Vorlesung: Grundfragen des Verfassungs-, Verkündigungs- und Sakramentenrechts
Vorlesung für Lehramtsstudierende modularisiert (01-PT-AFKR-1) und nicht modularisiert (tritt an die Stelle der bisher im WS angebotenen Vorlesung „Grundfragen des Kirchenrechts“ nach LPO I i.d.F. vom 1.09.2004) sowie alle interessierten Studierenden mit Bezug zum schulischen Religionsunterricht
2-stündig, Di, 10-12, Hörsaal 318 (Sanderring)

Kirchenrecht im Lehrplan? Es stecken zahlreiche kirchenrechtliche Basics im Lehrplan und sind für ihren Unterricht und dessen Vorbereitung unverzichtbar:Wie ist die Kirche als Volk Gottes eigentlich strukturiert? Was ist ein Bistum? Was ist eine Pfarrei? Welche Ämter und Dienste gibt es in der Kirche? Nach welchen Regeln funktioniert die Ökumene? Was sind Sakramente? Wie sind in der Kirche die Sakramente, insbesondere Taufe, Firmung, Eucharistie und Ehe in Grundzügen geregelt?  Was ist der Unterschied von Recht und Moral? Wie gestaltet sich das rechtliche Verhältnis von Staat und Kirche in Deutschland? etc.Die Vorlesung vermittelt die notwendige kirchenrechtliche Fitness für die Beantwortung und Erarbeitung dieser Themen im schulischen Religionsunterricht. Die Vorlesung steht allen Studierenden unabhängig von der Art ihres Studiengangs offen und richtet sich insbesondere an alle Lehramtsstudierende der nichtmodularisierten und modularisierten Studiengänge.
Eine Literaturliste wird in der Vorlesung ausgegeben!

 

Seminar/Übung: Kirchensteuer, Kirchenaustritt, Islamischer Religionsunterricht... - Aktuelle Fragen des Verhältnisses von Staat und Religion in der BRD
Für Lehramtsstudierende modularisiert (01-ThKR-1Ü Themen des Kirchenrechts) und nicht modularisiert; GWS-Veranstaltung; sowie alle interessierten Studierende mit Bezug zum schulischen Religionsunterricht.
Die Übung steht allen Interessierten unabhängig von der Art des Studiengangs offen. Für alle Lehrämter der modularisierten Studiengänge werden 2 ECTS-Punkte für den freien Bereich oder 3 ECTS-Punkte im Rahmen von GWS erworben.
Auf Wunsch der Teilnehmer kann der Kurs auch zu vereinbarten Zeiten im Block stattfinden.
2-stündig, Mo, 14-16, Seminarraum 302, Paradeplatz 4

Werden in einem neutralen Staat, religiöse Angelegenheiten von staatlichen sauber getrennt oder vermischt? Warum kooperieren Staat und Religion bzw. Kirche auf einigen Gebieten, wie dem Religionsunterricht, den Theologischen Fakultäten, der Kirchensteuer, der Bezahlung der Bischöfe etc.? Der Aufbau Islamisch-Theologischer Fakultäten, die Einführung des islamischen Religionsunterrichts in einigen Bundesländern, die Kirchensteuer, der Kirchenaustritt, die Regelung der Feiertage etc. werfen als immer wieder diskutierte aktuelle Themen die grundsätzliche Frage nach dem Verhältnis von Staat und Religion in der Bundesrepublik Deutschland auf.  Die Veranstaltung will das grundsätzliche Verhältnis von Staat und Religion in der BRD auch im Unterschied zu anderen europäischen Modellen des Staat-Religion-Verhältnisses klären, um sich dann der Behandlung der aktuell diskutierten Fragestellungen zu widmen. Neben den eingangs benannten speziellen Themen gestalten die Themenwünsche der Teilnehmer zu Beginn der Veranstaltung den Seminarplan mit.
Literatur: Riedel-Spangenberger, Ilona, Art. Kirche und Staat. Deutschland: LKStKR Bd. II, 417-420. Winter, Jörg, Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung mit kirchenrechtlichen Exkursen, Köln 22008.Campenhausen, Axel von - De Wall, Heinrich, Staatskirchenrecht. Eine systematische Darstellung des Religionsverfassungsrechts in Deutschland und Europa, München, 42006.

 

 

Übung: 50 Jahre II. Vatikanisches Konzil - Ein Lese- und Schreibworkshop zur Theologie des Kirchenrechts
Übung für Diplomstudierende, Studierende Magister Theologiae (01-SQL-1b-1), Lehr­amtsstudierende und Interessierte. Für Studierende, die im Kirchenrecht eine Qualifikationsarbeit anfertigen wollen, ist dieser Kurs verpflichtend.
Der Kurs ist einstündig und beginnt am Mi, 18.04.2012, 16-17h im Raum 320 Paradeplatz. In den ersten Sitzungen wird mit den Teilnehmern geklärt, wie er teilweise geblockt werden kann.

Vor 50 Jahren wurde das II. Vatikanische Konzil eröffnet; bis heute ist seine Rezeption keineswegs abgeschlossen. Papst Johannes XXIII. kündigte 1959 nicht nur dieses Konzil, sondern zugleich die Revision des damaligen Gesetzbuches, des Codex Iuris Canonici von 1917 an. Das geltende Gesetzbuch, der Codex Iuris Canonici von 1983, ist somit eine Frucht dieses Konzils. Dieser Lese- und Schreibworkshop wird zentrale Dokumente des II. Vatikanischen lesend, diskutierend und schreibend der Frage nachgehen, welche Inhalte des Konzils das geltende Gesetzbuch aufgenommen hat und welche Inhalte nicht rezipiert wurden.
Anhand dieser Einführung in die theologische Grundlegung des Kirchenrechts will dieser Workshop ihren individuellen Schreibprozess mit individuellem Feedback begleiten und fördern. Im gesamten Studium, ob Magister, Diplom oder Lehramt, ob am Anfang oder am Ende, stehen sie vor der Herausforderung, wissenschaftliche Texte zu verfassen. Daher richtet sich der Workshop an Anfänger wie an Fortgeschrittene.

Aktuelle Lehrveranstaltungen

Lehrstuhl für Kirchenrecht der Universität Würzburg     Paradeplatz 4     97070 Würzburg     Tel. 0931/31-83142

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