Aktuelle Meldungen 

 

 

 

 

 

 

 

Tagungsband erschienen: Der Strafanspruch der Kirche in Fällen von sexuellem Missbrauch

Der neu erschienene über 400 Seiten starke Band dokumentiert die Vorträge der gleichnamigen wissenschaftlichen Fachtagung auf Schloss Hirschberg im Oktober 2011, berichtet aus einigen Workshops der Tagung und bietet zudem weiterführende Beiträge.

Nach einer Welle von Anzeigen gegen Geistliche wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen geht es zum einen um die engagierte Sorge für die Opfer und zum anderen um die strafrechtliche Aufarbeitung dieser Fälle, die noch im vollen Gange ist. Dabei wendet die katholische Kirche ihr eigenes Strafrecht an – nicht als Alternative zum Strafrecht des Staates, sondern als eine Ergänzung, die über die Möglichkeiten des staatlichen Rechts hinausreicht. In diesem Zusammenhang stellen sich wichtige Fragen: Wie kann das Phänomen des sexuellen Missbrauchs in der Kirche beschrieben werden und wie ist es aus moraltheologischer Sicht zu beurteilen? Welche Vorgaben machen die geltenden kirchlichen Normen für die anstehenden Strafverfahren? Sind diese Normen geeignet, um potentielle Opfer besser zu schützen und die Täter wirksam zu bestrafen? Wie können oder müssen die Bischöfe mit Tätern umgehen? Welche Bedeutung kommt für alle Beteiligten dem Recht auf guten Ruf und die eigene Intimsphäre zu? Wie läuft ein kirchlicher Strafprozess ab und wie sind die Rollen der verschiedenen Prozessbeteiligten definiert?

Durch die Beantwortung dieser und andere Fragestellungen werden Interessierten fundierte Informationen sowie Entscheidungsträgern und Betroffenen sachdienliche Hinweise gegeben.

Herausgeber: Heribert Hallermann, Dr. theol. habil., Professor für katholisches Kirchenrecht an der Universität Würzburg; Thomas Meckel, Dr. theol., Akademischer Rat am Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Universität Würzburg; Sabrina Pfannkuche, Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Seminar für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht an der Universität Mainz; Matthias Pulte, Dr. phil. habil., Lic. iur. can., Dipl. theol., Professor für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht an der Universität Mainz.

Promotion erfolgreich beendet

P. Paulinus Chibuike Nwaigwe SMMM hat am 24.10.2012 seine Promotion im Fach Kirchenrecht mit der Gesamtnote „magna cum laude“ erfolgreich abgeschlossen. P. Paulinus wurde am 28.06.1975 in Nigeria geboren und dort 2004 zum Priester geweiht. Er gehört der nigerianischen Ordensgemeinschaft der Sons of Mary Mother of Mercy (SMMM) an und lebt seit Frühjahr 2007 in der Diözese Würzburg; er gehört zu den ausländischen Priestern, deren Promotionsstudium an der Theologischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg durch das Förderprogramm der Diözese Würzburg unterstützt wird. Seit dem Herbst 2007 war P. Paulinus zur priesterlichen Mithilfe zunächst in Eggenhausen bei Werneck und seit Herbst 2011 in Hesselbach eingesetzt. Nach einem intensiven Deutschkurs hat P. Paulinus im Jahr 2009 mit seiner Doktorarbeit zum Thema „Canonical Marriage Preparation in the Igbo Tradition in the Light of Canon 1063 of the 1983 Code of Canon Law: Canonical Norms and Inculturation“ begonnen, die er im Sommer 2012 fertigstellen konnte. P. Paulinus entwickelt in seiner Dissertation überzeugende Perspektiven für die Inkulturation der kirchlichen Ehevorbereitung und Ehebegleitung in den Igbo-Diözesen in Nigeria und zeigt Wege auf, wie die traditionelle Ehevorbereitung der Igbo einerseits und die kirchenrechtlich geforderte Ehevorbereitung andererseits fruchtbar miteinander verbunden werden können. Die Dissertation wurde von Prof. Dr. Heribert Hallermann, dem Inhaber des Würzburger Lehrstuhls für Kirchenrecht, angeregt und begleitet.

