Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Sommersemester 2022

Lehrveranstaltungen von Prof. Rehak

Vorlesung, 2-stündig, Mo, 14.00 - 16.00 Uhr, HS 315, Neue Uni, Sandering 2

Zielgruppe:                
Mag, BA, MA, LA FB, ‚ GWS, HaF
Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinations-moduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, können diese Vorlesung insbesondere mit der Lehrveranstaltung „Seminar Kirchenrecht 3 - Quellen und Texte zum Verfassungsrecht der lateinischen Kirche“ (01500850) kombinieren.

LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Die Kirche ist verfasst als die Gemeinschaft der Gläubigen und zugleich als hierarchische Gemeinschaft. Das kirchliche Verfassungsrecht reflektiert beide grundlegenden Gegebenheiten der Kirche und beginnt – erstaunlicherweise – nicht mit dem Papst, sondern mit den Gläubigen und ihrer aktiven Teilhabe an der Sendung der Kirche. Aufbauend darauf werden die drei Verfassungsebenen der lateinischen Kirche vorgestellt: Die Gesamtkirche, die Teilkirche und die Pfarrei.

Im Kontext des kirchlichen Verfassungsrechts stellen sich wichtige Fragen: Sind die Gläubigen aktive Subjekte in der Kirche oder Objekte der Seelsorge? Wie kann das Verhältnis zwischen „Hauptamtlichen“ und „Ehrenamtlichen“ in einer Pfarrei beschrieben werden? Warum kann nur ein Priester eine Pfarrei leiten? Welche Aufgaben hat ein Diözesanbischof? Wer ist Träger höchster Autorität in der Kirche? Und in welchem Verhältnis stehen Teilkirchen und Gesamtkirche zueinander?

Daneben soll auch Raum sein, um eigene Fragen der Studierenden oder aktuelle Fragen anzusprechen.

Literatur:
Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Vorlesung, 2-stündig, Di, 12.00 – 14.00 Uhr, HS 315, Neue Uni, Sandering 2        26.04. – 09.06.2022

Zielgruppe:               
Mag, BA, MA und alle weiteren interessierten Studierenden

LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2015   absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Der geistliche Dienst der Kleriker und seine rechtliche Ordnung“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht (WS).

OrgaHinweis:            
Die drei Initiationssakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie werden einführend in der Lehrveranstaltung M11-1V3 behandelt, das Sakrament der Ehe in der Lehrveranstaltung M22-1V1, das Sakrament der Weihe in der Lehrveranstaltung M22-1V3.

Durchführung als zweistündige Veranstaltung zusammen mit der Vorlesung „Dienst der Kleriker“ (01502000)

Zum Thema:
Sakramente sind „Handlungen Christi und der Kirche“ und „Zeichen und Mittel, durch die der Glaube ausgedrückt und bestärkt“ wird. Die Sakramente sind deshalb – wie die Sakramentalien auch – nicht nur auf der Ebene der individuellen Frömmigkeitspraxis zu verstehen, sondern sie müssen auch in ihrer ekklesiologischen Einbettung bedacht werden.

Die Veranstaltung befasst sich vertieft mit der rechtlichen Ordnung ausgewählter Sakramente und Sakramentalien. Sie fragt nicht nur nach Spender und Empfänger oder nach den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für Spendung und Empfang, sondern sie will auch reflektieren, welches Selbstverständnis von Kirche in der rechtlichen Ordnung dieser Heils-zeichen zum Ausdruck kommt. Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Die Lehrveranstaltung befasst sich mit den Sakramenten der Buße und der Krankensalbung.

Literatur:
Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Vorlesung, 2-stündig, Di, 12.00 – 14.00 Uhr, HS 315, Neue Uni, Sanderring 2        14.6. – 26.7.2022
                        
Zielgruppe:               
Mag, BA, MA, LA FB, GWS, HaF

LeistNachweise:        
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2015 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Die rechtliche Ordnung der Sakramente und Sakramentalien“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht (WS).

OrgaHinweis:            
Durchführung als 2-std. Veranstaltung in der zweiten Semesterhälfte.

Zum Thema:     
Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit dem Recht des Weihesakraments sowie mit den kodikarischen Regelungen zum Dienst der Kleriker.

Literatur:
Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Seminar, 2-stündig, Mi, 16.00 – 18.00 Uhr, SR 3, Bibrastr. 14

Zielgruppe:               
Mag, BA, MA, LA FB, GWS
Die Veranstaltung ist außerdem für Magister Theologiae, Lehramt und Bachelor im SQL-Bereich als Seminar im interdisziplinären Gespräch belegbar. Zudem ist diese Veranstaltung auch im ASQ-Bereich der Universität für alle Studierenden geöffnet.

LeistNachweis:          
Hausarbeit

Zum Thema:
Das kirchliche Strafrecht hat nach der sukzessiven Aufdeckung der zahlreichen Fälle von sexualisierter Gewalt und Missbrauch in der Kirche seit Beginn der 2000er-Jahre eine ungeahnte Renaissance aus bedrückendem Anlass erlebt. Die bekannten Studien zur Aufarbeitung von Missbrauch im deutschen Sprachraum – etwa die bistumsübergreifenden MHG-Studie (2018) sowie der Veröffentlichung weiterer diözesaner Gutachten wie das „Gercke-Gutachten“ (2021) für das Erzbistum Köln und zuletzt das „WSW-Gutachten“ (2022) für das Erzbistum München und Freising – haben keinen Zweifel daran gelassen, dass die Kirche ihr eigenes Strafrecht wieder konsequent zur Anwendung bringen muss.

Mit der Apostolischen Konstitution „Pascite gregem Dei“ vom 23. Mai 2021 hat Papst Franziskus eine Reform des sechsten Buchs des CIC zum kirchlichen Strafrecht verfügt, die am 8. Dezember 2021 in Kraft getreten ist. Was ist neu, was ist unverändert geblieben? Welche Resonanz hat die Reform in der Kirchenrechtswissenschaft erfahren?

Das kirchenrechtliche Seminar im Sommersemester möchte diese und weitere Fragen diskutieren.

Vorgesehen sind insbesondere folgende Themen:

  • Warum kirchliches Strafrecht?
  • Zur Redaktionsgeschichte der Strafrechtsreform
  • Strafrecht zwischen Kontinuität und Reform
  • Die delicta contra sextum in moraltheologischer und kanonistischer Perspektive
  • Das kirchliche Strafrecht – ein Klerikerstrafrecht?
  • Strafrecht und Opferschutz – zur Rezeption oder Nichtrezeption der Betroffenenperspektive
  • Das kirchliche Strafrecht in der Gerichtspraxis
  • Verjährung im kirchlichen Strafrecht

Das Seminar dient damit zugleich der Vorbereitung einer wissenschaftlichen Exkursion zu der Wissenschaftlichen Fachtagung „Das neue kirchliche Strafrecht zwischen Kontinuität und Diskontinuität“, die vom 26.-28.09.2022 auf Schloss Hirschberg, dem Tagungshaus des Bistums Eichstätt, stattfindet. Zur Zielgruppe dieser Fachtagung zählen seit jeher auch Studierende (besonders aus Mainz, Frankfurt-Sankt Georgen und Würzburg). Sie sind ausdrücklich eingeladen, sich an den Diskussionen mit den Referentinnen und Referenten zu beteiligen, um sich so im fachlichen Diskurs auszuprobieren, die akademische Fachkultur intensiv kennenzulernen und sich fakultätsübergreifend mit kirchenrechtlich Interessierten zu vernetzen. Die Teilnahme an der wissenschaftlichen Exkursion ist daher als Höhepunkt und Abschluss der Teilnahme am Seminar ausdrücklich erwünscht, aber nicht verpflichtend.

Literatur:
Wird via WueCampus-Kursraum bekanntgegeben

Vorbesprechung:       Mi, 01.06.2022, 18.00 – 19.00 Uhr, SR 3, Bibrastr. 14

Am 26.-28.09.2022 findet im Tagungshaus Schloss Hirschberg des Bistums Eichstätt die Wissenschaftliche Fachtagung „Das neue kirchliche Strafrecht zwischen Kontinuität und Diskontinuität“ statt. Zur Zielgruppe dieser Fachtagung zählen seit jeher auch Studierende (besonders aus Mainz, Frankfurt-Sankt Georgen und Würzburg). Die Teilnahme an einer Fachtagung bietet beste Gelegenheit, sich an den Diskussionen mit den Referentinnen und Referenten zu beteiligen, sich so im fachlichen Diskurs auszuprobieren, die akademische Fachkultur intensiv kennenzulernen und sich fakultätsübergreifend mit kirchenrechtlich Interessierten zu vernetzen.

