Deutsch Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Wintersemester 2022/23

Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Martin Rehak

Vorlesung, 2-stündig, Mo, 14.00 – 16.00 Uhr, HS 317, Neue Uni, Sanderring

Zielgruppe:                
MagTheol 2021 bzw. 2013, BA 2021 und 2015, LA 2015 im Freien Bereich, GWS 2009 bzw. 2015 und weitere Interessierte. Das 5-ECTS-Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden.

Ebenso bestehen in Rücksprache mit den Dozenten (Rehak, Krähe) Kombinationsmöglichkeiten für Studierende der BA- und MA-Studiengänge hinsichtlich der Vertiefungs- bzw. WPf-Module.

LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des katholischen Eherechts und gewährt Aus- und Einblicke in die Praxis des kirchlichen Eheprozessrechts. Der Lehrstoff wird anhand von Übungsfällen praktisch angewandt und vertieft.

Aus dem Inhalt: Grundlagen und Grundfragen der katholischen Ehetheologie. Systematik des kanonischen Eherechts. Kirchenamtliche Ehevorbereitung. Ehehindernisse. Ehewille (Ehekonsens). Überblick über mögliche Konsensmängel. Kanonische Form der Eheschließung. Konfessions- und religionsverschiedene Ehe. Convalidatio und sanatio ungültig geschlossener Ehen. Auflösung gültiger Ehen (privilegium Paulinum; Nichtvollzug; Ehescheidung in favorem fidei) und Annullierung ungültiger Ehen. Grundzüge des kanonischen Eheprozessrechts und Überblick über den Verfahrensablauf.

Literatur:
Hans Heimerl / Helmuth Pree, Kirchenrecht. Allgemeine Normen und Eherecht, Wien u.a 1983;
Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 133–143;
Rüdiger Althaus / Joseph Prader / Heinrich J.F. Reinhardt, Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen 52014;
Heinrich J.F. Reinhardt, Die kirchliche Trauung. Ehevorbereitung, Trauung und Registrierung der Eheschließung im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz, Essen 32014;
Stephan Haering u.a. (Hg.), Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 84–91; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;
Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort § 48; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;
Ludger Müller, Christoph Ohly (Hg.), Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, dort §§ 23; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar.
Auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.

Vorlesung, 2-stündig, Di, 10.00 – 12.00 Uhr, SR 1, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14    18.10. – 6.12.2022

Zielgruppe:               
Nur für Studierende MagTheol 2021, 9. Semester

LeistNachweis:          
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2021 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Der geistliche Dienst der Kleriker und seine rechtliche Ordnung“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht.

OrgaHinweis:            
Die drei Initiationssakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie werden einführend in der Lehrveranstaltung M11-1V3 behandelt, das Sakrament der Ehe in der Lehrveranstaltung M22-1V1, das Sakrament der Weihe in der Lehrveranstaltung M22-1V3.

Durchführung als zweistündige Veranstaltung zusammen mit der Vorlesung „Dienst der Kleriker“ (01502000)!

Zum Thema:
Sakramente sind „Handlungen Christi und der Kirche“ und „Zeichen und Mittel, durch die der Glaube ausgedrückt und bestärkt“ wird. Die Sakramente sind deshalb – wie die Sakramentalien auch – nicht nur auf der Ebene der individuellen Frömmigkeitspraxis zu verstehen, sondern sie müssen auch in ihrer ekklesiologischen Einbettung bedacht werden.

Die Veranstaltung befasst sich vertieft mit der rechtlichen Ordnung ausgewählter Sakramente und Sakramentalien. Sie fragt nicht nur nach Spender und Empfänger oder nach den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für Spendung und Empfang, sondern sie will auch reflektieren, welches Selbstverständnis von Kirche in der rechtlichen Ordnung dieser Heilszeichen zum Ausdruck kommt. Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Die Lehrveranstaltung befasst sich mit den Sakramenten der Buße und der Krankensalbung.