Lehrbefähigung für das Fach Kirchenrecht für Domvikar Dr. Bernd Dennemarck

Der Fakultätsrat der Katholisch-Theologischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg hat am 24.10.2012 einstimmig die Lehrbefähigung im Fach Kirchenrecht für Herrn Dr. iur. can. Bernd Dennemarck festgestellt. Vorausgegangen war ein Habilitationsverfahren, das von Prof. Dr. Heribert Hallermann, Würzburg, Prof. Dr. Wolfgang Klausnitzer, Würzburg und Prof. Dr. Willi Rees, Innsbruck als den Mitgliedern des zuständigen Fachmentorats begleitet worden war.

Durch eine Reihe von wissenschaftlichen Aufsätzen, evaluierte Lehrveranstaltungen sowie die Konzeption und Durchführung eines wissenschaftlichen Kongresses hat Herr Dr. Bernd Dennemarck nachgewiesen, dass er das Fach Kirchenrecht an einer Fakultät selbständig vertreten kann und die erforderliche Eignung zum Universitätsprofessor besitzt. Herr Dr. Dennemarck nimmt bereits seit 2009 einen Lehrauftrag für Kirchenrecht an der Philosophisch-Theologischen Hochschule Benediktbeuern wahr, im Wintersemester 2011/2012 vertrat er das Fach Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Wien und ab Sommersemester 2013 wird er einen Lehrauftrag in Münster wahrnehmen. Die Ernennung von Herrn Dr. Bernd Dennemarck zum Privatdozenten in Würzburg wurde vom Fakultätsrat einstimmig befürwortet.

Exzellente kanonistische Dissertation

 

Kirchenrechtler Thomas Meckel beim Stiftungsfest mit Promotionspreis ausgezeichnet

11.5.12 Für seine hervorragende Doktorarbeit erhielt Dr. Thomas Meckel, Akademischer Rat am Lehrstuhl für Kirchenrecht, beim diesjährigen Stiftungsfest den gemeinsamen Promotionspreis von Unterfränkischer Gedenkjahrstiftung für Wissenschaft und Universität.

Bei der Feierstunde in der Neubaukirche am 11. Mai konnten Unterfrankens Regierungspräsident Paul Beinhofer und Universitätspräsident Alfred Forchel insgesamt 25 Nachwuchsforscherinnen und -forscher auszeichnen. Jeder Preisträger erhielt 500 Euro, eine Urkunde und ein Buch aus der Reihe „Fränkische Lebensbilder“.

Die Unterfränkische Gedenkjahrstiftung für Wissenschaft wurde 1964 ins Leben gerufen. Anlass war ein Jubiläum, die 150-jährige Zugehörigkeit Unterfrankens zu Bayern. Initiiert wurde die Stiftung vom damaligen Regierungspräsidenten Heinz Günder und vom Würzburger Geschichtsprofessor Otto Meyer. Ab 2012 wurden die Mittel in enger Zusammenarbeit mit der Universität aufgestockt.

mehr

 

 

 

 

 

 

Professor Hallermann zum Experten der vatikanischen Evaluationsagentur AVEPRO ernannt

 

Würzburger Kirchenrechtler unterstützt Evaluation und Qualitätsförderung kirchlicher Universitäten und theologischer Fakultäten in Europa

17.4.12 (cet) Professor Heribert Hallermann, Ordinarius für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Würzburg, wurde mit Wirkung vom 2. April 2012 zum Experten für Evaluation und Qualitätsförderung der Agentur AVEPRO des Heiligen Stuhls ernannt.

Als externe Mitarbeiter sind die AVEPRO-Experten u.a. für die Kontrolle der kirchlichen Universitäten, theologischen Fakultäten und anderer kirchlicher akademischer Institutionen verantwortlich. Sie werden vom Präsidenten der Agentur, dem italienischen Jesuiten Franco Imoda SJ, nach Rücksprache mit der Kongregation für das Katholische Bildungswesen für fünf Jahre ernannt.

AVEPRO, die „Agentur für die Evaluierung und Förderung der Qualität an den kirchlichen Universitäten und Fakultäten“ wurde 2007 im Zuge des europäischen Bologna-Prozesses auf Veranlassung der Kongregation für das Katholische Bildungswesen gegründet. Aufgabe von AVEPRO ist es, die Qualität der Forschung und Lehre an katholischen akademischen Einrichtungen zu sichern und adäquate internationale Standards und Abschlüsse in der akademischen Ausbildung im Bereich der katholischen Kirche zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

 

Raumänderung Vorlesung "Grundfragen des Verkündigungs-, Verfassungs- und Sakramentenrechts"

Die Vorlesung "Grundfragen des Verfassungs-, Verkündigungs- und Sakramentenrechts" von Dr. Meckel findet aufgrund der Teilnehmerzahl nicht in Raum 321 (Paradeplatz), sondern in Hörsaal 318 (Sanderring) statt.

