01-BAThSt-SQ-TPTh3), LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-TPTh3), für GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1/2) und weitere Interessierte.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

 

Vorlesung: 2 Std., Donnerstag, 10-12 Uhr, SR Dachgeschoss, Zobelhof (Bibrastraße 14)

Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung im Sommersemester „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche. Einführung in das Kirchenrecht“ auf. Die dort besprochenen Themen werden vertieft und insbesondere mit Blick auf die aktuellen Lehrpläne konkretisiert. Dabei werden mit den Studierenden passende Konzepte zur Umsetzung kirchenrechtlicher Themen im Religionsunterricht entwickelt.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Leitungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zielgruppe: Studierende für LA Gymnasien 2015 (01-LA-Gym-GKR) sowie alle Lehramtsstudierenden im Freien Bereich LA 2015 (u.a. 01-LA-FB-TPTh2) und für GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1/2) sowie weitere Interessierte.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.
 

Lektürekurs: 1 Std., Freitag, 10-12 Uhr , SR Dachgeschoss, Zobelhof (Bibrastraße 14)

In der Apostolischen Konstitution “Sacrae disciplinae leges“, mit der der CIC/1983 in Kraft gesetzt wurde, schreibt Johannes Paul II., dass „dieser neue Codex […] gewissermaßen als ein großes Bemühen aufgefasst werden [kann], eben diese Lehre, nämlich die konziliare Ekklesiologie, in die kanonistische Sprache zu übersetzen.“ Dies gilt besonders für die großen Konstitutionen des II. Vatikanischen Konzils, darüber hinaus aber auch für die zahlreichen Dekrete und Erklärungen, die jeweils spezifische Themen in den Blick nehmen. Im gemeinsamen Lesen und Besprechen der Konzilstexte sollen nicht nur die Grund- und auch Bruchlinien der Texte in den Blick genommen werden, sondern besonders auch ihre rechtlichen Dimensionen, welche Themen Eingang in den CIC/1983 gefunden haben und welche Frage in der rechtlichen Umsetzung noch offen bleiben.

Im Fokus stehen besonders das Dekret über den Hirtendienst der Bischöfe „Christus Dominus“, das Dekret über den Ökumenismus „Unitatis redintegratio“, die Erklärung über die Religionsfreiheit „Dignitatis humanae“ und das Dekret über den Dienst und das Leben der Priester „Presbyterorum ordinis“. Dabei orientiert sich die Auswahl der Text neben den vorgeschlagenen auch an den Interessen der Teilnehmenden.

Literatur: Mitzubringen sind der Codex Iuris Canonici sowie ein Konzilskompendium bzw. eine dt./lat. Version der Konzilstexte. Weitere Literatur wird in der Veranstaltung besprochen.

Leitungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zielgruppe: Alle interessierten Studierenden.