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Lehrstuhl für Kirchenrecht

Sommersemester 2015

Sommersemester 2015 

 

Prof. Dr. Heribert Hallermann

Das Verfassungsrecht der lateinischen Kirche 

Vorlesung: 2-std., montags, wöchentlich von 10-12h, Paradeplatz 4, Seminarraum 321

Die Kirche ist verfasst als die Gemeinschaft der Gläubigen und zugleich als hierarchische Gemeinschaft. Das kirchliche Verfassungsrecht reflektiert beide grundlegenden Gegebenheiten der Kirche und beginnt – erstaunlicherweise – nicht mit dem Papst, sondern mit den Gläubigen und ihrer aktiven Teilhabe an der Sendung der Kirche. Aufbauend darauf werden die drei Verfassungsebenen der lateinischen Kirche vorgestellt: Die Gesamtkirche, die Teilkirche und die Pfarrei.

Im Kontext des kirchlichen Verfassungsrechts stellen sich wichtige Fragen: Sind die Gläubigen aktive Subjekte in der Kirche oder Objekte der Seelsorge? Wie kann das Verhältnis zwischen „Hauptamtlichen“ und „Ehrenamtlichen“ in einer Pfarrei beschrieben werden? Warum kann nur ein Priester eine Pfarrei leiten? Welche Aufgaben hat ein Diözesanbischof? Wer ist Träger höchster Autorität in der Kirche? Und in welchem Verhältnis stehen Teilkirchen und Gesamtkirche zueinander?

Daneben soll auch Raum sein, um eigene Fragen der Studierenden oder aktuelle Fragen anzusprechen. Die Art des Leistungsnachweises wird mit den Studierenden zu Beginn des Semesters vereinbart.

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae (01-M10), Pflichtvorlesung für Diplomstudierende, Interessierte Studierende anderer Studiengänge und Fächer 
 


   

Grundfragen des Verfassungs-, Verkündigungs- und Sakramentenrechts

Vorlesung: 2-std. (2 ECTS); dienstags, wöchentlich von 10-12h, Neue Universität - Sanderring 2 (Hörsaal 317) 

Kirchenrecht im Lehrplan? Es stecken zahlreiche kirchenrechtliche Basics im Lehrplan und sind für ihren Unterricht und dessen Vorbereitung unverzichtbar:

Wie ist die Kirche als Volk Gottes eigentlich strukturiert? Was ist ein Bistum? Was ist eine Pfarrei? Welche Ämter und Dienste gibt es in der Kirche? Welche rechtlichen Spielräume gibt es in ökumenischen Fragen? Wie sind in der Kirche die Sakramente allgemein und insbesondere Taufe, Firmung, Eucharistie und Ehe in Grundzügen geregelt?  Was ist der Unterschied von Recht und Moral? Wie gestaltet sich das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland? etc.

Die Vorlesung vermittelt die notwendige kirchenrechtliche Fitness für die Beantwortung und Erarbeitung dieser Themen im schulischen Religionsunterricht.

Die Vorlesung steht allen Studierenden unabhängig von der Art ihres Studiengangs offen und richtet sich insbesondere an alle Lehramtsstudierende der nichtmodularisierten und modularisierten Studiengänge.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben!

Zielgruppe: Lehramtsstudierende aller Lehrämter im freien Bereich; Pflichtvorlesung für Lehramtsstudierende modularisiert Lehramt an Gymnasien (01-PT-AFKR-1) und nicht modularisiert (tritt an die Stelle der bisher im WS angebotenen Vorlesung „Grundfragen des Kirchenrechts“ nach LPO I i.d.F. vom 1.09.2004) sowie alle interessierten Studierenden. 


Die rechtliche Ordnung der Sakramente und der Sakramentalien

Vorlesung: 1-std., eintägige Blockveranstaltung am Samstag, den 09.05.2015 von 9h bis 18h, Paradeplatz 4, Seminarraum 321.

Die einstündige Lehrveranstaltung wird als eintägige Blockveranstaltung durchgeführt.

Sakramente sind "Handlungen Christi und der Kirche" und sie sind "Zeichen und Mittel, durch die der Glaube ausgedrückt und bestärkt" wird. Die Sakramente sind deshalb - wie die Sakramentalien auch - nicht nur auf der Ebene der individuellen Frömmigkeitspraxis zu verstehen, sondern sie müssen auch in ihrer ekklesiologischen Einbettung bedacht werden.
 
Die Vorlesung befasst sich vertieft mit der rechtlichen Ordnung ausgewählter Sakramente und Sakramentalien. Sie fragt nicht nur nach Spender und Empfänger oder nach den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für Spendung und Empfang, sondern sie will auch reflektieren, welches Selbstverständnis von Kirche in der rechtlichen Ordnung dieser Heilszeichen zum Ausdruck kommt.
 
Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.
 
Die drei Initiationssakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie werden einführend in der Lehrveranstaltung 01-M11-3 behandelt, das Sakrament der Ehe in der Lehrveranstaltung 01-M22-1.
 