 

 

 

 

Aktuelle Buchveröffentlichung: "Von der Trennung zur Einheit. Das Bemühen um die Pius-Bruderschaft"

 


Offenkundig stehen jetzt Entscheidungen an: Nach dem vorläufigen Abschluss der Lehrgespräche zwischen der Römischen Glaubenskongregation und der Pius-Bruderschaft und einem anschließenden Treffen der Verantwortlichen der Bruderschaft am 7. und 8.10.2011 in Albano bei Rom wurde am 3.11.2011 vom britischen Distriktoberen der Pius-Bruderschaft die Meldung lanciert, dass die von Rom vorgelegte dogmatische Präambel inakzeptabel sei und deshalb nicht unterschrieben werde. Diese Meldung wurde zwar als nicht autorisiert zurückgezogen, das Generalhaus der Bruderschaft hat jedoch den Inhalt der Meldung nicht dementiert. Insofern steht jetzt möglicherweise die Frage an, ob Rom die Pius-Bruderschaft für schismatisch erklären muss.

In diesen aktuellen Kontext hinein erscheint unter dem Titel „Von der Trennung zur Einheit. Das Bemühen um die Pius-Bruderschaft“ der 7. Band der Reihe „Würzburger Theologie“. Er nimmt Bezug auf die gleichnamige wissenschaftliche Fachtagung, die vom Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg vom 4. bis 6. Oktober 2010 im Bistumshaus der Diözese Eichstätt Schloss Hirschberg durchgeführt wurde. Das Buch versammelt in seinem ersten Teil die Beiträge, die bei der Tagung in Vorträgen vorgestellt wurden und die Anlass zu intensiven und weiterführenden Gesprächen gaben. Aus diesen Diskussionen sind weitere Beiträge entstanden, die die Tagung in gewisser Weise fortführen und im zweiten Teil dieses Bandes versammelt sind.

Zunächst zeichnet Stephan Haering, München, in seinem Beitrag „Auf dem Weg zur Exkommunikation“ die Stationen des Konflikts zwischen Rom und der Pius-Bruderschaft nach. Dieser findet seine tieferen Wurzeln in der Biographie Lefebvres und in dessen gedanklicher Nähe zu den Ideen der Action française: Lefebvre lehnt das Konzil mit der Begründung ab, dass es den zentralen Ideen der Französischen Revolution in der Kirche Geltung verschafft habe, nämlich der Freiheit (Religionsfreiheit), der Gleichheit (Kollegialität der Bischöfe) und der Brüderlichkeit (christlicher Ökumenismus, Dialog mit nichtchristlichen Religionen).

Markus Graulich, Rom, schließt daran an und verfolgt unter der Fragestellung „Von der Exkommunikation zur Communio?“ den Weg des Dialogs zwischen dem Vatikan und der Pius-Bruderschaft. Trotz eines weitgehenden Entgegenkommens insbesondere von Seiten Papst Benedikt XVI. ist beim derzeitigen Stand des Dialoges noch nicht abzuschätzen, ob dieser von Erfolg gekrönt sein wird. In diesem Fall stünde jedenfalls für die Wiedereingliederung der Pius-Bruderschaft in die volle Communio ein entsprechendes kirchenrechtliches Instrumentarium bereit.

Im Anschluss daran geht Wolfgang Klausnitzer, Würzburg, dem Thema „Der Papst als Garant der Einheit“ nach und skizziert damit eine zentrale Aufgabe des Petrusdienstes, an deren Verwirklichung sich jedoch die ganze Kirche beteiligen muss. Vernehmlich wird die Anfrage des Fundamentaltheologen an die Kirchenrechtswissenschaft formuliert, ob und wie sich die Einbindung des Papstes und seines Einheitsdienstes kirchenrechtlich konzipieren lässt.

Bernd Dennemarck, Benediktbeuern, geht in seinem Beitrag „Die Anhänger der Pius-Bruderschaft – rechtliche Probleme“ den vielfältigen praktischen rechtlichen Problemen nach, die sich aus der Zugehörigkeit von Gläubigen zu einer schismatischen Gemeinschaft ergeben, die auf dem Weg ist, sich zu einer getrennten kirchlichen Gemeinschaft zu entwickeln.

