Deutsch Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Sommersemester 2020

Lehrveranstaltungen von Prof. Dr. Martin Rehak

Vorlesung: 2-std., Montag 14-16 Uhr, HS 315, Neue Universität (Sanderring 2)

Die Kirche ist verfasst als die Gemeinschaft der Gläubigen und zugleich als hierarchische Gemeinschaft. Das kirchliche Verfassungsrecht reflektiert beide grundlegenden Gegebenheiten der Kirche und beginnt – erstaunlicherweise – nicht mit dem Papst, sondern mit den Gläubigen und ihrer aktiven Teilhabe an der Sendung der Kirche. Aufbauend darauf werden die drei Verfassungsebenen der lateinischen Kirche vorgestellt: Die Gesamtkirche, die Teilkirche und die Pfarrei.

Im Kontext des kirchlichen Verfassungsrechts stellen sich wichtige Fragen: Sind die Gläubigen aktive Subjekte in der Kirche oder Objekte der Seelsorge? Wie kann das Verhältnis zwischen „Hauptamtlichen“ und „Ehrenamtlichen“ in einer Pfarrei beschrieben werden? Warum kann nur ein Priester eine Pfarrei leiten? Welche Aufgaben hat ein Diözesanbischof? Wer ist Träger höchster Autorität in der Kirche? Und in welchem Verhältnis stehen Teilkirchen und Gesamtkirche zueinander?

Daneben soll auch Raum sein, um eigene Fragen der Studierenden oder aktuelle Fragen anzusprechen.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M-10),
Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden.
Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, können diese Vorlesung insbesondere mit der Lehrveranstaltung „Theologie im Diskurs – Praktische Theologie (Kirchenrecht): Struktur und Arbeitsweise der Römischen Kurie“ (01506000) kombinieren.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Vorlesung: 2- std., Dienstag 10-12 Uhr, HS 315, Neue Universität (Sanderring 2)

Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit dem Recht des Weihesakraments sowie mit den kodikarischen Regelungen zum Dienst der Kleriker.

Organisatorische Hinweise: Durchführung als zweistündige Veranstaltung in der zweiten Semesterhälfte

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2015 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Die rechtliche Ordnung der Sakramente und Sakramentalien“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht (WS).

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M-22), Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015 und alle weiteren interessierte Studierenden.
Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, können diese Vorlesung mit dem Seminar/der Übung „Theologische Vertiefung: Ausgewählte Fragen der Klerikerdisziplin, insbesondere Zölibat" (01508000) kombinieren. 

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Vorlesung: 2-std., Dienstag 10-12 Uhr, HS 315, Neue Universität (Sanderring 2)

Sakramente sind „Handlungen Christi und der Kirche“ und „Zeichen und Mittel, durch die der Glaube ausgedrückt und bestärkt“ wird. Die Sakramente sind deshalb – wie die Sakramentalien auch – nicht nur auf der Ebene der individuellen Frömmigkeitspraxis zu verstehen, sondern sie müssen auch in ihrer ekklesiologischen Einbettung bedacht werden.

Die Veranstaltung befasst sich vertieft mit der rechtlichen Ordnung ausgewählter Sakramente und Sakramentalien. Sie fragt nicht nur nach Spender und Empfänger oder nach den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für Spendung und Empfang, sondern sie will auch reflektieren, welches Selbstverständnis von Kirche in der rechtlichen Ordnung dieser Heilszeichen zum Ausdruck kommt. Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Die Lehrveranstaltung befasst sich mit den Sakramenten der Buße und der Krankensalbung.

Organisatorische Hinweise: Die drei Initiationssakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie werden einführend in der Lehrveranstaltung M11-1V3 behandelt, das Sakrament der Ehe in der Lehrveranstaltung M22-1V1, das Sakrament der Weihe in der Lehrveranstaltung M22-1V3.

Durchführung als zweistündige Veranstaltung zusammen mit der Vorlesung „Dienst der Kleriker“ (01502000)

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2015 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Der geistliche Dienst der Kleriker und seine rechtliche Ordnung“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht (WS).

