Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Wintersemester 2017/18

Wintersemester 2017/18

Vorlesung: Verkündigungsrecht und Recht der sakramentalen Initiation 

2 Std., Mittwoch, 08-10 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Dozent: Dr. Martin Rehak

Die Dienste der Verkündigung und der Heiligung sind zwei wesentliche Bereiche aus dem Gesamtspektrum des kirchlichen Handelns. Die Vorlesung will die geltenden kirchlichen Normen zum Verkündigungsdienst sowie zu den Sakramenten der Initiation (Taufe, Firmung, Eucharistie) im Zusammenhang darstellen, um so eine verlässliche Orientierung für die Tätigkeit in den verschiedenen pastoralen Handlungsfeldern zu geben.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M11-3 bzw. 01-M11-1V3), BA 2011 und 2015 (01-BATS-KR bzw. 01-BA-ThSt-ThV1-1V), LA 2009 und 2015 im Freien Bereich (01-PT-ThKR-1 bzw. 01-LA-FB-TPTh1/2-1V),  GWS 2009 bzw. 2015 (01-GWS1/-1 o. 01-GWS2/-1 bzw. 01-LA-GWS-RKG1 o. 01-LA-GWS-RKG2) und weitere Interessierte. Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden.

Literatur: Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 107–118, 120–121, 123–126; Stephan Haering u.a. (Hg.) Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 62–64, 67–70, 77–78; Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort §§ 31–39, 42-44; auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.

 

Vorlesung / Übung: Das Eherecht der katholischen Kirche

2 Std., Montag, 14-16 Uhr, Sanderring 2, Hörsaal 317 (Neue Uni)

Dozent: Dr. Martin Rehak

Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des katholischen Eherechts und gewährt Aus- und Einblicke in die Praxis des kirchlichen Eheprozessrechts. Der Lehrstoff wird anhand von Übungsfällen praktisch angewandt und vertieft.

Aus dem Inhalt: Grundlagen und Grundfragen der katholischen Ehetheologie. Systematik des kanonischen Eherechts. Kirchenamtliche Ehevorbereitung. Ehehindernisse. Ehewille (Ehekonsens). Überblick über mögliche Konsensmängel. Kanonische Form der Eheschließung. Konfessions- und religionsverschiedene Ehe. Convalidatio und sanatio ungültig geschlossener Ehen. Auflösung gültiger Ehen (privilegium Paulinum; Nichtvollzug; Ehescheidung in favorem fidei) und Annullierung ungültiger Ehen. Grundzüge des kanonischen Eheprozessrechts und Überblick über den Verfahrensablauf.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M22-1 bzw. 01-M22-1V1), BA 2011 und 2015 (u.a. 01-BATS-KR bzw. 01-BA-ThSt-ThV1-1V), LA 2009 und 2015 im Freien Bereich (01-PT-ThKR-1 bzw. 01-LA-FB-TPTh1/2-1V), GWS 2009 bzw. 2015 (01-GWS1/-1 o. 01-GWS2/-1 bzw. 01-LA-GWS-RKG1 o. 01-LA-GWS-RKG2) und weitere Interessierte. Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden.

Literatur: Hans Heimerl / Helmuth Pree, Kirchenrecht. Allgemeine Normen und Eherecht, Wien u.a 1983; Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 133–143; Rüdiger Althaus / Joseph Prader / Heinrich J.F. Reinhardt, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen 52014; Heinrich J.F. Reinhardt, Die kirchliche Trauung. Ehevorbereitung, Trauung und Registrierung der Eheschließung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, Essen 32014; Stephan Haering u.a. (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 84–91; Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort § 48; auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.

 

Vorlesung: Einführung in die kirchliche Rechtsordnung

1 Std., zweistündige Durchführung in der ersten Semesterhälfte vom 18.10.2017 bis 06.12.2017, Mittwoch, 10-12 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Dozentin: Mag. Theol. Anna Krähe, Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Was ist Kirchenrecht? Benötigt die Kirche ein Kirchenrecht? Wie unterscheidet sich das Kir­chenrecht von staatlichem Recht und vom Staatskirchenrecht? In welchem Verhältnis steht die Kirchenrechtswissenschaft zu anderen theologischen Disziplinen? Welche Rechtsquellen zieht die Kirchenrechtswissenschaft heran? Wie werden kirchenrechtliche Normen begründet? Mit welchen Grundbegriffen arbeitet das Kirchenrecht? Welche Hermeneutik und Methodik ist bei der Auslegung der Rechtsquellen zu beachten?