Literatur:
Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Vorlesung, 2-stündig, Di, 10.00 – 12.00 Uhr,  SR 1, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14        13.12.2022 – 7.2.2023

Zielgruppe:
Nur für Studierende MagTheol 2021, 9. Semester

LeistNachweise:        
Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2021 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Die rechtliche Ordnung der Sakramente und Sakramentalien“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht.

OrgaHinweis:  
Durchführung als 2-std. Veranstaltung in der zweiten Semesterhälfte.

Zum Thema:
Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit dem Recht des Weihesakraments sowie mit den kodikarischen Regelungen zum Dienst der Kleriker.

Literatur:
Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Vorlesung, 2-stündig, Di, 14.00 – 16.00 Uhr, HS 315, Neue Uni, Sandering

Zielgruppe:   
MagTheol 2021 bzw. 2013, BA 2021 und 2015, LA 2015 im Freien Bereich, GWS 2009 bzw. 2015 und weitere Interessierte.

Das 5-ECTS- Modul GWS kann auch in Verbindung mit der Veranstaltung „Schwerpunkte des Kirchenrechts“ absolviert werden. Ebenso bestehen in Rücksprache mit den Dozenten (Rehak, Krähe)  Kombinationsmöglichkeiten für Studierende der BA- und MA-Studiengänge hinsichtlich der Vertiefungs- bzw. WPf-Module.

Zum Thema:
Die Dienste der Verkündigung und der Heiligung sind zwei wesentliche Bereiche aus dem Gesamtspektrum des kirchlichen Handelns. Die Vorlesung will die geltenden kirchlichen Normen zum Verkündigungsdienst sowie zu den Sakramenten der Initiation (Taufe, Firmung, Eucharistie) im Zusammenhang darstellen, um so eine verlässliche Orientierung für die Tä­tigkeit in den verschiedenen pastoralen Handlungsfeldern zu geben.

Literatur:
Aymans – Mörsdorf, Kanonisches Recht III. Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn u.a. 2007, dort §§ 107–118, 120–121, 123–126;
Stephan Haering u.a. (Hg.) Handbuch des katholischen Kirchenrechts, Regensburg 32015, dort §§ 62–64, 67–70, 77–78; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;
Ulrich Rhode, Kirchenrecht, Stuttgart 2015, dort §§ 31–39, 42-44; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar;
Ludger Müller, Christoph Ohly (Hg.), Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018, dort §§ 23; auch als e-book im Uni-Netz verfügbar.
Auf Spezialliteratur wird im Rahmen der Vorlesung hingewiesen.

Vorlesung, 2-stündig, Mi, 16.00 - 18.00 Uhr, SR 1, Fakultätsgebäude, Bibrastr. 14

Zielgruppe:
Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2021 und 2013, Theologiestudierende im Bachelor 2021 und 2015 sowie Master 2012 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden. Die Veranstaltung ist außerdem für Magister Theologiae, Lehramt und Bachelor im SQL-Bereich als Seminar im interdisziplinären Gespräch belegbar. Zudem ist diese Veranstaltung auch im ASQ-Bereich der Universität für alle Studierenden geöffnet.

Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombi-nationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, können dieses Seminar/diese Übung mit der Vorlesung „Das Verfassungsrecht der lateinischen Kirche“ (01503000) kombinieren.

LeistNachweis: 
Referat und schriftliche Ausarbeitung

Zum Thema:
„Verwaltungsfehler im Erzbistum: bis zu 600.000 Euro Schaden“. „Erzbistum Köln zahlte Spielschulden eines Geistlichen“. Erzbischof äußert sich zu Unregelmäßigkeiten im Stiftungsbereich. Finanzierung von Kardinal Woelkis Hochschule weiterhin ungewiss“. „2,8 Millionen Euro für Missbrauch-Aufarbeitung im Erzbistum Köln“. „Bistum verzockt 50 Millionen Euro in USA.“ „Stadtdechant nach Finanzskandal zurückgetreten“.