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M-22),
Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015 und alle weiteren interessierte Studierenden.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Seminar: 2-std., Mittwoch 16-18 Uhr, Seminarraum 4 (Dach), Zobelhof (Bibrastraße 14)

Eine Reform der Römischen Kurie gehört für Papst Franziskus zu den Hauptzielen seines Pontifikats. Nach mehrjähriger Arbeit ist nunmehr für Frühjahr 2020 die Apostolischen Konstitution „Praedicate evangelium“ (Arbeitstitel) angekündigt, mit der der Apostolische Stuhl (im Sinne von c. 361 CIC, also Papst und Kurie) ein neues Organisationsgesetz erhalten soll, welches die Apostolische Konstitution „Pastor bonus“ aus dem Jahr 1988, die durch zwischenzeitliche Umstrukturierungen an mehreren Stellen überholt ist, ablösen wird.
Die Lehrveranstaltung verfolgt daher – eventuell bereits auf der Basis der neuen AK „Praedicate evangelium“ – das Ziel, die Studierenden mit den verschiedenen Dikasterien der Römischen Kurie, deren jeweiligen Aufgaben und ihrer Arbeitsweise vertraut zu machen.
Eine Liste möglicher Themen für Referat und schriftliche Ausarbeitung kann ab sofort am Lehrstuhl eingesehen werden.

Wichtiger Hinweis: Der Lehrstuhl für Kirchenrecht plant gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Liturgiewissenschaft für die Woche vom 27.09.–03.10.2020 eine Rom-Exkursion, um dort u.a. verschiedene Dikasterien der Römischen Kurie zu besuchen und mit den deutschsprachigen Mitarbeitern sowie ggf. mit dem Präfekten oder Präsidenten des jeweiligen Dikasteriums zu sprechen. Die Teilnehmerzahl für die Exkursion ist auf 24 Personen begrenzt. Eine Teilnahme an der Exkursion ist grundsätzlich auch ohne Teilnahme am vorbereitenden Hauptseminar möglich. Bei starker Nachfrage werden jedoch die Plätze für die Exkursion vorrangig an Seminarteilnehmer vergeben.

Leistungsnachweis: Referat und schriftliche Ausarbeitung

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2013 (01-M24-4/5), Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015 sowie Master 2012 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden. Die Veranstaltung ist außerdem für Magister Theologiae, Lehramt und Bachelor im SQL-Bereich als Seminar im interdisziplinären Gespräch belegbar. Zudem ist diese Veranstaltung auch im ASQ-Bereich der Universität für alle Studierenden geöffnet.

Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, können dieses Seminar/diese Übung mit der Vorlesung „Das Verfassungsrecht der lateinischen Kirche“ (01503000) kombinieren.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Seminar: 2-Std., Dienstag 14-16 Uhr, Seminarraum 5 (Dach) Zobelhof (Bibrastraße 14)

Im vorigen Jahr hat der Münsteraner Kirchenhistoriker Hubert Wolf mit dem Buch „Zölibat. 16 Thesen“ eine Streitschrift gegen den so genannten Pflichtzölibat vorgelegt. Das Schlussdokument der so genannten Amazonassynode hat sich dafür ausgesprochen, unter bestimmten Voraussetzungen auch so genannten viri probati die Priesterweihe zu spenden. Die Lehrveranstaltung dient der Lektüre der Studie von Hubert Wolf sowie einer vertiefenden Auseinandersetzung mit seinen Argumenten. Da bis dahin voraussichtlich eine deutsche Übersetzung vorliegt, kann das Buch von Robert Sarah, Des profondeurs de nos coeurs, zu dem der Altbischof von Rom, Benedikt XVI., einen Beitrag beigesteuert hat, ebenfalls in die Betrachtung einbezogen werden. Ergänzend sollen verschiedene Vorschläge und Modelle zum Thema viri probati miteinander verglichen werden.

Leistungsnachweis: Portfolio, Referat mit Ausarbeitung.

Literatur: Stefan Heid, Zölibat in der frühen Kirche. Die Anfänge einer Enthaltsamkeitspflicht für Kleriker in Ost und West, Paderborn u.a. 32003; Arturo Cattaneo (Hg.), Verheiratete Priester? 30 brisante Fragen zum Zölibat, Paderborn 2012; Hubert Wolf, Zölibat. 16 Thesen, München 2019. Weitere Literatur wird in der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae (M-23), Theologiestudierende im Bachelor sowie Master im Wahlpflichtbereich, Lehramtsstudierende im Freien Bereich, GWS-Studierende und alle weiteren interessierte Studierenden.

Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, können dieses Seminar/diese Übung insbesondere mit den Vorlesungen „Der geistliche Dienst der Kleriker und seine rechtliche Ordnung“ (01502000) und „Sakramente und Sakramentalien“ (01500000) kombinieren.

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Seminar: 2-std., Die Teilnahme erfolgt auf persönliche Einladung des Dozenten. Zeit und Ort werden gesondert bekannt gegeben.

