Hinweise zu Seminar- und Abschlussarbeiten im Fach Moraltheologie
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Mögliche Themen für Zulassungs-, Diplomarbeiten, aber auch Promotionen
Moral als Vertrag? Norbert Hoersters kontraktualistische Ethik aus moraltheologischer Sicht
Innerhalb der Moralphilosophie hat sich ein Normbegründungsansatz etabliert, demzufolge ethische Normen wie z. B. das Tötungsverbot keinen objektiven Geltungsgrund haben, sondern nur insoweit begründet sind, als sie sich als Resultat einer Vereinbarung – eines Kontrakts – menschlicher Individuen zur Wahrung ihrer eigenen Interessen – etwa dem Interesse, zu überleben - verstehen lassen. Ein prominenter Vertreter dieses Ansatzes im deutschsprachigen Raum ist der ehemalige Mainzer Rechtsphilosoph Norbert Hoerster, der seine diesbezüglichen Auffassungen unlängst ausführlich in seinem Buch „Ethik und Interesse“ (Stuttgart 2003) dargelegt hat. Diese gälte es sorgfältig darzustellen und aus theologisch-ethischer Sicht kritisch zu würdigen. Sind ethische Normen tatsächlich nichts anderes als pragmatische Konventionen und Kompromißprodukte zur Wahrung der jeweils eigenen Interessen?
Grundrecht oder Anmaßung? Zur theologisch-ethischen Beurteilung des Suizids
Seit den Anfängen der abendländischen Ethik wird die Frage kontrovers diskutiert, ob der Mensch das Recht hat, sich selbst das Leben zu nehmen. Sehen die Befürworter im Suizid eine legitime Möglichkeit, sich eines – etwa aufgrund von Krankheit oder Schicksalsschlägen - unerträglich gewordenen Daseins zu entledigen, halten die Kritiker dies für einen unzulässigen Umgang mit dem eigenen Leben, das es – grundsätzlich jedenfalls – zu erhalten gelte. Die Aufgabe wäre, die verschiedenen Argumente für und gegen die Zulässigkeit des Suizids, welche im Laufe der Geschichte der Ethik bzw. Moraltheologie vorgebracht wurden, darzustellen und kritisch zu diskutieren, um sodann aufzuzeigen, ob und ggf. wann eine Beendigung des eigenen Lebens statthaft ist.
Ärztlich assistierter Suizid – eine Alternative zur aktiven Sterbehilfe?
Seit einiger Zeit wird in Deutschland verstärkt darüber diskutiert, ob anstelle der umstrittenen aktiven Sterbehilfe Schwerkranken die Möglichkeit einer ärztlichen Beihilfe zum Suizid eingeräumt werden sollte, um ihnen ein Sterben in Würde zu gewährleisten. Ist jedoch der ärztlich assistierte Suizid, wie er etwa in der Schweiz oder im US-Bundesstaat Oregon bereits praktiziert wird, tatsächlich ethisch weniger problematisch, sichert er die Würde und das Selbstbestimmungsrecht Sterbenskranker auch tatsächlich, wie es Organisationen wie „Dignitas“, „Exit“ oder die „Deutsche Gesellschaft für humanes Sterben“ behaupten?
