Deutsch Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Lehrveranstaltungen im Wintersemester 2024/25

Prof. Dr. Bernd Dennemarck, Lehrbeauftragter

01500000 - Vorlesung:
Sakramentenrechtliche Vertiefung und Klerikerdienstrecht

Zeit:                           
Mo, 10.00 – 12.05 Uhr s.t. (2 SWS) 
Ort:                            
SR 4, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14
Zielgruppe:               
MagTheol (01-M11-1V3), BA (01-BA-ThSt-ThV1-1V), LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-TPTh1/2-1V), GWS (01-LA-GWS-RKG1 o. 01-LA-GWS-RKG2) und weitere Interessierte.
LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2021 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht.
OrgaHinweis:            
Das Sakrament der Ehe wird in der Lehrveranstaltung M22-1V1 behandelt.

Zum Thema:
Sakramente sind „Handlungen Christi und der Kirche“ und „Zeichen und Mittel, durch die der Glaube ausgedrückt und bestärkt“ wird. Die Sakramente sind deshalb – wie die Sakramentalien auch – nicht nur auf der Ebene der individuellen Frömmigkeitspraxis zu verstehen, sondern sie müssen auch in ihrer ekklesiologischen Einbettung bedacht werden.

Die Veranstaltung befasst sich vertieft mit der rechtlichen Ordnung ausgewählter Sakramente und Sakramentalien. Sie fragt nicht nur nach Spender und Empfänger oder nach den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für Spendung und Empfang, sondern sie will auch reflektieren, welches Selbstverständnis von Kirche in der rechtlichen Ordnung dieser Heilszeichen zum Ausdruck kommt. Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Die Lehrveranstaltung befasst sich mit den Sakramenten der Buße und der Krankensalbung, mit dem Recht des Weihesakraments sowie mit den kodikarischen Regelungen zum Dienst der Kleriker.

Literatur:
Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

01500300 - Vorlesung:
Verkündigungsrecht und Recht der sakramentalen Initiation

Zeit:                           
Di, 14.15 – 16.00 Uhr  (2 SWS) 
Prüfungskolloquium:
Fr, 14.02.2025, 10.00 - 14.00 Uhr
Ort:                            
SR 1, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14
Zielgruppe:               
MagTheol, BA, LA im Freien Bereich, GWS und weitere Interessierte.
Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden. Ebenso bestehen in Rücksprache mit dem Dozenten Kombinationsmöglichkeiten für Studierende der BA- und MA-Studiengänge hinsichtlich der Vertiefungs- bzw. WPf-Module.

Zum Thema:
Die Dienste der Verkündigung und der Heiligung sind zwei wesentliche Bereiche aus dem Gesamtspektrum des kirchlichen Handelns. Die Vorlesung will die geltenden kirchlichen Normen zum Verkündigungsdienst sowie zu den Sakramenten der Initiation (Taufe, Firmung, Eucharistie) im Zusammenhang darstellen, um so eine verlässliche Orientierung für die Tä­tigkeit in den verschiedenen pastoralen Handlungsfeldern zu geben.

Literatur:
Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 107–118, 120–121, 123–126;

Stephan Haering u.a. (Hg.) Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 62–64, 67–70, 77–78; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;

Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort §§ 31–39, 42-44; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;

Ludger Müller, Christoph Ohly (Hg.), Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, dort §§ 23; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar.

Auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.

01500100 - Vorlesung:
Einführung in die kirchliche Rechtsordnung

Zeit:                           
Mo, 12.15 – 13.45 Uhr (1 SWS),                                      bis 13.01.2025
Ort:                            
SR 4, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14
Zielgruppe:                
Magister Theologiae 2021/2013 (01-M4-1V2)
Bachelor 2021/2015 (01-BAThSt-GELitKR-1V2)
LeistNachweis:          
Nach Abschluss der jeweiligen Einführungsmodule im Magister Theologiae und im Bachelor findet eine Klausur (90min) unter Einbe- ziehung aller beteiligten Fächer des jeweiligen Moduls statt.

Zum Thema:
Was ist Kirchenrecht? Benötigt die Kirche ein Kirchenrecht? Wie unterscheidet sich das Kir­chenrecht von staatlichem Recht und vom Staatskirchenrecht? In welchem Verhältnis steht die Kirchenrechtswissenschaft zu anderen theologischen Disziplinen? Welche Rechtsquellen zieht die Kirchenrechtswissenschaft heran? Wie werden kirchenrechtliche Normen begrün­det? Mit welchen Grundbegriffen arbeitet das Kirchenrecht? Welche Hermeneutik und Me­thodik ist bei der Auslegung der Rechtsquellen zu beachten?

Die Vorlesung beantwortet diese Fragen und führt in die theologische Grundlegung des Kir­chenrechts, die allgemeinen Normen sowie in grundlegende Strukturen und Bereiche der kirchlichen Rechtsordnung ein. Die Anwendung kirchenrechtlicher Normen wird anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis verdeutlicht, sodass die Relevanz der kirchlichen Rechtsordnung für das Handeln der Kirche deutlich wird.

Literatur:
Anschaffung:

Codex luris Canonici. Auctoritate loannis Pauli PP. II promulgatus. Lateinisch-deutsche Ausgabe, hg. im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz, der Schweizer Bischofskonferenz, der Erzbischöfe von Luxemburg und von Straßburg sowie der Bischöfe von Bozen-Brixen, von Lüttich und von Metz, 10. Aufl., Kevelaer 2021. (Neuste Auflage mit orangenen Einband)

Standartnachschlagewerke:

Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, hg. v. H. Hallermann – T. Meckel – M. Droege – H. de Wall, 4 Bde., Paderborn 2019-2021.