Organisatorische Hinweise: Die Lehrveranstaltung wird als 2-stündige Blockveranstaltung durchgeführt.

Leistungsnachweis: Die Art des Leistungsnachweises wird mit den Studierenden zu Beginn der Lehrveranstaltung vereinbart. Die Teilnehmer präsentieren ihre eigenen Forschungsergebnisse und diskutieren und vertiefen diese im wissenschaftlichen Diskurs mit den übrigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern.

Zielgruppe: Studierende, die Abschlussarbeiten schreiben; Promovendinnen und Promovenden sowie Habilitanden im Fach Kirchenrecht.

Lehrveranstaltungen von Mag. Theol. Anna Krähe

Vorlesung: 2-std., Donnerstag 10-12 Uhr, HS 317, Neue Universität (Sanderring 2)

Kirchenrecht im Lehrplan? Auch zahlreiche kirchenrechtliche Themen finden sich im LehrplanPLUS:

Wie ist die Kirche als Volk Gottes eigentlich strukturiert? Was ist ein Bistum? Was ist eine Pfarrei? Welche Ämter und Dienste gibt es in der Kirche? Welche rechtlichen Spielräume gibt es in ökumenischen Fragen? Wie sind in der Kirche die Sakramente allgemein und insbesondere Taufe, Firmung, Eucharistie und Ehe in Grundzügen geregelt? Was ist der Unterschied von Recht und Moral? Wie gestaltet sich das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland? etc.

Die Vorlesung vermittelt das notwendige kirchenrechtliche Fachwissen für die Beantwortung und Erarbeitung dieser Themen im schulischen Religionsunterricht und vermittelt zudem Grundwissen zu den rechtlichen Grundlagen des Religionsunterrichts in Staat und Kirche.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Zielgruppe: Studierende für Lehramt an Gymnasien (01-LA-Gym-GKR-1V1) sowie alle Lehramtsstudierenden im Freien Bereich und für GWS sowie Bachelor.

Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, belegen zu dieser Vorlesung bitte auch die Übung „Wissenschaftliches Arbeiten mit Rechtsquellen, Kommentaren und Literatur: Wie ist denn da die Rechtslage? – Die Lösung kirchenrechtlicher Fälle“ (01507000).

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.

Übung:  1-std., Donnerstag 16-18 Uhr, Seminarraum 4 (Dach), Zobelhof (Bibrastraße 14)

Wie ist da die Rechtslage? – Die Lösung kirchenrechtlicher Fälle

Der Umgang mit kirchenrechtlichen Fällen erscheint als Kernstück der praktischen Arbeit mit dem Recht der katholischen Kirche. Häufig begegnen Theologinnen und Theologen Fragen zu Kirchenaustritt und Kirchensteuer, zum Empfang von Sakramenten, zur Möglichkeit der Mitarbeit in der Pfarrei oder auch zur Exkommunikation und der Bestrafung in Fällen sexuellen Missbrauchs. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fallfragen einzelner Personen, die eine kirchenrechtliche Antwort für ihre spezielle Situation suchen.

Das Lernen an Fällen stellt nicht nur eine hilfreiche Ergänzung zur inhaltlichen Erschließung kirchenrechtlicher Themen in den Vorlesungen dar, sondern vermittelt darüber hinaus die praktische Kompetenz zum Umgang mit vielfältigen Anfragen, denen sich studierende und praktizierende Theologinnen und Theologen immer wieder stellen müssen. Daher stehen neben der Herangehensweise an kirchenrechtliche Fälle und verschiedenen Lösungsmethoden auch konkrete kirchenrechtliche Fragen im Mittelpunkt.

Leistungsnachweis: Der Leistungsnachweis besteht in einer schriftlichen Falllösung am Ende des Semesters im Umfang von 5 Seiten.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae, Theologiestudierende im Bachelor sowie Master, Lehramtsstudierende im Freien Bereich, GWS und alle weiteren interessierten Studierenden.

Studierende, die diese Veranstaltung im Rahmen eines Kombinationsmoduls (VL und Übung bzw. Seminar) besuchen möchten, belegen zu dieser Übung bitte auch die Vorlesung „Grundlagen des rechtlichen Handelns der Kirche. Einführung in das Kirchenrecht“ (01505000).

Hinweis: Mit der Anmeldung zur Veranstaltung in WueStudy erfolgt auch die Einschreibung in den dazugehörigen WueCampus-Kursraum.