Deutsch Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Sommersemester 2021

Lehrveranstaltungen von Dr. Noach Heckel

Vorlesung: 2-std., Montag 14-16 Uhr, HS 317, Neue Universität (Sanderring 2)

Die Kirche ist verfasst als die Gemeinschaft der Gläubigen und zugleich als hierarchische Gemeinschaft. Das kirchliche Verfassungsrecht reflektiert beide grundlegenden Gegebenheiten der Kirche und beginnt – erstaunlicherweise – nicht mit dem Papst, sondern mit den Gläubigen und ihrer aktiven Teilhabe an der Sendung der Kirche. Aufbauend darauf werden die drei Verfassungsebenen der lateinischen Kirche vorgestellt: Die Gesamtkirche, die Teilkirche und die Pfarrei.

Im Kontext des kirchlichen Verfassungsrechts stellen sich wichtige Fragen: Sind die Gläubigen aktive Subjekte in der Kirche oder Objekte der Seelsorge? Wie kann das Verhältnis zwischen „Hauptamtlichen“ und „Ehrenamtlichen“ in einer Pfarrei beschrieben werden? Warum kann nur ein Priester eine Pfarrei leiten? Welche Aufgaben hat ein Diözesanbischof? Wer ist Träger höchster Autorität in der Kirche? Und in welchem Verhältnis stehen Teilkirchen und Gesamtkirche zueinander?

Daneben soll auch Raum sein, um eigene Fragen der Studierenden oder aktuelle Fragen anzusprechen.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Zielgruppe: Mag, BA, MA, LA FB, ‚ GWS, HaF

Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinations-moduls (VL -und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, können diese Vorlesung insbesondere mit der Lehrveranstaltung „Seminar Kirchenrecht 1 - Theologie im wissenschaftlichen Diskurs. Praktische Theologie 1/2: Die ekklesiologischen Grundlagen des kirchlichen Verfassungsrechts in den Texten des II. Vatikanischen Konzils“ (01506000) kombinieren.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Vorlesung: 2- std., Dienstag 10-12 Uhr, HS 317, Neue Universität (Sanderring 2)

Hinweis: Durchführung als 2-std. Veranstaltung in der zweiten Semesterhälfte (8.6.-13.7.2021).

Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit dem Recht des Weihesakraments sowie mit den kodikarischen Regelungen zum Dienst der Kleriker.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2015 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Die rechtliche Ordnung der Sakramente und Sakramentalien“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht (WS).

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Zielgruppe: Mag, BA, MA, LA FB, GWS, HaF

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Vorlesung: 2- std., Dienstag 10-12 Uhr, HS 317, Neue Universität (Sanderring 2)

Hinweis: Durchführung als 2-std. Veranstaltung in der ersten Semesterhälfte (13.4.-1.6.2021). Die drei Initiationssakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie werden einführend in der Lehrveranstaltung M11-1V3 behandelt, das Sakrament der Ehe in der Lehrveranstaltung M22-1V1, das Sakrament der Weihe in der Lehrveranstaltung M22-1V3.Durchführung als zweistündige Veranstaltung zusammen mit der Vorlesung „Dienst der Kleriker“ (01502000)

Sakramente sind „Handlungen Christi und der Kirche“ und „Zeichen und Mittel, durch die der Glaube ausgedrückt und bestärkt“ wird. Die Sakramente sind deshalb – wie die Sakramentalien auch – nicht nur auf der Ebene der individuellen Frömmigkeitspraxis zu verstehen, sondern sie müssen auch in ihrer ekklesiologischen Einbettung bedacht werden.

Die Veranstaltung befasst sich vertieft mit der rechtlichen Ordnung ausgewählter Sakramente und Sakramentalien. Sie fragt nicht nur nach Spender und Empfänger oder nach den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für Spendung und Empfang, sondern sie will auch reflektieren, welches Selbstverständnis von Kirche in der rechtlichen Ordnung dieser Heilszeichen zum Ausdruck kommt. Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Die Lehrveranstaltung befasst sich mit den Sakramenten der Buße und der Krankensalbung.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Mag. Theol. 2021 und 2013 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Der geistliche Dienst der Kleriker und seine rechtliche Ordnung“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht (WS).