Selbstbestimmt sterben – Aspekte einer verantwortlichen Regelung von Patientenverfügungen
Die erweiterten Möglichkeiten der modernen Medizin, menschliches Leben zu retten und zu erhalten, haben auch ihre problematischen Seiten. So wächst bei immer mehr Menschen die Furcht, einer das Leiden und Sterben nur noch verlängernden Apparatemedizin ausgeliefert zu sein, falls sie im Zuge einer schweren Krankheit oder eines Unfalls nicht mehr fähig sind, über die Aufnahme bzw. Beendigung einer medizinischen Maßnahme zu entscheiden. Dem soll die so genannte Patientenverfügung vorbeugen, deren gesetzliche Regelung in Deutschland gegenwärtig diskutiert wird. Patient(inn)en sollen darin im Voraus festlegen können, welche medizinischen Maßnahmen in welchen Krankheitsfällen bzw. -phasen noch unternommen bzw. unterlassen werden sollen, wenn sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Allerdings stellen sich dabei auch diverse Fragen: Soll etwa verfügt werden können, dass auch bei nicht unmittelbar tödlich verlaufenden Krankheiten wie etwa Alzheimer oder Wachkoma keine lebensrettenden bzw. –verlängernden Maßnahmen mehr ergriffen werden? Besteht weiterhin nicht die Gefahr, dass Menschen nahe gelegt werden kann, ein Leben mit bestimmten Einschränkungen als nicht mehr lebenswert anzusehen und eine dem entsprechende Verfügung abzufassen? Die Aufgabe bestünde mithin darin, aufzuzeigen, wie eine verantwortliche Regelung von Patientenverfügungen auszugestalten ist.
Das Bild der christlichen Ethik in der Zeitschrift „Aufklärung und Kritik".
Seit gut zehn Jahren erscheint die Zeitschrift für freies Denken und humanistische Philosophie, "Aufklärung und Kritik". Immer wieder werden auch Positionen katholischer Provenienz, insbesondere solche der katholischen Moraltheologie zitiert, attackiert und zurückgewiesen. Aufgabe einer Zulassungs- oder Diplomarbeit wäre die Sichtung relevanter Beiträge, die Darstellung der vorgebrachten Positionen und die kritische Klärung der Frage, ob das zugrunde liegende Bild von Kirche und Moraltheologie überhaupt zutreffend ist. Sind die Autorinnen und Autoren der Beiträge auf der Höhe der Zeit? Wird das Zweite Vatikanische Konzil und der damit einhergehende Wandel in der Moraltheologie überhaupt berücksichtigt? Die Arbeit wäre ein echter Beitrag zur Aufklärung der Aufklärer und Kritik der Kritiker.
„Menschenwürde" - Grundprinzip oder Leerformel?
In ethischen Debatten wird häufig auf die ‚Menschenwürde' Bezug genommen, um bestimmte Positionen oder Praktiken entweder als gut und geboten auszuzeichnen oder aber als verwerflich zu diskreditieren. Die inflationäre und oft willkürlich erscheinende Berufung auf das Prinzip der Achtung der Menschenwürde erweckt jedoch vielfach Zweifel an dessen argumentativem Wert. Mitunter wird sogar die Auffassung vertreten, der Begriff ‚Menschenwürde' stelle eine bloße Leerformel dar, welche zur Klärung ethischer Streitigkeiten nichts beitrage. - Die Aufgabe bestünde mithin darin, den Bedeutungsgehalt des Begriffs ‚Menschenwürde' präzise herauszuarbeiten und dessen Relevanz für die Beantwortung ethischer Fragen aufzuzeigen.
Folter - ausnahmslos verboten oder ausnahmsweise erlaubt?
Die fortdauernde Bedrohung westlicher Gesellschaften durch den internationalen Terrorismus sowie der Entführungsfall Jakob von Metzler haben in Politik, Recht und Ethik eine Debatte um die Absolutheit des Folterverbots ausgelöst. Lässt sich ein ausnahmsloses Verbot der Folter tatsächlich aufrechterhalten oder gibt es Situationen, in denen die Anwendung der Folter erlaubt oder sogar geboten ist? - Herauszuarbeiten wäre - auf dem Hintergrund der aktuellen Diskussion -, mit welchen Argumenten das Verbot der Folter begründet wurde (bzw. wird) und welche Konsequenzen sich daraus für die Möglichkeit von ‚Ausnahmen' ergeben.