Die Vorlesung beantwortet diese Fragen und führt in die theologische Grundlegung des Kirchenrechts, die allgemeinen Normen, sowie in grundlegende Strukturen und Bereiche der kirchlichen Rechtsordnung ein. Die Anwendung kirchenrechtlicher Normen wird anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis verdeutlicht, sodass die Relevanz der kirchlichen Rechtsordnung für das Handeln der Kirche deutlich wird.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M4-2 bzw. 01-M4-1V2), Bachelor 2011 bzw. 2015 (01-BATS-GELR-1 bzw. 01-BAThSt-GELitKR-1V2) und auch alle weiteren Interessierten sind eingeladen.

Literatur: Rhode, Ulrich, Kirchenrecht, Stuttgart 2015; Demel, Sabine, Einführung in das Recht der katholischen Kirche: Grundlagen, Quellen, Beispiele, Darmstadt 2014; Krämer, Peter, Kirchenrecht, 2 Bde., Stuttgart – Berlin – Köln 1992-1993; einschlägige Artikel des Lexikons für Kirchen- und Staatskirchenrecht sowie des Handbuchs für katholisches Kirchenrecht (3. Auflage, 2015). Auf weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung hingewiesen.

 

Vorlesung: Grundfragen des Staat-Kirche-Verhältnisses

1 Std., zweistündige Durchführung in der zweiten Semesterhälfte vom 07.12.2017 bis 01.02.2018, Donnerstag von 14-16 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Dozentin: Mag. Theol. Anna Krähe, Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland kann als rechtlich geordnetes kooperatives Zusammenwirken bei gegenseitiger Unabhängigkeit beschrieben werden. Die Vorlesung behandelt Grundfragen des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat und geht auf Einzelfragen ein, die der rechtlichen Regelung bedürfen, wie etwa Religionsunterricht, Vermögens- und Finanzierungsfragen, Schutz der Sonn- und Feiertage, Militär- und Anstaltsseelsorge usw.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M12-3 bzw. 01-M12-1V3), BA 2015 (01-BAThSt-SQ-TPTh3), LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-TPTh3) und weitere Interessierte.

Literatur: Campenhausen, Axel von – de Wall, Heinrich, Staatskirchenrecht. Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechtes in Deutschland und Europa. Ein Studienbuch, München 42006; Unruh, Peter, Religionsverfassungsrecht, Baden-Baden 22012; einschlägige Artikel des Lexikons für Kirchen- und Staatskirchenrecht, des Handbuchs für katholisches Kirchenrecht (3. Auflage, 2015) sowie des Handbuchs des Staatskirchenrechts. Auf weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung hingewiesen.

 

Vorlesung / Übung:  Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche. Schwerpunkte des Kirchenrechts

2 Std., Donnerstag, 10-12 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 302

Dozentin: Mag. Theol. Anna Krähe, Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung im Sommersemester „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche. Einführung in das Kirchenrecht“ auf. Die dort besprochenen Themen werden vertieft und insbesondere mit Blick auf die aktuellen Lehrpläne konkretisiert. Dabei werden mit den Studierenden passende Ideen zur Umsetzung kirchenrechtlicher Themen im Religionsunterricht entwickelt.

Zielgruppe: Studierende für LA Gymnasien 2015 (01-LA-Gym-GKR) sowie alle Lehramtsstudierenden im Freien Bereich LA 2009 bzw. 2015 (01-PT-AFKR-1 bzw. 01-LA-FB-TPTh2) und für GWS 2009 bzw. 2015 (01-GWS1/2 bzw. 01-LA-GWS-RKG1/2) sowie weitere Interessierte.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Lehrveranstaltung verteilt.

 

Hauptseminar: Kirchliches Arbeitsrecht

2 Std., Mittwoch, 16-18 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 320

Dozent: Dr. Martin Rehak

Die katholische Kirche und die ihr zugeordneten Einrichtungen gehören zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Aufgrund und im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts hat die katholische Kirche hierzu ein eigenes Arbeitsrecht entwickelt sowie (für Rechtsstreite auf dem Gebiet des kollektiven Arbeitsrechts) eine eigene kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit aufgebaut. Das Hauptseminar behandelt die Grundlagen und die zentralen Regelungen des kirchlichen Arbeitsrechts der katholischen Kirche. Aktuelle Streitfragen und Probleme werden ebenso analysiert wie die jüngere Rechtsprechung zu ausgewählten Konfliktfeldern. Für einen Einblick in die Praxis des kirchlichen Arbeitsrechts soll eine Exkursion in das Bischöfliche Ordinariat bzw. zum Diözesan-Caritasverband Würzburg die Lehrveranstaltung abrunden (in Planung). Einzelheiten zur Durchführung und Arbeitsweise werden – auch in Abhängigkeit von der Teilnehmerzahl – in der ersten Sitzung besprochen.

