Deutsch Intern
Lehrstuhl für Kirchenrecht

Sommersemester 2017

Sommersemester 2017

 

P. Dr. Rafael M. Rieger OFM 

Vorlesung: Das Verfassungsrecht der lateinischen Kirche

2-std., mittwochs, 10-12h, Paradeplatz 4, Seminarraum 302 oder 321

Die Kirche ist verfasst als die Gemeinschaft der Gläubigen und zugleich als hierarchische Gemeinschaft. Das kirchliche Verfassungsrecht reflektiert beide grundlegenden Gegebenheiten der Kirche und beginnt – erstaunlicherweise – nicht mit dem Papst, sondern mit den Gläubigen und ihrer aktiven Teilhabe an der Sendung der Kirche. Aufbauend darauf werden die drei Verfassungsebenen der lateinischen Kirche vorgestellt: Die Gesamtkirche, die Teilkirche und die Pfarrei.

Im Kontext des kirchlichen Verfassungsrechts stellen sich wichtige Fragen: Sind die Gläubigen aktive Subjekte in der Kirche oder Objekte der Seelsorge? Wie kann das Verhältnis zwischen „Hauptamtlichen“ und „Ehrenamtlichen“ in einer Pfarrei beschrieben werden? Warum kann nur ein Priester eine Pfarrei leiten? Welche Aufgaben hat ein Diözesanbischof? Wer ist Träger höchster Autorität in der Kirche? Und in welchem Verhältnis stehen Teilkirchen und Gesamtkirche zueinander?

Daneben soll auch Raum sein, um eigene Fragen der Studierenden oder aktuelle Fragen anzusprechen.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge.

Literatur: Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2015 (01-M-10), Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich und alle weiteren interessierte Studierenden.

 


 

 

P. Dr. Rafael M. Rieger OFM 

Vorlesung: Die rechtliche Ordnung der Sakramente und der Sakramentalien

1-std., Durchführung als zweistündige Veranstaltung in der ersten Semesterhälfte (26.04.-30.05.2017), dienstags, 10-12h, Paradeplatz 4, Seminarraum 302 oder 321

Sakramente sind "Handlungen Christi und der Kirche" und sie sind "Zeichen und Mittel, durch die der Glaube ausgedrückt und bestärkt" wird. Die Sakramente sind deshalb - wie die Sakramentalien auch - nicht nur auf der Ebene der individuellen Frömmigkeitspraxis zu verstehen, sondern sie müssen auch in ihrer ekklesiologischen Einbettung bedacht werden.

Die Veranstaltung befasst sich vertieft mit der rechtlichen Ordnung ausgewählter Sakramente und Sakramentalien. Sie fragt nicht nur nach Spender und Empfänger oder nach den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen für Spendung und Empfang, sondern sie will auch reflektieren, welches Selbstverständnis von Kirche in der rechtlichen Ordnung dieser Heilszeichen zum Ausdruck kommt. Eine aktive Mitarbeit durch die eigenständige Lösung eines Falls und dessen Vorstellung im Rahmen der Veranstaltung wird erwartet.

Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Hinweise: Die drei Initiationssakramente der Taufe, der Firmung und der Eucharistie werden einführend in der Lehrveranstaltung M11-1V3 behandelt, das Sakrament der Ehe in der Lehrveranstaltung M22-1V1.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2015 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Der geistliche Dienst der Kleriker und seine rechtliche Ordnung“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht (WS).

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2015 (01-M-22), Theologiestudierende im Bachelor 2015 und alle weiteren interessierte Studierenden.

 


 

P. Dr. Rafael M. Rieger OFM 

Vorlesung: Der geistliche Dienst der Kleriker und seine rechtliche Ordnung

1-std., Durchführung als zweistündige Veranstaltung in der zweiten Semesterhälfte (13.06-26.07.2017), dienstags, 10-12h, Paradeplatz 4, Seminarraum 302 oder 321

Folgt man einschlägigen Veröffentlichungen, so sind Kleriker heute auf dem Weg, zu einer radikalen Minderheit in der Kirche zu werden. Der - im Vergleich zu früheren Zeiten - immer mehr spürbar werdende Priestermangel kann zwei Wirkungen hervorbringen: Eine Ghettoisierung mit all den zugehörigen Folgen, aber auch ein neues und kritisches Nachdenken über den Dienst der Kleriker.

Die Lehrveranstaltung will in vertiefender Weise auf einzelne Fragen aus dem Kontext des Klerikerrechts eingehen und beispielsweise Auswahl und Ausbildung der Kleriker, ihren spezifischen Dienst in der Kirche oder ihre spezifischen Pflichten und Rechte reflektieren. Eine aktive Mitarbeit durch die eigenständige Lösung eines Falls und dessen Vorstellung im Rahmen der Veranstaltung wird erwartet.

Hinweise zur Literatur werden in der Lehrveranstaltung gegeben.

Leistungsnachweis: Die Leistungsnachweise richten sich nach den Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge. Studierende im Magister Theologiae 2015 absolvieren die Modulprüfung im Modul 01-M22 (Vertiefung im Bereich des Kirchenrechts) in Verbindung mit der Vorlesung „Die rechtliche Ordnung der Sakramente und Sakramentalien“ und der Vorlesung zum kirchlichen Eherecht (WS).

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2015 (01-M-22), Theologiestudierende im Bachelor 2015 und alle weiteren interessierte Studierenden.

 


 

Mag. Theol. Anna Krähe, Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Vorlesung: Grundfragen des Verfassungs-, Verkündigungs- und Sakramentenrechts

2-std.; dienstags, wöchentlich von 10-12h, Sanderring 2, Hörsaal 317

Kirchenrecht im Lehrplan? Es stecken zahlreiche kirchenrechtliche Basics im Lehrplan und sind für ihren Unterricht und dessen Vorbereitung unverzichtbar:

Wie ist die Kirche als Volk Gottes eigentlich strukturiert? Was ist ein Bistum? Was ist eine Pfarrei? Welche Ämter und Dienste gibt es in der Kirche? Welche rechtlichen Spielräume gibt es in ökumenischen Fragen? Wie sind in der Kirche die Sakramente allgemein und insbesondere Taufe, Firmung, Eucharistie und Ehe in Grundzügen geregelt? Was ist der Unterschied von Recht und Moral? Wie gestaltet sich das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland? etc.

Die Vorlesung vermittelt die notwendige kirchenrechtliche Fitness für die Beantwortung und Erarbeitung dieser Themen im schulischen Religionsunterricht.

Die Vorlesung steht allen Studierenden unabhängig von der Art ihres Studiengangs offen und richtet sich insbesondere an alle Lehramtsstudierende der nichtmodularisierten und modularisierten Studiengänge.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Leitungsnachweis: Klausur.

Zielgruppe: Studierende für Lehramt an Gymnasien 2009 (01-PT-AFKR-1) und 2015 (01-LA-Gym-GKR-1V1) sowie alle Lehramtsstudierenden 2015 im Freien Bereich und für GWS.

 


 

 

Mag. Theol. Anna Krähe, Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Hauptseminar: Nicht in Stein gemeißelt. Der stetige Wandel des Kirchenrechts

2-std., Vorbesprechung Mo., 29. Mai 2017, 16-18h, Blockveranstaltungen 30. Juni, 14-19h & 01. Juli 2017, 09-15h und 20. Oktober 2017, 14-19h, Seminarraum 302 sowie die Wissenschaftliche Fachtagung 04.-06. Oktober 2017, Schloss Hirschberg

Schon in den ersten Worten der Apostolischen Konstitution „Sacrae Disciplinae Leges“, mit der der Codex Iuris Canonici von 1983 in Geltung gesetzt wurde, betont Papst Johannes Paul II. die Notwendigkeit der beständigen Reform und Erneuerung des kirchlichen Rechts. Er verdeutlicht damit, dass das Recht und die Gesetze der Kirche nie einen abgeschlossenen und vollendeten Corpus bilden können, sondern auch immer wieder diskutiert, hinterfragt, angepasst, ergänzt und reformiert werden müssen. Johannes Paul II. selbst und seine Nachfolger haben  diese Notwendigkeit immer wieder gesehen und die Möglichkeiten der Gesetzesänderung wahrgenommen. Innerhalb des Hauptseminars ist zu untersuchen, welche Verfahren der Gesetzesänderung es in der Kirche gibt. Dabei werden insbesondere die gesamtkirchlichen und partikularrechtlichen gesetzlichen Veränderungen des CIC/1983 an einigen Beispielen untersucht. Darüber hinaus sind weitere kirchenrechtliche Reformvorschläge gemeinsam zu analysieren und zu diskutieren.

