Heribert Hallermann, geb. 09.03.1951, studierte Philosophie und Katholische Theologie in Eichstätt und in Rom. Der Priester der Diözese Eichstätt war zunächst Kaplan in Neumarkt/Opf. und in der Dompfarrei Eichstätt. Dem schlossen sich von1981 bis 1996 die Ämter als Stadtjugendpfarrer und BDKJ-Präses in Nürnberg, als Vorsitzender der Landesstelle für Kath. Jugendarbeit und als BDKJ-Landespräses in München sowie als Referent an der Zentralstelle Bildung im Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz für Schul-, Hochschul- und Akademikerseelsorge an. Die Tätigkeit bei der DBK führte auch zum vertieften Studium des Kirchenrechts bei Frau Prof. Dr. Ilona Riedel-Spangenberger.
Am 14.12.1996 erfolgte in Trier die Promotion mit der Dissertation „Präsenz der Kirche an der Hochschule. Eine kirchenrechtliche Untersuchung zur Verfassung und zum pastoralen Auftrag der katholischen Hochschulgemeinden in Geschichte und Gegenwart“ (München, 1996). 1999 wurde für die Dissertation der „Premio di Laurea mons. E. Corecco, 1a edizione per l’anno 1997“ durch die „Associazione internazionale amici di Mons. Eugenio Corecco, Vescovo di Lugano“ verliehen. Die Habilitation mit Verleihung der Lehrbefähigung für das Fach Katholisches Kirchenrecht und Kirchliche Rechtsgeschichte erfolgte am 15.07.1998 an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Thema der Habilitationsschrift: „Die Vereinigungen im Verfassungsgefüge der lateinischen Kirche“ (Paderborn u.a., 1999).
Heribert Hallermann war von 1996 bis 2001 Mitarbeiter am Lehrstuhl für Kirchenrecht in Mainz und Schriftleiter für das dreibändige Lexikon für Kirchen- und Staatskirchenrecht (LKStKR) sowie von 2001 bis 2003 Ordinariatsrat in Eichstätt und Direktor des Bistumshauses Schloss Hirschberg.
Zum 1.10.2003 erfolgte die Ernennung zum Universitätsprofessor (C 3) für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg, zum 27.03.2009 die Ernennung zum Universitätsprofessor (W 3).