Leistungsnachweis: Eigenständige Lösung eines Falls; Vorstellung der Lösung im Rahmen der Blockveranstaltung; Klausur (Zusammen mit der Vorlesung „Der geistliche Dienst der Kleriker und seine rechtliche Ordnung“). Die Fälle werden im Rahmen der verpflichtenden Vorbesprechung ausgegeben. 
 
Zielgruppe: Theologiestudierende im Bachelor-Nebenfach, Studierende im Studiengang Magister Theologiae, Interessierte Diplomstudierende, Interessierte Studierende anderer Studiengänge und Fächer. 


 

Der geistliche Dienst der Kleriker und seine rechtliche Ordnung  

Vorlesung: 1-std., eintägige Blockveranstaltung am Mittwoch, den 20.05.2015 von 13.30 bis 18h, Paradeplatz 4, Seminarraum 321.

Die einstündige Lehrveranstaltung wird als eintägige Blockveranstaltung durchgeführt.

Folgt man einschlägigen Veröffentlichungen, so sind Kleriker heute auf dem Weg, zu einer radikalen Minderheit in der Kirche zu werden. Der - im Vergleich zu früheren Zeiten - immer mehr spürbar werdende Priestermangel kann zwei Wirkungen hervorbringen: Eine Ghettoisierung mit all den zugehörigen Folgen, aber auch ein neues und kritisches Nachdenken über den Dienst der Kleriker.

Die Lehrveranstaltung will in vertiefender Weise auf einzelne Fragen aus dem Kontext des Klerikerrechts eingehen und beispielsweise Auswahl und Ausbildung der Kleriker, ihren spezifischen Dienst in der Kirche oder ihre spezifischen Pflichten und Rechte reflektieren.

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.
 
Leistungsnachweis: Eigenständige Lösung eines Falls; Vorstellung der Lösung im Rahmen der Blockveranstaltung; Klausur (Zusammen mit der Vorlesung „Die rechtliche Ordnung der Sakramente und Sakramentalien“). Die Fälle werden im Rahmen der verpflichtenden Vorbesprechung ausgegeben.

Zielgruppe: Theologiestudierende im Bachelor-Nebenfach, Studierende im Studiengang Magister Theologiae, Interessierte Diplomstudierende, Interessierte Studierende anderer Studiengänge und Fächer. 


 


Oberseminar: Doktorandenkolloquium

Samstag von 8-18h, Einzeltermin am 18. April 2015, Paradeplatz 4, Seminarraum 320. 
Diesen Blocktermin und nach Vereinbarung  

Die Art des Leistungsnachweises wird mit den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung vereinbart. Promovendinnen und Promovenden sowie Habilitanden präsentieren ihre eigenen Forschungsergebnisse und diskutieren und vertiefen diese im wissenschaftlichen Diskurs mit den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.
 
Die Teilnahme erfolgt auf persönliche Einladung des Dozenten.
 
Zielgruppe: Promovendinnen und Promovenden, Habilitanden im Fach Kirchenrecht 


Grundrechte in der Kirche (2 SWS)

Das angekündigte Hauptseminar entfällt im Sommersemester.

Hinweis: Im Wintersemester 2015/16 wird ein Hauptseminar angeboten zum Thema „Reform an Haupt und Gliedern. Impulse für eine ‚Kirche im Aufbruch". Bitte beachten Sie den Aushang am Schwarzen Brett des Lehrstuhls.

Das Hauptseminar (2 SWS; 4 ECTS) umfasst folgende Elemente:

Blockveranstaltung: Mittwoch, 24.06.2015, 14.00 – 18.00 Uhr; Paradeplatz 4, Seminarraum 302 zur Einführung in die Thematik und zur Vergabe der Hausarbeitsthemen.

Teilnahme an der wissenschaftlichen Fachtagung
„Reform an Haupt und Gliedern“ (28.09.2015, 14.00 Uhr – 30.09.2015, 13.00 Uhr in Schloss Hirschberg; Förderung für Theologie-Studierende aus Exkursionsmitteln der Fakultät);

Schriftliche Hausarbeit zu einem Thema (Themenvergabe bei der einführenden Blockveranstaltung);

Blockveranstaltung (Termin im WS 2015/2016 noch offen; ca. ein halber Tag) zur Auswertung und Reflexion des Hauptseminars.

Eine zweifache Anmeldung ist notwendig:

1)  Für das Hauptseminar bis spätestens 01.06.2015 per Mail am Lehrstuhl für Kirchenrecht
(l-kirchenrecht@uni-wuerzburg.de).

2)  Gleichzeitig ist eine eigene Anmeldung für die wissenschaftliche Fachtagung erforderlich, die ebenfalls per Mail vorgenommen werden muss an kirchenrecht@uni-mainz.de

Zielgruppe, TeilnehmerInnen: Magister- oder Bachelor-Studierende der katholischen Theologie; Lehramtsstudierende der katholischen Theologie; Studierende der Rechtswissenschaften; sonstige interessierte Studierende. 


Aktuelle Rechtsfragen der kirchlichen Praxis - Ein Schreibworkshop  

Die angekündigte Lehrveranstaltung entfällt.