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Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft

Gesetzmäßigkeiten, Auflagen und Gewohnheiten für den Gottesdienst - Interdisziplinäre Tagung am Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft

10/28/2017

Zu einem Forschungskolloquium mit dem Titel „Liturgische Normen – Begründungen, Anfragen, Perspektiven“ hatte der Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft für Freitag, den 20. Oktober, und Samstag, den 21. Oktober 2017, eingeladen. Anlass und Kontext des Kolloquiums bot das DFG-Projekt „Liturgische Akteure: Normen und ihre gottesdienstliche Praxis“, in dem seit zwei Jahren erforscht wird, wie Liturgievorsteher sich in der Praxis zu liturgischen Normen verhalten.

Wissenschaftler aus den Fachrichtungen der Systematik (Prof. Dr. Dr. Thomas Marschler, Augsburg; Prof. Dr. Matthias Reményi), des Kirchenrechts (Prof. Markus Graulich, Rom), der Pastoralpsychologie (Prof. Dr. Christoph Jacobs, Paderborn) und nicht zuletzt der Liturgiewissenschaft (Prof. Dr. Martin Klöckener, Fribourg; Dr. Kim de Wildt, Bonn; Dr. Christian Rentsch, München) kamen zusammen, um mit ihrer jeweiligen Fachexpertise über die theologischen Hintergründe, Anstöße und Perspektiven des Forschungsprojektes zu beraten, zu diskutieren und sich auszutauschen. Die theologischen Fachdiskussionen erhielten eine Bereicherung aus pastoralliturgischer Perspektive, indem Seelsorgeamtsleiter Msgr. Dr. Michael Dörnemann aus der Diözese Essen über relevante Themen an der Basis referierte und Ulrich Fischer (Leiter der Katholischen Fernseharbeit, Frankfurt) aus dem Bereich der Öffentlichen Medienwelt zur Thematik etwas beitrugen.

Beim Kolloquium standen neben der Frage nach dem theologischen Erkenntnisgewinn empirischer liturgiewissenschaftlicher Forschung , wozu Tobias Weyler als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Projekts referierte, zwei Aspekt besonders im Mittelpunkt des Interesses und der Diskussion: Am ersten Tag beschäftigten sich Prof. Klöckener aus historischer Sicht, Prof. Graulich aus kanonistischer Sicht sowie die Vertreter der systematischen Theologie mit der Frage, welche Gründe, Funktionen und Geltungsansprüche liturgische Normierungen haben. In den Diskussionsrunden wurde deutlich, dass die lex orandi – verstanden als liturgische Normen – ihren Grund und ihr Ziel immer in der lex credendi haben, das Verhältnis zwischen diesen beiden jedoch immer ein spannungsreiches bleibt. Die Referenten des zweiten Tages nahmen stärker die Liturgie in heutigen gesellschaftlichen Kontexten in den Blick und fragte danach, welche Formen und welche Art der Vorgaben heute schon Usus sind oder in Zukunft sinnvoll sein könnten, um eine lebendige und authentische Liturgiefeier mit Gläubigen, deren liturgische Bildung und Praxis weniger ausgeprägt ist, sicherstellen zu können.

„Es freut mich, dass wir im Kreise so vieler Kollegen und Disziplinen einmal mehr erfahren durften, welche hohe Brisanz und Relevanz die Frage nach Normativität in der Liturgie hat und wie wichtig es ist, den Weg empirischer liturgiewissenschaftlicher Forschung weiter zu beschreiten", resümierte Prof. Martin Stuflesser als einer der Projektleiter.

 

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