Mit diesen und ähnlichen Schlagzeilen ist in den letzten Jahren immer wieder anhand von Negativbeispielen die Frage gestellt worden, wie die Kirche mit ihrem Vermögen und Geld umgeht. Die Lehrveranstaltung möchte mit den kirchen- und staatskirchenrechtlichen Grundlagen der kirchlichen Vermögensverwaltung vertraut machen. Dazu werden die dortigen Einrichtungen, Strukturen und Arbeitsweisen aus rechtlicher Perspektive beleuchtet: Welche Regelungen trifft der CIC bezüglich Erwerb und Veräußerung von Kirchenvermögen? Wo liegt die Romgrenze? Welche Finanzierungsmöglichkeiten hat die Kirche? Wie wird die Kirchensteuer erhoben? Welche Aufgaben haben der Diözesanökonom, der Diözesanvermögensverwaltungsrat sowie der Diözesansteuerausschuss? Worin unterscheiden sich eine Mess- und eine Kirchenstiftung? Wozu braucht jede Pfarrei eine Kirchenverwaltung und einen Kirchenpfleger?

Es ist beabsichtigt, im Rahmen von Exkursionen auch mit Praktikern der kirchlichen Vermögensverwaltung ins Gespräch zu kommen.

Literatur:
Hans Heimerl, Helmuth Pree, Handbuch des Vermögensrechts der katholischen Kirche unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsverhältnisse in Bayern und Österreich, Regensburg 1993; Aymans–Mörsdorf–Müller, KanR IV, §§ 152–156; HdbKathKR3, §§ 100–104; Rüdiger Althaus, Aktuelle Probleme der Kirchenfinanzierung in der Bundesrepublik Deutschland, in: Christoph Grabenwarter (Hg.), Standpunkte im Kirchen- und Staatskirchenrecht, Würzburg 2002, 9–29; ders., Diözesanvermögensverwaltungsrat und Diözesankirchensteuerrat, in: Andreas Weiß (Hg.), Flexibilitas Iuris Canonici, Frankfurt a.M. 2003, 397–420; ders. (Hg.), 200 Begriffe zum Vermögensrecht der katholischen Kirche, St. Ottilien 2020; Marcus Baumann-Gretza, Die Aufsicht über rechtsfähige kirchliche Stiftungen des Bürgerlichen Rechts. Rechtsgrundlagen, Maßstäbe und Inhalte kirchlicher Stiftungsaufsicht unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in Nordrhein-Westfalen, in: Kirche & Recht 15 (2009) 91–101; Bernd Dennemarck, Staatsleistungen an die Domkapitel in Bayern, in: AfkKR 178 (2009) 483–516; Günter Etzel, Der Diözesanvermögensverwaltungsrat, Würzburg 1994; Heribert Hallermann, Diözesanvermögensverwaltungsrat, Diözesansteuerausschuss und Diözesanökonom. Organe kirchlicher Vermögensverwaltung in den bayerischen Diözesen, in: Kirche & Recht 14 (2008) 17–34; Stefan Ihli, Kirchenaustritt als Mittel der Kirchensteuervermeidung? Ein Klischee im Spiegel der Demoskopie, in: Kirche & Recht 17 (2011) 175–198; Josef Jurina, Die Kirchensteuerräte der deutschen Diözesen, in: Wilhelm Rees (Hg.), Recht in Kirche und Staat. Joseph Listl zum 75. Geburtstag, Berlin 2004, 683–704; Heiner Marré, Josef Jurina, Die Kirchenfinanzierung in Kirche und Staat der Gegenwart, Essen 42006; Evelyne Dominica Menges, Finanzierung kirchlicher Tätigkeit durch Spenden, in: Kirche & Recht 10 (2004) 47–54; Hans Paarhammer (Hg.), Vermögensverwaltung in der Kirche. Administrator bonorum - oeconomus tamquam paterfamilias, Thaur 21988; Helmuth Pree, Aufsicht über Einrichtungen der Caritas aus der Sicht des kanonischen Rechts, in: Kirche & Recht 7 (2001) 161–180; ders., Aufsicht über kirchliche Stiftungen, in: Andreas Weiß (Hg.), Flexibilitas Iuris Canonici, Frankfurt a.M. 2003, 421–437; ders., Noach Heckel, Das kirchliche Vermögen, seine Verwaltung und Vertretung. Eine praktische Handreichung, Wien u.a. 32001; Matthias Pulte, Vermögensrecht der katholischen Kirche. Ein Handbuch für Studium und Praxis, Würzburg 2019; Richard Puza, Von der „Kirchenstiftung“ zur modernen Form der Kirchenfinanzierung, in: Ders., Stefan Ihli, Abraham P. Kustermann (Hg.), Kirchliche Stiftung zwischen kirchlichem und staatlichem Recht. Zur zeitgemäßen Profilierung eines alten Finanzierungs- und Rechtsinstituts, Berlin 2008, 17–40; Heribert Schmitz, Die Bestimmungen des c. 1272 CIC zum Benefizialrecht, in: AfkKR 155 (1986) 443–460; ders., Organe diözesaner Finanzverwaltung, in: AfkKR 163 (1994) 121–145; Thomas Schüller, Kirchliche Vermögens- und Finanzverwaltung unter Legitimations- und Transparenzdruck: Was man aus dem „Fall Limburg“ lernen kann, in: Kirche & Recht 19 (2013) 168–177; Christian Waldhof, Schwarze Kassen bei der Kirche? Finanzen und Haushalt in der katholischen und in der evangelischen Kirche, in: Kirche & Recht 20 (2014) 171–187; Martin Zumbült, Insolvenzfähigkeit der Kirchengemeinde. Vermögensrechtliche Konsequenzen verfassungsrechtlicher Vorgaben, Essen 2013.

