Deutsch Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Wintersemester 2015/16

Wintersemester 2015/2016 

 

P. Dr. Rafael Rieger OFM   

Vorlesung: Verkündigungsrecht und Recht der sakramentalen Initiation

Pflichtvorlesung (01-M11-3) für Magister Theologiae und Wahlpflichtvorlesung für Bachelor Nebenfach für alle Interessierten, Credits: 2,5  

2 Std., freitags, 10-12h, Paradeplatz 4, Seminarraum 321

Die Dienste der Verkündigung und der Heiligung sind zwei wesentliche Bereiche aus dem Gesamtspektrum des kirchlichen Handelns, die den pastoralen Alltag weitgehend bestimmen. Die Vorlesung will die geltenden kirchlichen Normen zum Verkündigungsdienst sowie zum Sakramentenrecht – mit Ausnahme des Eherechts – im Zusammenhang darstellen, um so eine verlässliche Orientierung für die Tätigkeit in den verschiedenen pastoralen Handlungsfeldern zu geben.

Literatur:
Ahlers, Reinhild, Communio Eucharistica, Regensburg 1990; Ammer, Joseph, Zum Recht der „Katholischen Universität“, Würzburg 1994; Laukemper, Beatrix, Die Heilsnotwendigkeit der Taufe und das kanonische Taufrecht, Essen 1992; Rau, Stefan, Die Feiern der Gemeinde und das Recht der Kirche, Altenberge 1990; Meckel, Thomas Religionsunterricht im Recht. Perspektiven des katholischen Kirchenrechts und des deutschen Staatskirchenrechts, Paderborn – München – Wien – Zürich 2011 (KStKR 14). 

 

Dr. Monica-Elena Herghelegiu 

Vorlesung: Grundfragen des Staat - Kirche - Verhältnisses  

Pflichtvorlesung (01-M12-3) für Magister Theologiae und Bachelor Nebenfach sowie für alle Interessierten und Studierenden (Bachelor) im Bereich "allgemeine Schlüsselqualifikationen".

1 Std., Durchführung als Blockveranstaltung in drei Blöcken
 
Donnerstag, 29.10.2015, 14-18h, Seminarraum 412, Paradeplatz 4
Donnerstag, 12.11.2015, 14-18h, Seminarraum 305, Sanderring 2 (Neue Uni) 
Samstag, 29.11.2015, 9-13h,
Seminarraum 321, Paradeplatz 4

Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat in Deutschland kann als rechtlich geordnetes kooperatives Zusammenwirken bei gegenseitiger Unabhängigkeit beschrieben werden. Die Vorlesung behandelt Grundfragen des Verhältnisses zwischen Kirche und Staat und geht auf Einzelfragen ein, die der rechtlichen Regelung bedürfen, wie etwa Religionsunterricht, Vermögens- und Finanzierungsfragen, Schutz der Sonn- und Feiertage, Militär- und Anstaltsseelsorge usw.

Literatur:
Einschlägige Artikel des Handbuchs des Staatskirchenrechts

 

Vorlesung: Theologische Grundlegung, Allgemeine Normen und Einführung in Strukturen und Bereiche kirchlicher Rechtsordnung 

Pflichtvorlesung für Studierende Magister Theologiae (M4-2) und Bachelor Nebenfach sowie sowie für alle Interessierten und für Studierende (Bachelor) im Bereich "allgemeine Schlüsselqualifikationen".

ZulassungsarbeitskandidatenInnen im Fach Kirchenrecht wird der Besuch der Vorlesung zum Erlernen des methodischen Handwerks nachdrücklich empfohlen. Credits: im ASQ-Pool 2

1 Std., Durchführung als Blockveranstaltung in drei Blöcken, Paradeplatz 4, Seminarraum 321
Freitag, 30.10.2015, 13-17h

Freitag, 13.11.2015, 13-17h
Freitag, 27.11.2015, 13-17h

Was ist Kirchenrecht? Benötigt die Kirche ein Kirchenrecht? Wie unterscheidet sich das Kir­chenrecht von staatlichem Recht und vom Staatskirchenrecht? In welchem Verhältnis steht die Kirchenrechtswissenschaft zu anderen theologischen Disziplinen? Welche Rechtsquellen zieht die Kirchenrechtswissenschaft heran? Wie werden kirchenrechtliche Normen begründet? Mit welchen Grundbegriffen arbeitet das Kirchenrecht? Welche Hermeneutik und Methodik ist bei der Auslegung der Rechtsquellen zu beachten?

Die Vorlesung beantwortet diese Fragen und führt in die theologische Grundlegung des Kirchenrechts, die allgemeinen Normen, sowie in grundlegende Strukturen und Bereiche der kirchlichen Rechtsordnung ein. Die Anwendung kirchenrechtlicher Normen wird anhand konkreter Fallbeispiele aus der Praxis verdeutlicht, sodass die Relevanz der kirchlichen Rechtsordnung für das Handeln der Kirche deutlich wird.

Literatur:
Heimerl, Hans – Pree, Helmuth, Allgemeine Normen und Eherecht, Wien 1983; Krämer, Peter, Braucht Kirche eine rechtliche Ordnung?: TThZ 2002, 212ff.; Pack, Heinz, Methodik der Rechtfindung im staatlichen und kanonischen Recht, Essen 2004 (Beihefte zum Münsterischen Kommentar 38); Puza, Richard, Katholisches Kirchenrecht, Heidelberg 21993 (UTB 1395); Riedel-Spangenberger, Ilona, Grundbegriffe des Kirchenrechts, Paderborn 1992 (UTB 1618); Riedel-Spangenberger, Ilona, Hermeneutik des Kirchenrechts: LKStKR II, 235f.; Riedel-Spangenberger, Ilona, Kirchenrecht II. kath.: LKStKR II, 503ff.; Witsch, Norbert, Me­thode, kanonistische: LKStKR II, 787f.

 

Offizial Dr. Stefan Rambacher

Verliebt, verlobt, verheiratet... - Das Eherecht und das Eheprozessrecht der katholischen Kirche 

2 Std., montags von 14-16h, Hörsaal 317 (Neue Uni),

Pflichtvorlesung für Diplomstudierende und Bachelorstudierende. Pflichtvorlesung für Magister Theologiae 9. Semester. Ist für Studierende früherer Semester vorziehbar.
Für Lehramtsstudierende modularisiert (01-ThKR-1Ü) Übung: Themen des Kirchenrechts Möglichkeit des Erwerbs von 2 ECTS Punkten für den freien Bereich oder als Wahlpflichtveranstaltung in Verbindung mit dem Theologischen Orientierungskurs 01-TO-RGY-BV) und nicht modularisiert (Möglichkeit des Erwerbs eines fachwissenschaftlichen Scheins gemäß LPO I v. 31.07.2002 § 42 Abs. 1 5d bb); EWS-Schein; GWS-Veranstaltung. Credits: 2-3 sind möglich.

Bis dass der Tod euch scheidet… Wann ist eine Ehe aus kirchenrechtlicher Sicht gültig geschlossen? Auf welchen Säulen fußt das Eherecht der katholischen Kirche? Warum und wie werden Ehen für nichtig erklärt oder aufgelöst? Unter welchen Bedingungen ist eine konfessionsverschiedene oder religionsverschiedene Eheschließung möglich? Gibt es eine sogenannte ökumenische Trauung? Was ist der Unterschied zwischen staatlicher und kirchlicher Eheschließung? Welche Folgen hat eine staatliche Scheidung bzw. Wiederverheiratung mitunter für Religionslehrer oder im kirchlichen Dienst Tätige?

Die Vorlesung vermittelt die Grundlagen des katholischen Eherechts und Eheprozessrechts und möchte zugleich anhand der Besprechung von Fällen in die praktische Anwendung des Eherechts einführen.

Literatur:  
Einschlägige eherechtliche Artikel im Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht, hg. v. A. v. Campenhausen – I. Riedel-Spangenberger – R. Sebott, 3 Bde., Paderborn – München – Wien – Zürich 2000-2004; Althaus – Rüdiger – Prader, Joseph – Reinhardt, Heinrich J.F., Das kirchliche Eherecht in der seelsorgerischen Praxis, Essen 52014; Aymans, Winfried – Mörsdorf, Klaus, Kanonisches Recht. Lehrbuch aufgrund des Codex Iuris Canonici Bd. 3 Verkündigungsdienst und Heiligungsdienst, Paderborn – München – Wien – Zürich 2007, 325-534; Handbuch des katholischen Kirchenrechts, hg. v. J. Listl – H. Schmitz, Regensburg 21999, 884-1000; Reinhardt, Heinrich .J.F., Die kirchliche Trauung, Essen 22006; Sebott, Reinhold, Das neue kirchliche Eherecht, Frankfurt 32005. 

 

Prof. Dr. Heribert Hallermann

Hauptseminar: Reform an Haupt und Gliedern - Impulse für eine Kirche im Aufbruch

P. Franziskus will nicht nur eine Kirche, die „an die Ränder geht“ – er will auch eine Kirche „im Aufbruch“, die auch ihre Peripherie ernst nimmt. In “Evangelii Gaudium“ mahnt er eine Stärkung der Bischofskonferenzen an, denn eine „übertriebene Zentralisierung kompliziert das Leben der Kirche und ihre missionarische Dynamik, anstatt ihr zu helfen.“

Der Impuls des Papstes führt zur Frage nach der Subsidiarität als Organisationsprinzip der Kirche. Als kollegiale Strukturen kommen die Bischofskonferenzen ebenso in den Blick wie die Bischofssynode und die Reform der Römischen Kurie. Diese Reform muss sich heute auch an den Prinzipien der Unternehmensführung und der Organisationsentwicklung messen lassen. Eine Zuspitzung erfährt der Reformimpuls des Papstes im Umgang mit gescheiterten Ehen und mit der Regelung der Liturgie.

Das Hauptseminar (2 SWS; 4 ECTS) umfasst folgende Elemente:

Blockveranstaltung Mittwoch, 24.06.2015, 14.00 – 18.00 Uhr; Paradeplatz 4, Seminarraum 302 zur Einführung in die Thematik und zur Vergabe der Hausarbeitsthemen.

Teilnahme an der wissenschaftlichen Fachtagung „Reform an Haupt und Gliedern“ (28.09.2015, 14.00 Uhr – 30.09.2015, 13.00 Uhr in Schloss Hirschberg; Förderung für Theologie-Studierende aus Exkursionsmitteln der Fakultät);

Schriftliche Hausarbeit zu einem Thema (Themenvergabe bei der einführenden Blockveranstaltung);

Blockveranstaltung (Termin im WS 2015/2016 noch offen; ca. ein halber Tag) zur Auswertung und Reflexion des Hauptseminars.

Eine zweifache Anmeldung ist notwendig:

  1. Für das Hauptseminar bis spätestens 01.06.2015 per Mail am Lehrstuhl für Kirchenrecht (l-kirchenrecht@uni-wuerzburg.de).
  2. Gleichzeitig ist eine eigene Anmeldung für die wissenschaftliche Fachtagung erforderlich, die ebenfalls per Mail vorgenommen werden muss an kirchenrecht@uni-mainz.de

TeilnehmerInnen: Magister- oder Bachelor-Studierende der katholischen Theologie; Lehramtsstudierende der katholischen Theologie; Studierende der Rechtswissenschaften; sonstige interessierte Studierende.

 

Oberseminar: Doktorandenkolloquium

Samstag 9.30-18h, Einzeltermin am 10.10.2015, Paradeplatz 4, Seminarraum 320
Weitere Termine nach Vereinbarung

Zielgruppe: Promovendinnen und Promovenden, Habilitanden im Fach Kirchenrecht

Die Art des Leistungsnachweises wird mit den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung vereinbart. Promovendinnen und Promovenden sowie Habilitanden präsentieren ihre eigenen Forschungsergebnisse und diskutieren und vertiefen diese im wissenschaftlichen Diskurs mit den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Die Teilnahme erfolgt auf persönliche Einladung des Dozenten.

 

Dipl. theol. LAssin Martina Tollkühn

Übung: Kirchenrechtliche Themen in der Schule - Wie erklär ich´s meinen Schülern?

Übung, 2-std.; 2 ECTS; Di 18-20h; Seminarraum 107, Paradeplatz 4

Auf Grundlage der aktuellen Lehrpläne befasst sich diese Übung mit ausgewählten Themen des Kirchenrechts und versucht mit den Studierenden passende Ideen zur Umsetzung im Religionsunterricht zu entwickeln. 

Zielgruppe: Lehramtsstudierende im freien Bereich (01-ThKR-1) sowie sonstige Interessierte.
 

Kolloquium zur Vorlesung: Grundfragen des Staat - Kirche - Verhältnisses  

Übung, 1-std.; wöchentl., donnerstags von 18-19h, Paradeplatz 4, Raum 107
(am 29.10.2015 Vorbesprechung)

Die Veranstaltung versteht sich als Angebot, um vertiefend zur Vorlesung „Grundfragen des Staat-Kirche-Verhältnisses“ Fragen zu stellen, zu diskutieren oder vorhandenes Wissen zu systematisieren.

Zielgruppe: Teilnehmer und Teilnehmerinnen an der betreffenden Vorlesung