Alle Informationen zum Tagungsprogramm finden Sie unter:

2022-03-04_Einladung_Hirschberg_2022.pdf (sankt-georgen.de)

Der Lehrstuhl für Kirchenrecht organisiert für die Tagungsteilnahme eine wissenschaftliche Exkursion, so dass interessierte Studierende als Gruppe teilnehmen können und eine Förderung durch Exkursionsmittel der Fakultät in Anspruch genommen werden kann.

Die Teilnahme an der Exkursion wird insbesondere durch das Seminar Kirchenrecht 1 - Theologie im wissenschaftlichen Diskurs. Praktische Theologie 1/2 (LV-Nr. 01506000) vorbe-reitet. Die Teilnahme an diesem Seminar ist erwünscht, aber keine zwingende Voraussetzung zur Teilnahme an der Exkursion.

Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 08.06.2022 verbindlich für die Teilnahme an der Exkursion anzumelden.

Die Exkursion entfällt, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 5 Studierenden unterschritten wird.

Die Lehrveranstaltung wird als 2-stündige Blockveranstaltung durchgeführt.Zeit und Ort werden gesondert bekannt gegeben

Anmeldung:              
Die Teilnahme erfolgt auf persönliche Einladung des Dozenten.

LeistNachweis:          
Die Art des Leistungsnachweises wird mit den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung vereinbart. Die Teilnehmer präsentieren ihre eigenen Forschungsergebnisse und diskutieren und vertiefen diese im wissenschaftlichen Diskurs mit den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Zielgruppe:    
Studierende, die Abschlussarbeiten schreiben; Promovendinnen und Promovenden sowie Habilitanden im Fach Kirchenrecht

Lehrveranstaltungen von Mag.Theol. Anna Krähe

Vorlesung, 2-stündig, Do, 10.00 – 12.00 Uhr, SR 3, Bibrastr. 14

Zielgruppe:                
LA GYM, LA FB, GWS
Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, belegen zu dieser Vorlesung bitte auch die Übung „Wissenschaftliches  Arbeiten mit Rechtsquellen, Kommentaren und Literatur: Wie ist denn  da die Rechtslage? – Die Lösung kirchenrechtlicher Fälle“ (01507000).

LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Kirchenrecht im Lehrplan? Auch zahlreiche kirchenrechtliche Themen finden sich im LehrplanPLUS:

Wie ist die Kirche als Volk Gottes eigentlich strukturiert? Was ist ein Bistum? Was ist eine Pfarrei? Welche Ämter und Dienste gibt es in der Kirche? Welche rechtlichen Spielräume gibt es in ökumenischen Fragen? Wie sind in der Kirche die Sakramente allgemein und insbesondere Taufe, Firmung, Eucharistie und Ehe in Grundzügen geregelt? Was ist der Unterschied von Recht und Moral? Wie gestaltet sich das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland? etc.

Die Vorlesung vermittelt das notwendige kirchenrechtliche Fachwissen für die Beantwortung und Erarbeitung dieser Themen im schulischen Religionsunterricht und vermittelt zudem Grundwissen zu den rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts in Staat und Kirche.

Für die Studierenden im Lehramt Gymnasium 2015 dient diese Vorlesung als Einführung in kirchenrechtliche Fragestellungen, die dann um Wintersemester in der Veranstaltung „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche: Schwerpunkte des Kirchenrechts“ (01-LA-Gym-GKR-1V2) vertieft werden und für die Unterrichtspraxis aufgearbeitet werden. Daher ist es zu empfehlen, zunächst die Veranstaltung im Sommersemester zu besuchen.

Darüber hinaus steht die Vorlesung allen Studierenden unabhängig von der Art ihres Studiengangs offen und richtet sich insbesondere an alle Lehramtsstudierende.

Literatur:
Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Seminar, 2-stündig, Di, 08.00 - 10.00 Uhr, SR 1, Bibrastr. 14

Zielgruppe:               
Insbesondere Theologiestudierende im Bachelor sowie Master im Wahlpflichtbereich, Lehramtsstudierende im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden.
Studierende (insb. BA, MA und GWS), die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, können dieses Seminar in Verbindung mit der Lehrveranstaltung “Das Verfassungsrecht der lateinischen Kirche” (01503000) belegen.

LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Die Kirche ist verfasst als die Gemeinschaft der Gläubigen und zugleich als hierarchische Gemeinschaft. Dabei kann die rechtliche Gestalt der Kirche nicht ohne die ihr zugrundeliegende Ekklesiologie gedacht werden, wie sie im II. Vatikanischen Konzil dargelegt wurde. Diese Verknüpfung zeigt sich schon im Buch II des CIC/1983, welches die Überschrift des 2. Kapitels der Kirchenkonstitution „Lumen gentium“ aufgreift: „Über das Volk Gottes“. Die Fragen nach den Rechtssubjekten des kirchlichen Rechts – den Gläubigen –, ihren Rechten und Pflichten sowie der hierarchischen Struktur der Kirche auf den Ebene der Gesamtkirche, der Teilkirchen und der Pfarrei sind demnach immer aufbauend auf ihrer theologischen Grundlage zu betrachten und von dort aus zu verstehen.

Im Seminar bzw. in der Übung werden verschiedene verfassungsrechtliche Themenbereiche daher durch das Lesen und Besprechen von konziliaren und anderen außerkodikarischen Quellentexten erschlossen und vertieft. Im Fokus stehen dabei zunächst Texte des II. Vatikanischen Konzils: die Kirchenkonstitution „Lumen gentium“, das Dekret über den Hirtendienst der Bischöfe „Christus Dominus“, das Dekret über das Apostolat der Laien „Apostolicam actuositatem“ sowie das Dekret über den Dienst und das Leben der Priester „Presbyterorum ordinis“. Darüber hinaus sollen auch weitere Grundlagendokumente für das kirchliche Verfassungsrecht bis in die Gegenwart hinein zusammen gelesen und besprochen werden.

Literatur:
Mitzubringen sind der Codex Iuris Canonici von 1083 sowie ein Konzilskompendium bzw. eine dt./lat. Version der Konzilstexte. Weitere Literatur wird in der Veranstaltung besprochen.

Seminar, 2-stündig, Do, 16.00 – 18.00 Uhr, SR 3, Bibrastr. 14


Zielgruppe:               
Mag, BA, MA, LA FB, GWS
Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, belegen zu dieser Übung bitte auch die Vorlesung „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche. Einführung in das Kirchenrecht“ (01505000).

LeistNachweis:          
Der Leistungsnachweis besteht in einer schriftlichen Falllösung am Ende des Semesters im Umfang von 5 Seiten.

Zum Thema:
Der Umgang mit kirchenrechtlichen Fällen erscheint als Kernstück der praktischen Arbeit mit dem Recht der katholischen Kirche. Häufig begegnen Theologinnen und Theologen Fragen zu Kirchenaustritt und Kirchensteuer, zum Empfang von Sakramenten, zur Möglichkeit der Mit-arbeit in der Pfarrei oder auch zur Exkommunikation und der Bestrafung in Fällen sexuellen Missbrauchs. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fallfragen einzelner Personen, die eine kirchenrechtliche Antwort für ihre spezielle Situation suchen.

Das Lernen an Fällen stellt nicht nur eine hilfreiche Ergänzung zur inhaltlichen Erschließung kirchenrechtlicher Themen in den Vorlesungen dar, sondern vermittelt darüber hinaus die praktische Kompetenz zum Umgang mit vielfältigen Anfragen, denen sich studierende und praktizierende Theologinnen und Theologen immer wieder stellen müssen. Daher stehen neben der Herangehensweise an kirchenrechtliche Fälle und verschiedenen Lösungsme-thoden auch konkrete kirchenrechtliche Fragen im Mittelpunkt.

Diese Veranstaltung richtet sich an Studierende aller Semester und erfordert kein spezielles, kirchenrechtliches Vorwissen. Ausgewählte Fälle aus allen Rechtsgebieten des Kirchenrechts werden gemeinsam erarbeitet und besprochen. Die Übung hat zum Ziel eine größere Souveränität im Umgang mit dem Gesetzbuch der lateinischen Kirche zu erlangen und sich für Studium und Praxis in der Bearbeitung und Lösung kirchenrechtlicher Fälle zu üben.

Der Erwerb eines Leistungsnachweises ist möglich. Eingeladen sind aber auch alle interessierten Studierenden, die auf diesem Wege das Kirchenrecht näher kennenlernen möchten oder sich auf Prüfungen vorbereiten.

Literatur:
Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Exkursion der Lehrstühle für Kirchenrecht und für Liturgiewissenschaft nach Rom