Vorlesung, 2-stündig, Mi, 10.00 - 12.00 Uhr, SR 129, Neue Uni, Sanderring         bis 07.12.2021

Zielgruppe:  
Magister Theologiae 2021/2013 (01-M4-1V2)
Bachelor 2021/2015 (01-BAThSt-GELitKR-1V2)

LeistNachweis: 
Nach Abschluss der jeweiligen Einführungsmodule im Magister Theologiae und im Bachelor findet eine Klausur (90min) unter Einbeziehung aller beteiligten Fächer der jeweiligen Moduls statt.

Zum Thema:
Was ist Kirchenrecht? Benötigt die Kirche ein Kirchenrecht? Wie unterscheidet sich das Kir­chenrecht von staatlichem Recht und vom Staatskirchenrecht? In welchem Verhältnis steht die Kirchenrechtswissenschaft zu anderen theologischen Disziplinen? Welche Rechtsquellen zieht die Kirchenrechtswissenschaft heran? Wie werden kirchenrechtliche Normen begrün­det? Mit welchen Grundbegriffen arbeitet das Kirchenrecht? Welche Hermeneutik und Me­thodik ist bei der Auslegung der Rechtsquellen zu beachten?

Die Vorlesung beantwortet diese Fragen und führt in die theologische Grundlegung des Kir­chenrechts, die allgemeinen Normen sowie in grundlegende Strukturen und Bereiche der kirchlichen Rechtsordnung ein. Die Anwendung kirchenrechtlicher Normen wird anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis verdeutlicht, sodass die Relevanz der kirchlichen Rechtsordnung für das Handeln der Kirche deutlich wird.