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Zielgruppe: Mag, BA, MA und alle weiteren interessierten Studierenden

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Lehrveranstaltungen von Mag.Theol. Anna Krähe

Vorlesung: 2-std., Donnerstag 10-12 Uhr , HS 317, Neue Universität (Sanderring 2)

Kirchenrecht im Lehrplan? Auch zahlreiche kirchenrechtliche Themen finden sich im LehrplanPLUS:

Wie ist die Kirche als Volk Gottes eigentlich strukturiert? Was ist ein Bistum? Was ist eine Pfarrei? Welche Ämter und Dienste gibt es in der Kirche? Welche rechtlichen Spielräume gibt es in ökumenischen Fragen? Wie sind in der Kirche die Sakramente allgemein und insbesondere Taufe, Firmung, Eucharistie und Ehe in Grundzügen geregelt? Was ist der Unterschied von Recht und Moral? Wie gestaltet sich das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland? etc.

Die Vorlesung vermittelt das notwendige kirchenrechtliche Fachwissen für die Beantwortung und Erarbeitung dieser Themen im schulischen Religionsunterricht und vermittelt zudem Grundwissen zu den rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts in Staat und Kirche.

Für die Studierenden im Lehramt Gymnasium 2015 dient diese Vorlesung als Einführung in kirchenrechtliche Fragestellungen, die dann um Wintersemester in der Veranstaltung „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche: Schwerpunkte des Kirchenrechts“ (01-LA-Gym-GKR-1V2) vertieft werden und für die Unterrichtspraxis aufgearbeitet werden. Daher ist es zu empfehlen, zunächst die Veranstaltung im Sommersemester zu besuchen.

Darüber hinaus steht die Vorlesung allen Studierenden unabhängig von der Art ihres Studiengangs offen und richtet sich insbesondere an alle Lehramtsstudierende.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Zielgruppe: BA, LA GYM, LA FB, ‚ GWS 

Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, belegen zu dieser Vorlesung bitte auch die Übung „Wissenschaftliches Arbeiten mit Rechtsquellen, Kommentaren und Literatur: Wie ist denn da die Rechtslage? – Die Lösung kirchenrechtlicher Fälle“ (01507000).

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Seminar2-std., Mittwoch 16-18 Uhr, Seminarraum 3, Bibrastraße 14

„Das Instrument, das der Codex ist, entspricht deutlich dem Wesen der Kirche, wie es vor allem durch das Lehramt des II. Vatikanischen Konzils ganz allgemein und besonders in seiner ekklesiologischen Lehre dargestellt wird“ (Johannes Paul II., Ap. Konst. Sacrae disciplinae leges: CIC/1983, dt./lat. Ausgabe, S. XVII/XIX).

Schon vor Inkrafttreten des CIC/1983 stellte Johannes Paul II. mit diesen Worten aus der Promulgationskonstitution des Gesetzbuches für die lateinische Kirche heraus, dass die rechtliche Gestalt der Kirche nicht ohne die ihr zugrundeliegende Ekklesiologie gedacht werden kann, wie sie im II. Vatikanischen Konzil dargelegt wurde. Diese Verknüpfung zeigt sich ganz besonders im Bereich des kirchlichen Verfassungsrechts, welches im Buch II des CIC/1983 die Überschrift des 2. Kapitels der Kirchenkonstitution „Lumen gentium“ aufgreift: „Über das Volk Gottes“. Die Fragen nach den Rechtssubjekten des kirchlichen Rechts – den Gläubigen –, ihren Rechten und Pflichten sowie der hierarchischen Struktur der Kirche sind demnach immer aufbauend auf ihrer theologischen Grundlage zu betrachten und zu verstehen.


Im Seminar wird verschiedenen verfassungsrechtlichen Themenbereichen daher durch das Lesen und Besprechen der Texte des II. Vatikanischen Konzils nachgegangen. Die gemeinsa-me Bearbeitung der Konzilstexte nimmt dabei zum einen die Grund- und teils auch Bruchlinien der Texte selbst in den Blick, widmet sich zum anderen aber besonders auch ihren rechtlichen Dimensionen: Welche Aspekte haben Eingang in die nachkonziliare Gesetzge-bung und den CIC/1983 gefunden und welche Fragen sind in der rechtlichen Umsetzung (bis heute) noch offen?

