
Prof. Dr. theol. habil. Heribert Hallermann
Prof. Hallermann war seit dem Wintersemester 2003/2004 Inhaber der Professur für Kirchenrecht und wurde mit Wirkung vom 27. März 2009 zum Professor (W 3) und Ordinarius für Kirchenrecht ernannt.
Die Forschungsschwerpunkte von Prof. Hallermann liegen im Bereich des Verfassungsrechts der lateinischen Kirche, in den Gemeinrechten und –pflichten der Gläubigen, im kirchlichen Vereinsrecht und im Ordensrecht sowie im kirchlichen Hochschulrecht.


