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Lehrstuhl für Kirchenrecht

Prof. Dr. Martin Rehak zum Diözesanrichter im Bistum Würzburg ernannt

04/23/2019

Der Würzburger Bischof Dr. Franz Jung hat Prof. Dr. Marin Rehak, Inhaber des Lehrstuhls für Kirchenrecht, mit Wirkung vom 11. März 2019 für fünf Jahre zum Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat Würzburg, dem kirchlichen Gericht des Bistums, ernannt.

Im Rahmen dieser Tätigkeit wird Prof. Dr. Rehak zukünftig insbesondere als beisitzender Richter im Rahmen von Ehenichtigkeitsverfahren tätig werden. 

Die Urteile in kirchlichen Ehesachen werden im Regelfall von einem Kollegium aus drei Richtern gefällt. 

Quelle: Würzburger Diözesanblatt Nr. 7 vom 15.4.2019, S. 176.

Informationen zum Bischöflichen Offizialat Würzburg finden Sie hier.

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