In der Auseinandersetzung mit der Pius-Bruderschaft kommt der Feier der Liturgie, namentlich der Eucharistie, zentrale Bedeutung zu. Eine Liturgie, die sich nicht nur als äußerer Vollzug scheinbar zeitloser Riten versteht und auf deren bloße Ästhetisierung zielt, sondern die gefeierte Ausdrucksform des ekklesiologischen Selbstverständnisses der Kirche sein will, stellt aufgrund ihrer Feierform zentrale theologische Fragen. Jürgen Bärsch, Eichstätt, legt diese Zusammenhänge in seinem Beitrag „Populo congregato. Die Feier der Liturgie als Ausdrucksform der Ekklesiologie“ dar und setzt damit hinter die verbreitete Harmlosigkeit gegenüber der so genannten „Tridentinischen Messe“ ein deutliches Fragezeichen.

Wilhelm Rees, Innsbruck, erwägt „Strafrechtliche Aspekte im Blick auf die Priesterbruderschaft St. Pius X. mit besonderem Blick auf die Aufhebung der Exkommunikation“. Aufgrund der bekannten Fakten kann die Aufhebung der Exkommunikation für Bischöfe der Pius-Bruderschaft im Januar 2009 nur als ein Gnadenakt des Papstes verstanden werden. Durch diesen Gnadenakt hat sich nur die persönliche rechtliche Situation der vier Bischöfe verändert, die jedoch wie die in der Pius-Bruderschaft geweihten Priester suspendiert bleiben; die rechtliche Situation der Bruderschaft selbst ist unverändert geblieben.

Im engen sachlichen Zusammenhang hierzu steht der Beitrag von Peter Krämer, Trier, „Leugner des Holocaust – Möglichkeiten und Grenzen kirchlicher Einflussnahme“ Wie überzeugend dargelegt wird, bietet das geltende kirchliche Strafrecht auch ohne die Einfügung neuer, aus dem staatlichen Recht entlehnter Straftatbestände geeignete Ansatzpunkte, um disziplinär oder strafrechtlich gegenüber solchen Gläubigen vorgehen zu können, die den Holocaust leugnen.

Christoph Böttigheimer, Eichstätt, reflektiert angesichts des weitgehenden Entgegenkommens des Heiligen Stuhls gegenüber der Pius-Bruderschaft einerseits und den oft nur mühsamen Fortschritten in der Ökumene andererseits die Frage „Was ist zur Einheit erforderlich?“. In diesem Zusammenhang wird deutlich, dass in der Ökumene bisher keine Verständigung darüber in Sicht ist, was unter „Einheit der Kirche“ zu verstehen ist. Für die Einheit mit der Pius-Bruderschaft ist neben der Anerkennung der Autorität des Papstes und der Gemeinschaft mit dem Bischofskollegium auch das ungeteilte Bekenntnis zu Glauben und Sitte der katholischen Kirche von Nöten, insbesondere die uneingeschränkte Anerkennung des II. Vatikanischen Konzils.

In den zweiten Teil dieses Sammelbandes wurden einige Beiträge aufgenommen, die an die Diskussionen der Fachtagung anknüpfen und diese in einzelnen Aspekten weiterführen und vertiefen wollen. So fragt Matthias Pulte, Mainz, in seinem Beitrag „Communio plena mit und in der Kirche – alles nur eine Frage der Disziplin?“ nach der Erfüllung des Tatbestands des Schismas durch die Mitglieder und die Anhänger der Pius-Bruderschaft. Ferner vergleicht er konkrete Aussagen der Pius-Bruderschaft mit lehramtlichen Aussagen der römisch-katholischen Kirche und zeigt rechtliche Möglichkeiten für eine mögliche Wiederherstellung der kirchlichen Einheit auf.

Ludger Müller, Wien, geht unter dem Thema „Die Befreiung von einer Tatsanktion im Gnadenweg – Systemwidrigkeiten im geltenden kirchlichen Sanktionsrecht?“ der speziellen strafrechtlichen Frage nach, ob der Erlass einer als Tatsanktion eingetretenen Zensur möglich ist, wenn der Betreffende vorher keine ernsthafte Verhaltensänderung zeigt. Dabei stellt er die Frage, ob ein Erlass einer Tatstrafe möglicherweise systemwidrig ist oder ob sich hier nicht wenigstens eine Lücke im kirchlichen Strafrecht zeigt.