Literatur:
Gesetzbuch: Codex luris Canonici. Auctoritate loannis Pauli PP. II promulgatus. Lateinisch-deutsche Ausgabe, hg. im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz, der Österreichischen Bischofskonferenz, der Schweizer Bischofskonferenz, der Erzbischöfe von Luxemburg und von Straßburg sowie der Bischöfe von Bozen-Brixen, von Lüttich und von Metz, 10. Aufl., Kevelaer 2021.
Literatur: Müller, Ludger – Ohly, Christoph, Katholisches Kirchenrecht. Ein Studienbuch, Paderborn 2018;
Rhode, Ulrich, Kirchenrecht, Stuttgart 2015; Demel, Sabine, Einführung in das Recht der katholischen Kirche: Grundlagen, Quellen, Beispiele, Darmstadt 2014;
Demel, Sabine, Einführung in das Recht der katholischen Kirche: Grundlagen, Quellen, Beispiele, Darmstadt 2014;
Aymans, Winfried – Mörsdorf, Klaus, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex luris Canonici Bd. 1-4,13. Aufl., Paderborn, 1991-2013;
einschlägige Artikel des Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht, hg. v. H. Hallermann – T. Meckel – M. Droege – H. de Wall, 4 Bde., Paderborn 2019-2021
sowie des Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hg. v. S. Haering – W. Rees – H. Schmitz, 3. Aufl., Regensburg 2015.

Vorlesung, 2-stündig, Mi, 8.00 – 12.00 Uhr, SR 129, Neue Uni, Sanderring     ab 07.12.2022  

Zielgruppe:
Magister Theologiae 2021/2013 (01-M12-1V3),
BA 2021/2015 (01-BAThSt-SQ-TPTh3),
LA 2015 im Freien Bereich (01-LA-FB-TPTh3)
GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1/2) und weitere Interessierte.)

LeistNachweis:  
Studierende im MagTheol SPO 2021 bzw. 2013 belegen diese Veranstaltung im Rahmen des Moduls M-12, das wahlweise durch eine Modulprüfung im Fach Christliche Sozialethik oder im Fach Theologische Ethik – Moraltheologie geprüft wird. Die Leistungsnachweise für andere Studierende richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Zum Thema:
Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland kann als rechtlich geordnetes ko­operatives Zusammenwirken bei gegenseitiger Unabhängigkeit beschrieben werden. Die Vorlesung behandelt Grundfragen des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat und geht auf Einzelfragen ein, die der rechtlichen Regelung bedürfen, wie etwa Religionsunterricht, Ver­mögens- und Finanzierungsfragen, Schutz der Sonn- und Feiertage, Militär- und Anstaltsseel­sorge usw.

Literatur:
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben!

Die Lehrveranstaltung wird als 1-stündige Blockveranstaltung durchgeführt.

Anmeldung: 
Die Teilnahme erfolgt auf persönliche Einladung des Dozenten.

Zeit und Ort werden gesondert bekannt gegeben.

LeistNachweis:  
Die Art des Leistungsnachweises wird mit den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung vereinbart. Die Teilnehmer präsentieren ihre eigenen Forschungsergebnisse und diskutieren und vertiefen diese im wissenschaftlichen Diskurs mit den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Zielgruppe:
Studierende, die Abschlussarbeiten schreiben; Promovendinnen und Promovenden sowie Habilitanden im Fach Kirchenrecht.

Lehrveranstaltungen von Mag. Theol. Anna Krähe (Lehrbeauftragte)

Vorlesung, 2-stündig, Do, 10.00 – 12.00 Uhr, SR 129, Neue Uni, Sanderring

Zielgruppe:  
Studierende für LA Gymnasien 2015 (01-LA-Gym-GKR) sowie alle Lehramtsstudierenden im Freien Bereich LA 2015 (01-LA-FB-TPTh2) und für GWS 2015 (01-LA-GWS-RKG1/2) sowie weitere Interessierte.)

Zum Thema:
Die Veranstaltung baut auf der Vorlesung im Sommersemester 01505000 „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche. Einführung in das Kirchenrecht“ auf. Die dort besprochenen Themen werden vertieft und insbesondere mit Blick auf die aktuellen Lehrpläne konkretisiert. Dabei werden mit den Studierenden passende Konzepte zur Umsetzung kirchenrechtlicher Themen im Religionsunterricht entwickelt.

Literatur:
Wird in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben!