Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Prof. Dr. Martin Rehak zum Richter am Datenschutzgericht der DBK ernannt

22.10.2018

Prof. Dr. Martin Rehak, Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht, wurde zum beisitzenden Richter am Interdiözesanen Datenschutzgericht der deutschen (Erz-)Bistümer ernannt.

Dieses Gericht wurde im Mai 2018 mit Genehmigung der Apostolischen Signatur als kirchliches Datenschutzgericht 1. Instanz mit Sitz in Köln errichtet.

Es entscheidet in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des kirchlichen Datenschutzrechts (Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) und weitere kirchliche und staatliche Rechtsvorschriften zum Datenschutz). 

Das Verfahren vor Datenschutzgericht der Deutschen Bischofskonferenz richtet sich nach der Kirchlichen Datenschutzgerichtsordnung (KDSGO).

 

Weitere Informationen zum Datenschutzgericht der der Deutschen Bischofskonferenz

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