Münsterischer Kommentar zum Codex luris Canonici unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Deutschland, Österreich und der Schweiz, hg. v. K. Lüdicke, Loseblattwerk, Essen 1985ff.

Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hg. v. S. Haering – W. Rees – H. Schmitz, 3. Aufl., Regensburg 2015.

Hilfreiche Lehrbücher (insb. aktuell):

Aymans, Winfried – Mörsdorf, Klaus, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex luris Canonici Bd. 1-4,13. Aufl., Paderborn, 1991-2013.

Müller, Ludger – Ohly, Christoph, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 22022.

Rhode, Ulrich, Kirchenrecht, Stuttgart 2015.

Weiterführende Links und Druckvorlagen zum CIC/1983:

https://www.theologie.uni-wuerzburg.de/institute-lehrstuehle/prak/lehrstuhl-fuer-kirchenrecht/links/

Hinweis: Im Reiter "Patches (Druckvorlagen)" finden Sie die Gesetzesänderungen im CIC/1983. Sie können Ihren eigenen CIC/1983 mittels der Druckvorlagen ergänzen.

01500200 - Vorlesung:
Grundfragen des Staat–Kirche–Verhältnisses

Zeit:                           
Di, 10.15 – 11.45 Uhr (1 SWS)                                     bis 14.01.2025
Ort:                            
SR 1, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14
Zielgruppe:                
Magister Theologiae 2021/2013 (01-M12-1V3),
BA 2021/2015 (01-BAThSt-SQ-TPTh3),
LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-TPTh3)
GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1/2) und weitere Interessierte.)
LeistNachweis:          
Studierende im MagTheol SPO 2021 bzw. 2013 belegen diese Veranstaltung im Rahmen des Moduls M-12, das wahlweise durch eine Modulprüfung im Fach Christliche Sozialethik oder im Fach Theologische Ethik – Moraltheologie geprüft wird. Die Leistungsnachweise für andere Studierende richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland kann als rechtlich geordnetes ko­operatives Zusammenwirken bei gegenseitiger Unabhängigkeit beschrieben werden. Die Vorlesung behandelt Grundfragen des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat und geht auf Einzelfragen ein, die der rechtlichen Regelung bedürfen, wie etwa Religionsunterricht, Ver­mögens- und Finanzierungsfragen, Schutz der Sonn- und Feiertage, Militär- und Anstaltsseel­sorge usw.

Literatur:
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben!

01500700 - Vorlesung:
Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche. Schwerpunkte des Kirchenrechts

Zeit:                           
Di, 12.00– 14.05 Uhr (2 SWS) 
Ort:                            
SR 1, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14
Zielgruppe:                
Studierende für LA Gymnasien 2015 (01-LA-Gym-GKR) sowie alle Lehramtsstudierenden im Freien Bereich LA 2015 (01-LA-FB-TPTh2) und für GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1/2) sowie weitere Interessierte.)

Zum Thema:
Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung im Sommersemester 01505000 „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche. Einführung in das Kirchenrecht“ auf. Die dort besprochenen Themen werden vertieft und insbesondere mit Blick auf die aktuellen Lehrpläne konkretisiert. Dabei werden mit den Studierenden passende Konzepte zur Umsetzung kirchenrechtlicher Themen im Religionsunterricht entwickelt.

Literatur:
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben!

Msgr. Dr. Stefan Rambacher, Lehrbeauftragter

01500400 - Vorlesung:
Das Eherecht der katholischen Kirche

Zeit:                           
Mo, 14.00 – 16.00 Uhr (2 SWS)         ab 28.10.2024
Ort:                            
HS 315, Neue Uni, Sanderring
Zielgruppe:                
MagTheol 2021 bzw. 2013, BA 2021 und 2015, LA 2015 im Freien Bereich, GWS 2015 und weitere Interessierte. Das 5-ECTS-Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden.
Ebenso bestehen in Rücksprache mit dem Dozenten Kombina-tionsmöglichkeiten für Studierende der BA- und MA-Studien- gänge hinsichtlich der Vertiefungs- bzw. WPf-Module.
LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des katholischen Eherechts und gewährt Aus- und Einblicke in die Praxis des kirchlichen Eheprozessrechts. Der Lehrstoff wird anhand von Übungsfällen praktisch angewandt und vertieft.

Aus dem Inhalt: Grundlagen und Grundfragen der katholischen Ehetheologie. Systematik des kanonischen Eherechts. Kirchenamtliche Ehevorbereitung. Ehehindernisse. Ehewille (Ehekonsens). Überblick über mögliche Konsensmängel. Kanonische Form der Eheschließung. Konfessions- und religionsverschiedene Ehe. Convalidatio und sanatio ungültig geschlossener Ehen. Auflösung gültiger Ehen (privilegium Paulinum; Nichtvollzug; Ehescheidung in favorem fidei) und Annullierung ungültiger Ehen. Grundzüge des kanonischen Eheprozessrechts und Überblick über den Verfahrensablauf.

Literatur:
Hans Heimerl / Helmuth Pree, Kirchenrecht. Allgemeine Normen und Eherecht, Wien u.a 1983;
Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 133–143;
Rüdiger Althaus / Joseph Prader / Heinrich J.F. Reinhardt, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen 52014;
Heinrich J.F. Reinhardt, Die kirchliche Trauung. Ehevorbereitung, Trauung und Registrierung der Eheschließung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, Essen 32014;
Stephan Haering u.a. (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 84–91; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;
Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort § 48; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;
Ludger Müller, Christoph Ohly (Hg.), Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, dort §§ 23; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar.
Auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.