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Lehrstuhl für Kirchenrecht

"Missbrauchstäter verteidigen? Aus der Praxis eines kirchlichen Strafverteidigers" – Ein Gastvortrag des kirchlichen Anwalts Lic. jur. can. Friedolf Lappen (Bamberg)

22.01.2020

Am 22. Januar 2020 war der erfahrene Anwalt in kirchlichen Strafverfahren, Lic. jur. can. Friedolf Lappen (Bamberg), zu Gast an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg und gab praktische Einblicke in das kirchliche Strafverfahren sowie seine Arbeit als Verteidiger von Geistlichen, die sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht haben.

Im Rahmen des Seminars „Das kirchliche Straf- und Strafverfahrensrecht“ von Prof. Dr. Martin Rehak im Wintersemester 2019/2020 stellte Lic. jur. can. Friedolf Lappen zunächst im Rahmen der Seminarsitzung den Teilnehmer*innen seine Arbeit vor und schilderte den Ablauf des kirchlichen Strafverfahrens sowie seine praktischen Erfahrungen damit. Die Seminarteilnehmer*innen hatten sich im Verlauf des Semesters intensiv mit dem materiellen Strafrecht im Kodex von 1983 sowie insbesondere den Normen der Glaubenskongregation zu besonders schwerwiegenden Straftaten, unter anderem auch zu Straftaten des sexuellen Missbrauchs auseinandergesetzt. Auf der Basis einer vorhergehenden Analyse der Normen der Deutschen Bischofskonferenz zum Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener sprachen die Studierenden mit Friedolf Lappen über die Umsetzung dieser Normen, den Schutz und die Beachtung des Willens der Betroffenen, die Beweggründe von Geistlichen, die sich des sexuellen Missbrauchs schuldig gemacht haben sowie die Folgen, welche ein kirchliches Strafverfahren für diese haben kann.

Im Anschluss an die Seminarsitzung hatten Prof. Dr. Martin Rehak zum öffentlichen Gastvortrag geladen, an dem Kolleg*innen, Mitarbeiter*innen und Studierende der Katholisch-Theologischen Fakultät sowie weitere Gäste teilnahmen. Lic. jur. can. Friedolf Lappen führte die Hörer*innen zunächst in die Rechtsquellen des geltenden kirchlichen Strafrechts sowohl im CIC/1983 als auch in neuere außerkodikarische Normen sowie die Vorgaben der Deutschen Bischofskonferenz ein. Auf dieser Basis erläuterte er die Arbeit des kirchlichen Anwalts als Verteidiger in kirchlichen Strafverfahren sowie die einzelnen Schritte und Zuständigkeiten innerhalb dieses Verfahrens.

Herrn Lic. jur. can. Friedolf Lappen sei herzlich für seine Zeit, Vorbereitung und Offenheit gedankt, mit der er Studierende, Mitarbeiter*innen und Gäste an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg seine Arbeit nähergebracht und die Perspektive sowohl der Beschuldigten und Straftäter als auch der Betroffenen und der anderen am Verfahren Beteiligten differenziert und interessant geschildert hat.

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