Aus dem Inhalt: Verfassungsrechtliche Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts. Das Konzept der Dienstgemeinschaft. Die Grundordnung des kirchlichen Dienstes. Die Loyalitätsobliegenheiten gemäß der Grundordnung. Die Loyalitätsobliegenheiten in der Rechtsprechung der staatlichen Arbeitsgerichte. Das Konzept des Dritten Weges in der kollektiven Regelung von Arbeitsverhältnissen. Überblick über die diversen KODA-Kommissionen. Die Mitarbeitervertretungsordnung und ihre Regelungsgehalte. Die kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit. Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen und Rechtsstellung der Gewerkschaften. Zum Problem der Arbeitnehmerüberlassung bzw. Leiharbeit in kirchlichen Einrichtungen. Das kirchliche Arbeitsrecht im Lichte europarechtlicher Regelungen sowie der Rechtsprechung europäischer Gerichte.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M24-4/5 bzw. 01-M24-4S1 o. 01-M24-5S1/2), BA 2011 bzw. 2015 (01-BATS-TWD1-4 bzw. 01-BAThSt-WPF-ThWD1-4), LA 2009 bzw. 2015 (01-PT-ThKR-1Ü bzw. 01-LA-GymRs-SPTh) sowie alle weiteren interessierten Studierenden.

Literatur: Peter Hanau / Gregor Thüsing, Europarecht und kirchliches Arbeitsrecht. Bestandsaufnahme und Perspektiven, Baden-Baden 2001; Gregor Thüsing, Kirchliches Arbeitsrecht. Rechtsprechung und Diskussionsstand im Schnittpunkt von staatlichem Arbeitsrecht und kirchlichem Dienstrecht, Tübingen 2006; Detlev W Belling, Kirchliches Arbeitsrecht und kirchliche Arbeitsgerichtsbarkeit, in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht [NZA] 23 (2006) 1132–1135; Judith Hahn, Mitbestimmung in kirchlichen Einrichtungen zwischen deutschem Verfassungs- und Europäischem Gemeinschaftsrecht, Essen 2009; dies., Dienstgemeinschaft und Dritter Weg. Das kirchliche Selbstverständnis als Grund und Grenze kirchlicher Tariffindung, in: ZMV – Die Mitarbeitervertretung, Sonderheft 2010, 33-39; dies., Europäisiertes Kirchenrecht? Europas Bedeutung für das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland, in: Theologie und Glaube 105 (2015) 319–336; Gerhard Robbers, Streikrecht in der Kirche, Baden-Baden 2010; Reinhard Richardi, Die Rechtsprechung des kirchlichen Arbeitsgerichtshofs der katholischen Kirche in den Jahren 2006-2010, in: NZA (2011) 1185–1189; ders., Rechtsprechung des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs der katholischen Kirche zu ausgewählten Praxisproblemen, in: NZA 29 (2012) 1393–1399; ders., Arbeitsrecht in der Kirche: Staatliches Arbeitsrecht und kirchliches Dienstrecht, München 72015; Martin Plum, Kirchliche Loyalitätsobliegenheiten im Lichte der Rechtsprechung des EGMR, in: NZA 28 (2011) 1194–1200; Heinz Josef Willemsen / Christian Mehrens, Weltliches Arbeitsrecht und christliche Dienstgemeinschaft, in: NZA 28 (2011) 1205–1211; Burkhard Kämper (Hg.), Das kirchliche Arbeitsrecht vor neuen Herausforderungen, Münster 2012; Raphael Ehrlich, Dienstgemeinschaft und Arbeitnehmerüberlassung. Die Zulässigkeit der Arbeitnehmerüberlassung in den zur Kirche gehörenden Einrichtungen, Freiburg i. Br. 2013; Matthias Lodemann Kirchliche Loyalitätspflichten und die Europäische Menschenrechtskonvention, Freiburg i. Br. 2013; Reiner Tillmans, Die Geltung des kirchlichen Arbeitsrechts für kirchliche Einrichtungen nach der neuen Grundordnung der katholischen Kirche, in: NZA 30 (2013) 178–183; Hermann Reichold, Ein „Ja, aber“ zum Streikverbot in den Kirchen und ihren Einrichtungen, in: NZA 30 (2013) 585–590; Bernd Grzeszick, BAG-Urteil zum Streikverbot in Kirchen – Verfassungs- und Europarecht, in: NZA 30 (2013) 1377–1384; Moritz Hilje, Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen?, Berlin 2015; Ruth Schneider, Leiharbeit in kirchlichen Einrichtungen. Die Frage nach der Zulässigkeit und deren Folgen, Berlin 2016.