Mit seinem Beitrag „Gnade vor Recht? Kanonistische Fragen zu den Wirkungen des Dekrets vom 21. Januar 2009“ setzt sich Heribert Hallermann, Würzburg, kritisch mit den möglichen Wirkungen auseinander, welche die Aufhebung der Exkommunikation zeitigt. Bei allen Schritten, die seitens des Papstes auf die Pius-Bruderschaft zu getan wurden, bleibt die Frage unbeantwortet, wie weit der Weg der Gnade gehen kann und wo der Punkt erreicht ist, an dem klare rechtliche Entscheidungen und Konsequenzen gefordert sind, damit die Einheit der Kirche nicht weiter gefährdet und die Lehrautorität des Papstes sowie des Bischofskollegiums nicht beschädigt werden.

Angesichts der Unterscheidung von Wandelbarem und Unwandelbarem in der Tradition der Kirche geht Thomas Meckel, Würzburg, in seinem Beitrag „Das Ius divinum positivum – eine unverhandelbare Kategorie des Kirchenrechts“ von der Tatsache aus, dass die Kirche gemäß c. 755 CIC/1983 iure divino positivo zur Einheit und zur Ökumene verpflichtet ist. Nach der Erhebung des kodikarischen Befunds zum Ius divinum positivum werden die Begründung und die Diskussion dieser spezifischen rechtlichen Kategorie in der Kirchenrechtswissenschaft und in der systematischen Theologie dargelegt und schließlich die rechtstheologische Bedeutung des Ius divinum positivum als unverhandelbare Kategorie aufgezeigt.

Andreas Weiß, Eichstätt, beschäftigt sich unter der Fragestellung „Pius oder Konzil? Zum Umgang mit fundamentalistischen Gruppen am rechten Rand der römisch-katholischen Kirche“ grundsätzlich mit dem Phänomen des Fundamentalismus innerhalb der katholischen Kirche. Näherhin untersucht er, ob die Pius-Bruderschaft als fundamentalistisch gelten kann und welche Relevanz eine solche Kategorisierung für die Verhandlungen Roms mit der Pius-Bruderschaft besitzt.

Der soeben erschienene Band ist angesichts der jüngsten Entwicklungen hoch aktuell. Er bietet fundierte und verlässliche Hintergrundinformationen zu einem Vorgang, der möglicherweise in diesen Wochen zu einem – wenigstens vorläufigen – Abschluss kommen dürfte.

Prof. Dr. Heribert Hallermann

 

 

 

 

 

 

 

Zusätzlicher Kurs „Verliebt, verlobt verheiratet. Das Eherecht der kath. Kirche im interreligiösen Vergleich

Aufgrund der hohen Teilnehmerzahl der Veranstaltung „Verliebt, verlobt, verheiratet. Das Eherecht der katholischen Kirche im interreligiösen Vergleich“ von Dr. Meckel wird neben dem wöchentlichen Kurs zusätzlich ein geblockter Kurs an folgenden Terminen angeboten:

Sa, 26.11.11; 10-18h Raum 320 Paradeplatz
Fr. 16.12.11; 14-18h Raum 302 Paradeplatz
Fr. 20.01.11; 14-18h Raum 320 Paradeplatz
Sa, 21.01.11; 10-18h Raum 302 Paradeplatz

 

 

 

 

 

Dissertation erschienen

 

Die Dissertation von Dr. Thomas Meckel, Akademischer Rat am Lehrstuhl, "Religionsunterricht im Recht. Perspektiven des katholischen Kirchenrechts und des deutschen Staatskirchenrechts" ist Mitte August im Schöningh-Verlag als Bd. 14 der Reihe "Kirchen- und Staatskirchenrecht" erschienen.

 

 

 

 

 

Wissenschaftlich schreiben - aber wie?


Per Mailanfrage an wiss. Mitarbeiter Thomas Meckel wird unseren Studierenden ein Leitfaden für die Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten zugesandt.

Inhalt: Grundregeln und Tipps für wissenschaftliches Schreiben;
korrekte bibliographische Angaben, Fußnoten und Zitation;
Tipps für die Gestaltung von Referaten, Thesenpapieren und Protokollen.