Lehrt das Christentum eine ‚Lohnmoral'? - Der Lohngedanke in der christlichen Ethik
Der christlichen Ethik wird immer wieder - unter Verweis auf entsprechende neutestamentliche Aussagen - unterstellt, sie begründe die Einhaltung bestimmter moralischer Verhaltensweisen wie etwa die Praktizierung von Nächstenliebe mit der Aussicht auf künftigen himmlischen Lohn (bzw. mit der Androhung jenseitiger (‚höllischer') Strafen bei Nichtbefolgung). Dadurch - so der Vorwurf - lehre das Christentum im Letzten eine egoistisch motivierte und entmündigende ‚Lohnmoral', welche dem Anspruch einer aufgeklärten und reifen Ethik nicht gerecht wird. - Anhand einer sorgfältigen exegetischen Untersuchung der neutestamentlichen ‚Lohnworte' sowie einer systematischen Reflexion derselben wäre zu klären, ob jener Vorwurf tatsächlich zutrifft und welcher Sinn der Rede von ‚himmlischem Lohn' bzw. ‚höllischer Strafe' innerhalb der christlichen Ethik zukommt.
Demut
Demut ist eine der klassischen "christlichen" Tugenden, die heute vielfach als Dummheit, Schwäche oder Selbstaufgabe interpretiert werden. Sie scheint sich mit unserem modernen Selbstverständnis von Autonomie und dem Streben nach Selbstverwirklichung des Menschen nicht mehr in Einklang bringen zu lassen. Auf der anderen Seite stellen wir fest, dass wir Menschen etwa im Bereich der Technik zu einer Vermessenheit und Selbstüberschätzung neigen, die uns in die Gefahr der Selbstzerstörung bringt. Zu fragen wäre vor allem: Welches Verständnis von Demut wird heute abgelehnt? Welches Verständnis macht Menschen krank und schadet ihrer Selbstverwirklichung? Ist dies überhaupt das ursprüngliche Verständnis christlicher Rede von der Demut, sei es biblisch, sei es theologiegeschichtlich gesehen? Und: Wie wäre demgegenüber "Demut" so zu verstehen, dass sie eine notwendige Grundhaltung im Umgang mit der Welt und dem Menschen zum Ausdruck bringt? Welche Bereiche des Lebens lassen sich heute benennen, in denen die mit "Demut" bezeichnete Grundhaltung heute notwendig wäre?
Geduld
Unser soziales und privates Leben ist in der Moderne von einer ungeheuren und immer noch zunehmenden Beschleunigung aller Lebensvorgänge erfasst. Unser ganzer Lebensstil und unser Lebensgefühl ist von diesem Geschwindigkeitsrausch erfasst, lässt aber viele Menschen auch unerfüllt mit dem Gefühl zurück, die Zeit ihres Lebens verloren zu haben. Vor diesem Hintergrund wäre nach der Bedeutung der "Geduld" als klassischer christlicher Grundhaltung zu fragen. Was lässt sich biblisch über die Grundhaltung der Geduld ausmachen? Wie lässt sich diese Tugend heute umschreiben? In welchen Bereichen könnte sie Anwendung finden? Wie könnte sie hier realistisch Anwendung finden?
Veröffentlichte Intimität
Wir erleben derzeit in den Medien einen zunehmenden Exhibitionismus. Intimität wird schamlos in die Öffentlichkeit der Medien (Talk-Shows, Big Brother etc.) getragen. Auf der anderen Seite legen wir heute auf nichts so sehr wert wie auf die Wahrung der eigenen Intimsphäre. Was veranlasst also Menschen, in dieser Weise die Schamgrenze zu durchbrechen und das eigene Innere nach außen zu kehren und der Banalisierung und Lächerlichkeit preiszugeben? Welche Aspekte für die Verwirklichung der Identität lassen sich hier nennen? Wo liegen Grenzen des Humanen? Wie lassen sich solche Grenzen einfordern oder durchsetzen?