Integraler Bestandteil des Hauptseminares ist die Wissenschaftliche Fachtagung „Ius semper reformandum – Reformvorschläge aus der Kirchenrechtswissenschaft“ vom 04. bis 06. Oktober 2017 in Schloss Hirschberg Beilngries/Altmühltal.  Das Hauptseminar bereitet die Vorträge dieser Tagung vor und begleitet die Tagung. Weiteren Informationen sind (sobald vorhanden) ausliegenden Flyern und der Homepage des Lehrstuhls für Kirchenrecht zu entnehmen, sowie bei den MitarbeiterInnen des Lehrstuhls für Kirchenrecht zu erhalten. Die Teilnahme an der Fachtagung ist auch unabhängig vom Hauptseminar möglich. Eine finanzielle Unterstützung für die teilnehmen Studierenden wird bereitgestellt.

Die Tagung bietet dabei nicht nur die Möglichkeit sich inhaltlich mit verschiedenen kirchenrechtlichen Themen und den Reformvorschlägen unterschiedlicher KanonistInnen auseinanderzusetzen, sondern ermöglicht den Studierenden auch einen vertieften Einblick in die Kirchenrechtswissenschaft insgesamt. Es soll dabei auch das Kennenlernen, die Diskussion und der Austausch mit Dozierenden und Studierenden anderer Fakultäten und Hochschulen ermöglicht werden.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben und zu besprechende Quellen werden zur Verfügung gestellt.

Leistungsnachweis: Hausarbeit. Zur Anrechnung des Leistungsnachweises ist die Teilnahme an der kirchenrechtlichen Fachtagung verpflichtend.

Zielgruppe: Magister Theologiae 2009 bzw. 2013 (01-M24-4 o. 01-M24-5 bzw. 01-M24-4S1 o. 01-M24-5S1), Bachelor 2009 bzw. 2015 (01-BATS-TWD1-4 bzw. 01-BAThSt-WPF-ThWD1-4), Lehramt Gymnasium und Realschule 2015 (01-LA-GymRs-SPTh) sowie alle weiteren interessierten Studierenden.

 


 

 

Mag. Theol. Anna Krähe, Wissenschaftliche Mitarbeiterin

Übung: Wie ist denn da die Rechtslage? – Die Lösung kirchenrechtlicher Fälle

2-std., mittwochs 16-18h, Beginn: 26. April 2016, Paradeplatz 4, Seminarraum 320

Der Umgang mit kirchenrechtlichen Fällen erscheint als Kernstück der praktischen Arbeit mit dem Recht der katholischen Kirche. Häufig begegnen Theologinnen und Theologen Fragen zu Kirchenaustritt und Kirchensteuer, zum Empfang von Sakramenten, zur Möglichkeit der Mitarbeit in der Pfarrei oder auch zur Exkommunikation und der Bestrafung in Fällen sexueller Gewalt. Hierbei handelt es sich in der Regel um Fallfragen einzelner Personen, die eine kirchenrechtliche Antwort für ihre spezielle Situation suchen.

Das Lernen an Fällen stellt nicht nur eine hilfreiche Ergänzung zur inhaltlichen Erschließung kirchenrechtlicher Themen in den Vorlesungen dar, sondern vermittelt darüber hinaus die praktische Kompetenz zum Umgang mit vielfältigen Anfragen, denen sich studierende und praktizierende Theologinnen und Theologen immer wieder stellen müssen. Daher stehen neben der Herangehensweise an kirchenrechtliche Fälle und verschiedenen Lösungsmethoden auch konkrete kirchenrechtliche Fragen im Mittelpunkt.

Diese Veranstaltung richtet sich an Studierende aller Semester und erfordert kein spezielles, kirchenrechtliches Vorwissen. Ausgewählte Fälle aus allen Rechtsgebieten des Kirchenrechts werden gemeinsam erarbeitet und besprochen. Die Übung hat zum Ziel eine größere Souveränität im Umgang mit dem Gesetzbuch der lateinischen Kirche zu erlangen und sich für Studium und Praxis in der Bearbeitung und Lösung kirchenrechtlicher Fälle zu üben.

Der Erwerb eines Leistungsnachweises ist möglich. Eingeladen sind aber auch alle interessierten Studierenden, die auf diesem Wege das Kirchenrecht näher kennenlernen möchten oder sich auf Prüfungen vorbereiten.

Literatur: Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben.

Leitungsnachweis: Der Leistungsnachweis besteht in einer schriftlichen Falllösung am Ende des Semesters im Umfang von 5 Seiten.

Zielgruppe: Studierende im Studiengang Magister Theologiae 2009 und 2015 (01-M-10), Theologiestudierende im Bachelor 2011 und 2015, Lehramtsstudierende 2015 im Freien Bereich und alle weiteren interessierte Studierenden.