 

Kolloquium / Repetitorium: "Sie fragen, wir antworten - oder umgekehrt!"

1 Std, Donnerstag, 16-17 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 107

Dozent: Dr. Martin Rehak

Die Veranstaltung bietet Gelegenheit, offene Fragen aus den Vorlesungen, den Materialien (Übungsfälle, soweit nicht im Rahmen der Vorlesung behandelt!) und der Lektüre zu klären. Für Examenskandidaten (m/w), die keine Modul(teil)prüfungen absolvieren, dient die Veranstaltung einer Wiederholung des Prüfungsstoffs und der Kontrolle ihres bisherigen Lernerfolges. Bei Bedarf kann die Veranstaltung außerdem dazu genutzt werden, die kirchenrechtliche Dimension aktueller Ereignisse und Entwicklungen mit dem Dozenten zu diskutieren.

Zielgruppe: Hörer (m/w) der Vorlesungen; Examenskandidaten (m/w).

 

Übung: „Naturalmente, un manoscritto (Natürlich eine alte Handschrift)“ (Umberto Eco). Einführung in die kirchliche Rechtsgeschichte des Mittelalters (5.–15. Jh.) und die Editionspraxis mittelalterlicher Rechtsquellen.

2 Std., Freitag, 10-12 Uhr, Paradeplatz 4, Seminarraum 320

Dozent: Dr. Martin Rehak

Detektivischer Spürsinn, beharrlicher Forschergeist, alte Sprachkenntnisse, und gleichermaßen ein Blick für das Detail wie auch für die Gesamtsituation: Diese Eigenschaften zeichnen nicht nur William von Baskerville und Adson von Melk in „Der Name der Rose“ aus, sondern sind auch äußerst nützlich für alle, die sich näher mit den kanonistischen Quellentexten des Mittelalters befassen. Bis zum heutigen Tage sind zahlreiche Texte dieser Epoche nicht in gedruckter Form, sondern nur handschriftlich überliefert. Dabei erschweren alte Schriftformen, Abkürzungen (Abbreviationen) und gewöhnungsbedürftige Zitierweisen die Lektüre der in Handschriften und alten Drucken überlieferten Fachliteratur ebenso wie der Umstand, dass der kommentierte Rechtstext dort regelmäßig nur in Stichworten und nicht als Volltext wiedergegeben ist.

Aus dem Inhalt: Überblick über die kirchliche Rechtsgeschichte des Mittelalters. Entstehung und Aufbau des Corpus Iuris Canonici. Übungen zum praktischen Umgang mit der Edition des Corpus Iuris Canonici von Emil Friedberg. Übungen zur Transkription von Abbreviationen und Verweisen. Exkursion in die Handschriftenabteilung der Universitätsbibliothek (in Planung). Werkstattbesuch beim DFG-Projekt „Editionen der Dekretsumme und der Quaestionensumme des Magister Honorius und der Summa Lipsiensis“. Einweisung in die grundlegenden Verfahrensschritte historisch-kritischer Editionen: Feststellung des Bestandes der überliefernden Handschriften, Transkription der einzelnen Überlieferungen, Kollationierung, Text- und Quellenkritik (Anmerkungsapparat), Erstellen von Indizes (Verzeichnissen der zitierten Quellen).

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-SQL-1a bzw. 01-M23k-1), BA 2011 bzw. 2015 (u.a. 01-BATS-KR-1-1Ü bzw. 01-BA-ThSt-ThV1-1Ü), LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-TPTh1-1Ü), GWS 2009 bzw. 2015 (01-GWS1/2 bzw. 01-LA-GWS-RKG2-1Ü) sowie weitere Interessierte. Hörer (m/w) aller Fakultäten nach Absprache. Gute Lateinkenntnisse sind obligatorisch.

Literatur / Hilfsmittel: Peter Erdö, Die Quellen des Kirchenrechts, Frankfurt u.a. 2002; ders., Geschichte der Wissenschaft vom kanonischen Recht, Berlin 2006.; Christoph Link, Kirchliche Rechtsgeschichte, München 2009; Emil Friedberg (Hg.), Corpus Iuris Canonici, 2 Bde., Leipzig 1879/81; Xavier Ochoa / Aloisio Diez, Indices canonum, titulorum et capitulorum Corporis luris Canonici, Rom 1964; Adriano Cappelli, Dizionario di Abbreviature Latine ed Italiane, Mailand 1979.