Der Stellenwert des Tieres in der neueren Moraltheologie
Seit einigen Jahren erscheinen - provoziert durch die radikalen Thesen und Vorwürfe einiger säkularer Tierethiker wie etwa Peter Singer - vermehrt moraltheologische Arbeiten, die sich der Frage nach dem moralischen Status des Tieres annehmen und zu klären versuchen, wo im Umgang mit Tieren die ethischen Grenzen liegen. Kontrovers diskutiert werden dabei insbesondere die Frage nach der Zulässigkeit des Tötens von Tieren (etwa zur Fleisch- oder Leder- bzw. Pelzgewinnung) sowie der Legitimität von Tierversuchen. Herauszuarbeiten wäre, ob sich hinsichtlich des ethischen Stellenwerts des Tieres eine Art Grundkonsens innerhalb der katholischen Moraltheologie feststellen lässt (und falls ja, wie dieser näherhin bestimmt werden könnte) und wie in Bezug auf die genannten strittigen Fragen (Tierschlachtung, Tierversuche) jeweils argumentiert wird.
„Grüne Gentechnik" aus theologisch-ethischer Sicht
Die „Grüne Gentechnik", d. h. die gentechnische Veränderung von Nutzpflanzen und deren Freisetzung, zählt gegenwärtig zu den umstrittensten Technologien. Auch innerkirchlich findet inzwischen eine intensivere Debatte um die Verantwortbarkeit der ‚Grünen Gentechnik' statt. In der Arbeit sollten die bislang hierzu erschienenen offiziellen Stellungnahmen und wissenschaftlichen Erörterungen gesichtet werden, um im Anschluss an die Darstellung der erforderlichen naturwissenschaftlichen Sachverhalte die für eine theologisch-ethische Bewertung relevanten Kriterien herauszuarbeiten. Anhand eines konkreten Anwendungsfalls könnte abschließend ein ethisches Beurteilungsverfahren durchgeführt werden.
Neurobiologie und Willensfreiheit
Ergebnisse jüngerer neurobiologischer Experimente haben einen neuen Streit um die menschliche Willensfreiheit ausgelöst. Hirnforscher wie etwa Gerhard Roth oder Wolf Singer bestreiten unter Verweis auf bestimmte neurobiologischen Befunde ausdrücklich die Existenz eines ‚freien Willens' beim Menschen und damit seine moralische Verantwortlichkeit. Die Aufgabe bestünde darin, zum einen darzustellen, wie Roth bzw. Singer ihre Position begründen, zum anderen ihre Argumentation auf ihre Stichhaltigkeit hin zu prüfen, d. h. festzustellen, ob sich die Rede vom freien Willen und moralischer Verantwortlichkeit angesichts der neu gewonnenen Erkenntnisse der Neurobiologie tatsächlich erledigt hat.
Mitwirkung und Mitschuld (auch als Promotionsthema geeignet)
Machen wir uns durch Waffenexporte in Länder Afrikas oder des Mittleren Ostens mitschuldig, wenn dort mit diesen Waffen Vernichtungskriege geführt werden? Wirken wir mit an der Ausbeutung der Kaffeebauern, wenn wir nicht den faire-trade-Kaffee kaufen? Macht sich eine OP-Schwester mitschuldig, wenn sie die Instrumente sterilisiert, die anschließend für die Durchführung einer Abtreibung verwendet werden, die sie moralisch verurteilt? Wirkt ein Angestellter mit an den kriminellen Machenschaften seiner Firma, wenn sie ihm bekannt sind und er dennoch nichts dagegen unternimmt? – Für solche und ähnliche Fälle hat die moraltheologische Tradition die Lehre von der formellen, immer mitschuldig machenden, und der bloß materiellen, in bestimmten Fällen entschuldigenden Mitwirkung entwickelt. Allerdings ist diese Lehre keineswegs einheitlich und in sich problematisch. Aufgabe der Arbeit wäre es, 1) die historische Entwicklung der moraltheologischen Lehre von der Mitwirkung nachzuzeichnen, 2) die Problematik dieser Lehre darzustellen, 3) eine alternative Lösungsmöglichkeit zu entwickeln und zu begründen und 4) diverse Fälle aufgrund der entwickelten Kriterien zu diskutieren und einen Lösungsvorschlag zu machen.