Im Fokus steht dabei die Kirchenkonstitution „Lumen gentium“, es werden darüber hinaus aber u.a. auch das Dekret über den Hirtendienst der Bischöfe „Christus Dominus“, das Dekret über das Apostolat der Laien „Apostolicam actuositatem“ und das Dekret über den Dienst und das Leben der Priester „Presbyterorum ordinis“ näher beleuchtet.

Leistungsnachweis: Gestaltung einer Seminareinheit mit schriftlicher Ausarbeitung (Um-fang richtet sich nach den Vorgaben der entsprechenden Studien- und Prüfungsordnung).

Literatur: Mitzubringen sind der Codex Iuris Canonici sowie ein Konzilskompendium bzw. eine dt./lat. Version der Konzilstexte. Weitere Literatur wird in der Veranstaltung besprochen.

Zielgruppe: Mag, BA, MA, LA FB, GWS Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2021 und 2013 (01-M24-4/5), Theologiestudierende im Bachelor 2021 und 2015 sowie Master 2016 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden. Die Veranstaltung ist außerdem für Magister Theologiae, Lehramt und Bachelor im SQL-Bereich als Seminar im interdisziplinären Gespräch belegbar. Zudem ist diese Veranstaltung auch im ASQ-Bereich der Universität für alle Studierenden geöffnet.

Studierende (insb. BA, MA und GWS), die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, können dieses Seminar in Verbindung mit der Lehrveranstaltung “Das Verfassungsrecht der lateinischen Kirche” (01503000) belegen.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Übung2-std., Donnerstag 16-18 Uhr, Seminarraum 1, Bibrastraße 14

Der Umgang mit kirchenrechtlichen Fällen erscheint als Kernstück der praktischen Arbeit mit dem Recht der katholischen Kirche. Häufig begegnen Theologinnen und Theologen Fragen zu Kirchenaustritt und Kirchensteuer, zum Empfang von Sakramenten, zur Möglichkeit der Mit-arbeit in der Pfarrei oder auch zur Exkommunikation und der Bestrafung in Fällen sexuellen Missbrauchs. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fallfragen einzelner Personen, die eine kirchenrechtliche Antwort für ihre spezielle Situation suchen.

Das Lernen an Fällen stellt nicht nur eine hilfreiche Ergänzung zur inhaltlichen Erschließung kirchenrechtlicher Themen in den Vorlesungen dar, sondern vermittelt darüber hinaus die praktische Kompetenz zum Umgang mit vielfältigen Anfragen, denen sich studierende und praktizierende Theologinnen und Theologen immer wieder stellen müssen. Daher stehen neben der Herangehensweise an kirchenrechtliche Fälle und verschiedenen Lösungsme-thoden auch konkrete kirchenrechtliche Fragen im Mittelpunkt.

Diese Veranstaltung richtet sich an Studierende aller Semester und erfordert kein spezielles, kirchenrechtliches Vorwissen. Ausgewählte Fälle aus allen Rechtsgebieten des Kirchenrechts werden gemeinsam erarbeitet und besprochen. Die Übung hat zum Ziel eine größere Souveränität im Umgang mit dem Gesetzbuch der lateinischen Kirche zu erlangen und sich für Studium und Praxis in der Bearbeitung und Lösung kirchenrechtlicher Fälle zu üben.

Der Erwerb eines Leistungsnachweises ist möglich. Eingeladen sind aber auch alle interessierten Studierenden, die auf diesem Wege das Kirchenrecht näher kennenlernen möchten oder sich auf Prüfungen vorbereiten.

Leistungsnachweis: Der Leistungsnachweis besteht in einer schriftlichen Falllösung am Ende des Semesters im Umfang von 5 Seiten.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Zielgruppe: Mag, BA, MA, LA FB, GWS

Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, belegen zu dieser Übung bitte auch die Vorlesung „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche. Einführung in das Kirchenrecht“  (01505000).

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.